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   VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1479/10   

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VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1479/10 (https://dejure.org/2010,27980)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01.07.2010 - 5 B 1479/10 (https://dejure.org/2010,27980)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 5 B 1479/10 (https://dejure.org/2010,27980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch der Erziehungsberechtigten auf freie Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Schulformen und Bildungsgängen für ihr Kind; Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Schule; Einschränkung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Schulen durch § 59a Niedersächsisches ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Erziehungsberechtigten auf freie Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Schulformen und Bildungsgängen für ihr Kind; Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Schule; Einschränkung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Schulen durch § 59a Niedersächsisches ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Aufnahmeanspruch in die Integrierte Gesamtschule

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Begrenzte Aufnahmekapazitäten - Schüler haben kein Anspruch auf Aufnahme in Integrierte Gesamtschule - Differenziertes Losverfahren der Schulleitung ordnungsgemäß und ohne Verfahrensfehler umgesetzt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08

    Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1479/10
    Insbesondere bei - wie hier - kapazitätsbeschränkten Gesamtschulen besteht lediglich ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu der öffentlichen Bildungseinrichtung, d.h. ein Anspruch auf ermessenfehlerfreie Auswahlentscheidung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - NVwZ-RR 2009, 372; Be-schlussvom 19. Dezember 2007 - 2 ME 601/07 -juris; VG Hannover; Urteil vom 20. Januar 2009 - 6 A 4432/08 - [...]; Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Auflage 2006, Rn 607 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - a.a.O.) bleiben etwaige Rechtsfehler bei Durchführung des in § 59a Abs. 1 Satz 2 NSchG vorgezeichneten Auswahlverfahrens jedenfalls dann schon ohne Auswirkungen auf nicht ausgeloste Bewerber, wenn die aufnahmebeschränkte Schule alle verfügbaren Schülerplätze bereits vergeben und damit ihre Aufnahmekapazität ausgeschöpft hat.

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - a.a.O.) - der sich das Gericht anschließt - spiegelt sich die Aufnahmekapazität im Sinne von § 59a Abs. 4 NSchG im sogenannten Klas-senbildungserlass (RdErl. des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 9. Februar 2004 [SVBI. 2004, S. 128], geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16. Juli 2009 [SVBI. 2009, S. 333)], Nr. 3.1: höchstens 30 Schüler/Schülerinnen bei einer Integrierten Gesamtschule) wider; die dort geregelte Klassenstärke ist Ausfluss gesicherter pädagogischer Erfahrungswerte, bei welcher Klassenstärke der schulische Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann.

    Ferner gilt, dass die Raumsituation als Voraussetzung der sächlichen Kapazität durch die Festlegung der Zügigkeit vom Schulträger bestimmt wird und nicht etwa anhand der tatsächliche sächlichen Gegebenheiten (Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008, a.a.O.).

    Zum Anderen wäre bei dieser Sichtweise das Tatbestandsmerkmal der personellen Gegebenheiten in § 59a Abs. 4 NSchG weitgehend obsolet, da personelle Fehlbestände in jedem Fall künftig auszugleichen und deswegen auch nicht mehr als Tatbestandsmerkmal zu prüfen wären (Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008, a.a.O.).

  • VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08

    Aufnahmebeschränkung: Schule; Aufnahmekapazität: Schule; Gesamtschule, Kapazität;

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1479/10
    Insbesondere bei - wie hier - kapazitätsbeschränkten Gesamtschulen besteht lediglich ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu der öffentlichen Bildungseinrichtung, d.h. ein Anspruch auf ermessenfehlerfreie Auswahlentscheidung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - NVwZ-RR 2009, 372; Be-schlussvom 19. Dezember 2007 - 2 ME 601/07 -juris; VG Hannover; Urteil vom 20. Januar 2009 - 6 A 4432/08 - [...]; Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Auflage 2006, Rn 607 m.w.N.).

    Im Hinblick auf das Verfahren in künftigen Fällen merkt das Gericht vorsorglich an, dass insoweit schon fraglich erscheint, ob die von VG Hannover (Urteil vom 20. Januar 2009 - 6 A 4432/08 - [...]) in Anlehnung an Konkurren-tenstreitverfahren im öffentlichen Dienstrecht geforderte zeitlich gestaffelte Versendung negativer und positiver Auswahlergebnisse - d.h. Bekanntgabe der Ablehnungsentscheidüngen mindestens eine Woche vor den Annahmeentscheidungen, um eine angemessene Überlegungsfrist einzuräumen - geboten ist.

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 343/03

    Zugangsanspruch eines Schülers zu einer bestimmten Schule; Grenze des

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1479/10
    Es liegt auf der Hand, dass diese Aufsicht des Lehrers um so schwieriger und ineffektiver durchzuführen ist, je mehr Schüler sich in einem Klassenverband befinden (Nds. OVG, a.a.O. und Beschluss vom 8. Oktober 2003 -13 ME 343/03 -Nds. VBI. 2004, 102).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2007 - 2 ME 601/07

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes an einer Integrierten Gesamtschule;

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1479/10
    Insbesondere bei - wie hier - kapazitätsbeschränkten Gesamtschulen besteht lediglich ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu der öffentlichen Bildungseinrichtung, d.h. ein Anspruch auf ermessenfehlerfreie Auswahlentscheidung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - NVwZ-RR 2009, 372; Be-schlussvom 19. Dezember 2007 - 2 ME 601/07 -juris; VG Hannover; Urteil vom 20. Januar 2009 - 6 A 4432/08 - [...]; Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Auflage 2006, Rn 607 m.w.N.).
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