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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2023 - 5 B 14/23   

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https://dejure.org/2023,42
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2023 - 5 B 14/23 (https://dejure.org/2023,42)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.01.2023 - 5 B 14/23 (https://dejure.org/2023,42)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Januar 2023 - 5 B 14/23 (https://dejure.org/2023,42)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Eilverfahren gegen Allgemeinverfügung zur Räumung von Lützerath erfolglos

  • lto.de (Pressebericht, 10.01.2023)

    Betretungs- und Aufenthaltsverbot: Lützerath darf geräumt werden

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Lützerath-Aktivisten ziehen vor Oberverwaltungsgericht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Aachen, 10.01.2023 - 6 L 16/23

    Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath in weiteren Eilverfahren bestätigt

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 5 B 14/23 -, (noch) nicht veröffentlicht, Seite 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2021 - 1 S 803/19 -, juris Rn. 101.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 5 B 14/23 -, (noch) nicht veröffentlicht, Seite 6.

  • VG Aachen, 10.01.2023 - 6 L 17/23

    Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath in weiteren Eilverfahren bestätigt

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 5 B 14/23 -, (noch) nicht veröffentlicht, Seite 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2021 - 1 S 803/19 -, juris Rn. 101.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 5 B 14/23 -, (noch) nicht veröffentlicht, Seite 6.

  • VG Aachen, 12.01.2023 - 6 L 25/23

    Lützerath - Verlegung der Mahnwachen voraussichtlich rechtmäßig

    Im Übrigen bestehen aber, wie sich aus den Beschlüssen des erkennenden Gerichts vom 5. und 10. Januar 2023, Az. 6 L 2/23, 6 L 16/23 und 6 L 17/23, sowie des OVG NRW vom 9. Januar 2023, Az. 5 B 14/23, ergibt, keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung.
  • VG Aachen, 12.01.2023 - 6 L 26/23

    Lützerath - Verlegung der Mahnwachen voraussichtlich rechtmäßig

    Im Übrigen bestehen aber, wie sich aus den Beschlüssen des erkennenden Gerichts vom 5. und 10. Januar 2023, Az. 6 L 2/23, 6 L 16/23 und 6 L 17/23, sowie des OVG NRW vom 9. Januar 2023, Az. 5 B 14/23, ergibt, keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung.
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