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   BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07 (5 PKH 28.07)   

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BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07 (5 PKH 28.07) (https://dejure.org/2007,19188)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2007 - 5 B 157.07 (5 PKH 28.07) (https://dejure.org/2007,19188)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 5 B 157.07 (5 PKH 28.07) (https://dejure.org/2007,19188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften Anwendung höchstrichterlicher Rechtssätze; Bestehen eines Erklärungsrechts bei mangelndem Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Klägers i.R.e. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 18.06

    Nacherklärungsfrist; Deutsche Volksliste der Ukraine; Vermutung deutscher

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07
    6 Die Beschwerdebegründung meint unter 3. (S. 8 ff.), vom Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. November 2006 BVerwG 5 C 14.06 (Parallelentscheidung zu BVerwG 5 C 18.06 NVwZ-RR 2007, 203), dass Anlass, sich über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Möglichkeiten zu ihrem Erwerb Gedanken zu machen, bereits dann bestehe, wenn der Erwerbsberechtigte aus einer gemischt-nationalen Ehe mit einem deutschen Elternteil stamme, weiche die Berufungsentscheidung dadurch ab, dass es bereits bei beidseitiger Abstammung von deutschen Eltern einen hinreichenden Anlass für die Anstellung von Nachforschungen sehe.
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Aufklärungspflicht regelmäßig dann nicht verletzt ist, wenn das Gericht von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht förmlich beantragt (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2005 BVerwG 9 B 38.04 NVwZ 2005, 447 ), setzt im Fall einer Entscheidung nach § 130a VwGO eine auf eine aus der Sicht der Partei erforderliche, aber unterbliebene Sachverhaltsermittlung gestützte Aufklärungspflichtverletzung voraus, dass die anwaltlich vertretene Partei auf das gerichtliche Anhörungsschreiben hin einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung mit dem Hinweis widersprochen hat, in der mündlichen Verhandlung solle ein Beweisantrag zu der für erforderlich gehaltenen Sachverhaltsermittlung gestellt werden.
  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07
    Auf eine fehlerhafte Anwendung höchstrichterlicher Rechtssätze das wirft die Beschwerde dem Berufungsgericht vor kann eine Divergenzrüge nicht gestützt werden (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2007 BVerwG 6 BN 3.06 NVwZ 2007, 958).
  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06

    Anspruch einer russischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Urkunde über den

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07
    6 Die Beschwerdebegründung meint unter 3. (S. 8 ff.), vom Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. November 2006 BVerwG 5 C 14.06 (Parallelentscheidung zu BVerwG 5 C 18.06 NVwZ-RR 2007, 203), dass Anlass, sich über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Möglichkeiten zu ihrem Erwerb Gedanken zu machen, bereits dann bestehe, wenn der Erwerbsberechtigte aus einer gemischt-nationalen Ehe mit einem deutschen Elternteil stamme, weiche die Berufungsentscheidung dadurch ab, dass es bereits bei beidseitiger Abstammung von deutschen Eltern einen hinreichenden Anlass für die Anstellung von Nachforschungen sehe.
  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 B 7.19

    Wehrdienstentziehung Syrien

    Sie haben aber auch auf den Hinweis des Berufungsgerichts, dass ohne konkreten Sachvortrag und konkrete Beweisanträge kein Anlass bestehe, von einer Entscheidung nach § 130a VwGO abzusehen, keinen konkreten Beweisantrag zu einer bestimmten Beweistatsache (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 5 B 157.07 - juris) gestellt und lediglich zum Enteignungsdekret vorgetragen.
  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

    Auf der Grundlage der bereits dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Aufklärungspflicht abgesehen vom Fall einer sich aufdrängenden Sachverhaltsermittlung nicht verletzt ist, wenn das Gericht von einer Beweiserhebung absieht, auf die eine anwaltlich vertretene Partei nicht förmlich hingewirkt hat, setzt eine Aufklärungspflichtverletzung im hier gegebenen Fall einer Entscheidung nach § 130a VwGO voraus, dass die anwaltlich vertretene Partei auf das gerichtliche Anhörungsschreiben hin einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung mit dem Hinweis widersprochen hat, in der mündlichen Verhandlung solle ein Beweisantrag zu der für erforderlich gehaltenen Sachverhaltsermittlung gestellt werden (Beschluss vom 30. Oktober 2007 BVerwG 5 B 157.07 juris Rn. 12).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 89.09

    Jagdpflicht des Inhabers eines Eigenjagdreviers; Vereinbarkeit mit

    Sie hätte jedoch darauf hinwirken müssen, einen solchen Beweisantrag stellen zu können, indem sie auf die gerichtliche Anhörung nach § 130a Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung unter ausdrücklichem Hinweis auf den beabsichtigten Beweisantrag widersprochen hätte (Beschluss vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 5 B 157.07 - juris ).
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