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   BVerwG, 10.08.1999 - 5 B 138.98   

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BVerwG, 10.08.1999 - 5 B 138.98 (https://dejure.org/1999,18296)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1999 - 5 B 138.98 (https://dejure.org/1999,18296)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1999 - 5 B 138.98 (https://dejure.org/1999,18296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage des Bestehens einer Rechtsgrundlage nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zur Umwandlung von ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sachliche Überprüfung von Sozialleistungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.02.1993 - 11 B 91.92

    BaföG - Ausbildungsförderungsleistung - Darlehn - Teilweiser Zuschuß

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1999 - 5 B 138.98
    Auch die von der Vorinstanz angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 1. Februar 1993 - BVerwG 11 B 91.92 - ) bezieht sich nach dem zutreffenden Verständnis der Vorinstanz auf Fälle, in denen "nicht nur die Aufhebung eines Verwaltungsakts, sondern auch dessen Ersetzung, die Voraussetzung für die begehrten Leistungen gewesen wäre" (S. 16 der Entscheidung), in Rede stand.

    Worin die hilfsweise geltend gemachte Divergenz zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1993 - BVerwG 11 B 91.92 - (a.a.O.) bestehen soll, legt die Beschwerde nicht näher dar.

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1999 - 5 B 138.98
    Hiergegen wird die Beklagte durch das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht geschützt, während für den Umfang der Aufklärungspflicht allein die materiellrechtliche Auffassung der Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - zweite Sperrzeit - Erlöschen - Überprüfungsantrag -

    Hat jedoch - wie hier - der Anspruch des Klägers auf Alhi über den 12. März 1997 hinaus (möglicherweise) zur Voraussetzung, dass ihm auch in der "Sperrzeit" laut Bescheid vom 27. Dezember 1990 Alhi zustand, er also iS des § 119 Abs. 3 AFG damals für den Eintritt einer Regel-Sperrzeit keinen Anlass gegeben (hatte), so ist er auch dann so zu stellen, als sei er in der Vergangenheit richtig behandelt worden, wenn wegen § 44 Abs. 4 SGB X insoweit kein unmittelbarer Leistungsanspruch mehr besteht (vgl BSG vom 27. April 1989, SozR 4100 § 134 Nr. 36 S 104; s auch Bundesverwaltungsgericht vom 10. August 1999 - 5 B 138/98, HVBG-Info 1999, 3336).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2018 - L 7 AS 1035/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Ist ein solches Interesse indes begründbar, steht der Ablauf der Leistungserbringungsfrist der Rücknahme nicht entgegen (ebenso BVerwG Beschluss vom 10.08.1999 - 5 B 138/98; zur Überprüfung eines Sperrzeitbescheides trotz nicht mehr möglicher Erbringung von Leistungen wegen dessen Bedeutung für eine spätere Entscheidung über das Erlöschen eines Leistungsanspruchs vgl. BSG Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R).
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 1/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen

    Dies folgt aus dem im Rahmen dieser Vorschrift geltenden Restitutionsgedanken (vgl BSG SozR 4100 § 134 Nr. 36 S 104; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36 S 109; BSGE 62, 143, 146 ff = SozR 5750 Art. 2 § 28 Nr. 5; BSG Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 78/93 - BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 23 S 119; vgl auch Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 10. August 1999 - 5 B 138/98 = HVBG-Info 1999, 3336) und gilt unabhängig davon, dass eine Nachzahlung der Rente wegen BU (die im vorliegenden Streitverfahren bisher nicht begehrt wurde) der Ausschlussfrist des § 44 Abs. 4 SGB X unterläge.
  • LSG Bayern, 25.10.2001 - L 9 AL 27/99

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Auslegung einer Ausschlussfrist;

    So fingiert auch das BSG im Urteil vom 27.04.1989 (SozR 4100 § 134 Nr. 36) den Bezug von Übergangsgeld für eine Zeit, in der die Leistung wegen § 44 SGB X ausgeschlossen war, zwecks Erhalts eines Anspruchs auf Arbeitlosenhilfe (BSG vom 27.04.1989 a.a.O. S.104, vgl. auch BVerwG vom 10.08.1999 Az.: 5 B 138/98).
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