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   BVerwG, 25.08.1999 - 5 B 153.99, 5 PKH 53.99   

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BVerwG, 25.08.1999 - 5 B 153.99, 5 PKH 53.99 (https://dejure.org/1999,8365)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1999 - 5 B 153.99, 5 PKH 53.99 (https://dejure.org/1999,8365)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1999 - 5 B 153.99, 5 PKH 53.99 (https://dejure.org/1999,8365)
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Wird zitiert von ... (27)

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während

    Ist das nicht der Fall und betreibt der Studierende sein Studium nicht, besucht er keine Ausbildungsstätte iS des § 2 BAföG und absolviert auch keine dem Grunde nach förderfähige Ausbildung gemäß § 7 Abs. 5 S 1 SGB II. Hier findet sich auch der rechtliche Anknüpfungspunkt für die Argumentation des SG, dass einerseits ausbildungsbedingter Bedarf - etwa durch die häusliche Prüfungsvorbereitung - nicht durch die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II gedeckt werden soll und löst sich andererseits der Widerspruch zu der Entscheidung des BVerwG vom 25.8.1999 (5 B 153/99, 5 PKH 53/99, FEVS 51, 151) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 25 B 146/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung

    7 An der Grundvoraussetzung für eine Förderung nach dem BAföG, nämlich dem Besuch einer Ausbildungsstätte, fehlt es, wenn und solange der Auszubildende von der Ausbildungsstätte beurlaubt ist (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.08.1999, 5 B 153/99, zitiert nach juris).

    Dies entsprach für die Anwendung des früheren § 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 25.08.1999, 5 B 153/99, zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 AY 1/07

    Anschluss Analogleistungen bei bestehender Immatrikulation; Pro-forma-Studium;

    An der Grundvoraussetzung für eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, dem Besuch einer Ausbildungsstätte, fehlt es während des Bestehens der formalen Immatrikulation nur, wenn und solange der Auszubildende von der Ausbildungsstätte beurlaubt ist (BVerwG, Beschluss vom 25. August 1999 - 5 B 153/99 - juris).
  • LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Damit betreibt sie das Studium, die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung ist zwangsläufig Teil eines ordnungsgemäßen Studiums (vgl. Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2009, 7 K 2174/07, RdNr. 24; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der in Bezug genommenen Entscheidung vom 25.08.1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99 ausgeführt, § 26 BSHG, der Sozialhilfe im Fall einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung ausschließe, stehe einem Anspruch auf Sozialhilfe für die Zeit der Beurlaubung nicht entgegen.

  • LSG Sachsen, 16.11.2010 - L 7 AS 53/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99) steht dem nach Auffassung des Senates nicht entgegen.

    Die vom 2. Senat des SächsLSG in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99) zu § 26 BSHG kann hier auch deshalb nicht ohne weiteres Geltung beanspruchen, da im aufeinander abgestimmten Regelungsgefüge des SGB II die Härtefallregelung des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II dazu dient, unerwünschte Ergebnisse im Einzelfall durch darlehensweise Gewährung von Leistungen abzumildern.

  • LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99) steht dem nach Auffassung des Senates nicht entgegen.

    Die vom 2. Senat des SächsLSG in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.08.1999, a.a.O.) zu der § 7 Abs. 5 SGB II entsprechenden Vorschrift des Bundessozialhilfegesetzes kann auch deshalb nicht ohne weiteres Geltung beanspruchen, weil im aufeinander abgestimmten Regelungsgefüge des SGB II die Härtefallregelung des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II dazu dient, unerwünschte Ergebnisse im Einzelfall abzumildern.

  • LSG Sachsen, 11.11.2010 - L 7 AS 435/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Studenten

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99) steht dem nach Auffassung des Senates nicht entgegen.

    Die vom 2. Senat des SächsLSG in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99) zu der § 7 Abs. 5 SGB II entsprechenden Vorschrift des Bundessozialhilfegesetzes kann hier auch deshalb nicht ohne weiteres Geltung beanspruchen, weil im aufeinander abgestimmten Regelungsgefüge des SGB II die Härtefallregelung des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II dazu dient, unerwünschte Ergebnisse im Einzelfall abzumildern.

  • SG Berlin, 30.06.2009 - S 104 AS 16420/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

    Auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1999 (Az.: L 5 B 153/99) könne sich der Kläger ebenfalls nicht berufen, weil das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich nur den Fall der Beurlaubung wegen der Betreuung einer kurz zuvor geborenen Tochter entschieden und ausdrücklich erklärt habe, dass auf sonstige Fallgestaltungen nicht eingegangen werde.

    An der Grundvoraussetzung für eine Förderung nach dem BAföG, dem Besuch einer Ausbildungsstätte fehlt es, wenn und solange der Auszubildende von der Ausbildungsstätte beurlaubt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1999 - 5 B 153/99 - Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 23 B 1008/05

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - Student -

    An der Grundvoraussetzung für eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, dem Besuch einer Ausbildungsstätte, fehlt es während des Bestehens der formalen Immatrikulation nur, wenn und solange der Auszubildende von der Ausbildungsstätte beurlaubt ist (BVerwG, Beschluss vom 25. August 1999 - 5 B 153/99 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - L 2 AS 1229/14

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB

    Nur bei einer offiziellen Beurlaubung durch die Ausbildungsstätte entfällt aber der Anspruch auf Ausbildungsförderung dem Grunde nach (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99,RdNr. 4 bei juris).
  • LSG Sachsen, 20.01.2011 - L 3 AS 770/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

  • LSG Sachsen, 28.03.2011 - L 7 AS 664/10
  • SG Berlin, 27.12.2007 - S 104 AS 28629/07

    Einlegung eines Urlaubssemesters i.R. der Ausbildungsförderung

  • LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 95/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Förderungsfähigkeit eines Studiums

  • VG Leipzig, 08.03.2012 - 5 K 271/11

    Zulässigkeit einer Bewilligung von Ausbildungsförderung während eines

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13

    Ausbildungsförderung im Urlaubssemester; Ausbildungsförderung nach

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2011 - L 5 AS 93/11

    Arbeitslosengeld II - kein Leistungsausschluss für Studenten während

  • LSG Sachsen, 30.11.2010 - L 3 AS 649/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Studenten

  • SG Dresden, 21.04.2011 - S 10 AS 3123/10

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht nicht bei

  • LSG Sachsen, 07.04.2022 - L 7 AS 833/19
  • LSG Sachsen, 11.04.2011 - L 2 AS 52/11
  • LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss für Auszubildende bei nicht

  • OVG Sachsen, 11.12.2014 - 1 A 183/13

    Ausbildungsförderung, Studiendauer, Urlaubssemester, Regelstudienzeit,

  • SG Dortmund, 12.05.2005 - S 22 AS 50/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2004 - 16 E 236/04

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage bzgl. der Gewährung von laufenden

  • VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.827

    (rückwirkende) Beurlaubung; Erkrankung; Änderung der Förderungsbewilligung;

  • SG Dortmund, 12.05.2005 - S 22 AS 50/05

    Kein Arbeitslosengeld II für Langzeitstudentin

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