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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 5 B 1475/10, 5 B 1476/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4118
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 5 B 1475/10, 5 B 1476/10 (https://dejure.org/2010,4118)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.11.2010 - 5 B 1475/10, 5 B 1476/10 (https://dejure.org/2010,4118)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 2010 - 5 B 1475/10, 5 B 1476/10 (https://dejure.org/2010,4118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines im Wege der Allgemeinverfügung angeordneten und zeitlich beschränkten Mitführungsverbots und Benutzungsverbots für Glasbehältnisse in bestimmten Feierzonen des Kölner Straßenkarnevals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5; OBG § 14 NRW
    Rechtmäßigkeit eines im Wege der Allgemeinverfügung angeordneten und zeitlich beschränkten Mitführungsverbots und Benutzungsverbots für Glasbehältnisse in bestimmten Feierzonen des Kölner Straßenkarnevals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karneval in Köln ohne Glas

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kölner Glasverbot am 11. November rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Glasverbot im Kölner Straßenkarneval zum Sessionsauftakt am 11. November 2010 - Störung der öffentlichen Sicherheit durch die ordnungswidrige Entsorgung von Glasflaschen im öffentlichen Straßenraum

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Gericht bestätigt Glasverbot zur Karnevalseröffnung in Köln // Keine Gläser und Flaschen in Altstadt und Uni-Viertel

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 123
  • DÖV 2011, 165
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 5 B 119/10

    Glasverbot im Kölner Straßenkarneval

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 5 B 1475/10
    vgl. hierzu bereits OVG NRW, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 5 B 119/10 -, NWVBl. 2010, 360.
  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 5 B 1475/10
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2004 - 6 C 21.03 -, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 76 = juris, Rn. 25.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 2375/10

    Glasverbot im Kölner Straßenkarneval rechtmäßig

    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 B 1475/10 -, NWVBl. 2011, 108; zust. Heckel, NVwZ 2012, 88, 91.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 2382/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Untersagung der Abgabe von

    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 B 1475/10 -, NWVBl. 2011, 108; zust. Heckel, NVwZ 2012, 88, 91.
  • VG Freiburg, 21.07.2021 - 4 K 2188/21

    Allgemeinverfügung über ein Glasverbot bei öffentlichen Feiern

    Dass das streitige Glasverbot im Wege einer sachbezogenen Allgemeinverfügung im Sinne von § 35 Satz 2 Alt. 2 LVwVfG geregelt wurde und nicht, wie von den Antragstellern zu 1 bis 5 angemahnt, in der Form einer Rechtsverordnung, begegnet im Hinblick auf den engen zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich des Verbots keinen Bedenken (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1987 - 5 S 2079/86 -, VBlBW 1987, 377, und hierzu Maurer, VBlBW 1987, 361, sowie Bier, VBlBW 1991, 81; im Ergebnis ebenso OVG NRW, Beschl. v. 09.11.2010 - 5 B 1475/10 -, juris Rn. 5: Das OVG hat hier ein im Wege der Allgemeinverfügung angeordnetes, zeitlich beschränktes Glasverbot in bestimmten Feierzonen des Kölner Straßenkarnevals bei summarischer Prüfung als voraussichtlich rechtmäßig bewertet, ohne die Zulässigkeit der Regelungsform überhaupt zu problematisieren).

    Eine solche konkrete Gefahr, die zu polizeilichen Abwehrmaßnahmen im Einzelfall berechtigt, liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall bei ungehindertem Ablauf des Geschehens in überschaubarer Zukunft mit einem Schaden für die polizeilichen Schutzgüter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.06.2004 - 6 C 21.03 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Beschl. v. 09.11.2010 - 5 B 1475/10 -, juris Rn. 5 f.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2012 - 1 S 2603/11 -, juris Rn. 28).

    Anders als etwa in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 09.11.2010 - 5 B 1475/10 -, juris) zum Kölner Straßenkarneval, wo eine konkrete Gefahr unter Verweis auf ein durch Lichtbilder gut dokumentiertes "Scherbenmeer" und "Berge" von "teilweise knöchelhoch" in den Straßenraum gelangenden Glases (Rn. 9) bejaht wurde, ist hier für eine solch massive Belastung des Platzes durch Glasbruch nichts ersichtlich.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung bezüglich in einer Kiesgrube gelagerter

    Eine solche wertende Betrachtung unter Berücksichtigung von Rechts- und Pflichtwidrigkeitskriterien nimmt auch die Rechtsprechung vielfach vor (vgl. die Rechtsprechungsbeispiele bei Denninger, a.a.O., Rn. 81, sowie OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 B 1475/10 -, NWVBl. 2011, 108 und juris, Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19

    Normenkontrolle; Polizeiverordnung; Verbot des Mitführens gefährlicher

    46 (1) Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts folgt nicht schon aus der Beschaffenheit der gefährlichen Gegenstände selbst; die Bestimmung der Gefährlichkeit des Gegenstands ergibt sich vielmehr erst im Zusammenhang mit einer konkreten, meistens zweckwidrigen Anwendung im Einzelfall (vgl. dagegen z. B. die Gefahr durch nicht ordnungsgemäß entsorgten Glasabfall im Karneval: OVG NRW, Beschl. v. 9. November 2010 - 5 B 1475/10 -, juris Rn. 9, wo die Gefahr bereits von der Sache selbst ausgeht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 5 B 1476/10

    OVG bestätigt erneut Glasverbot im Kölner Straßenkarneval

    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 5 B 1475/10.
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