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   VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23 MD   

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VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23 MD (https://dejure.org/2023,2703)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15.02.2023 - 5 B 17/23 MD (https://dejure.org/2023,2703)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 5 B 17/23 MD (https://dejure.org/2023,2703)
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Volltextveröffentlichung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 33 Abs 5 GG, § 33 Abs 1 Nr 3 BeamtStG, § 39 Abs 1 BeamtStG
    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zustimmendes Kommentierens eines nationalsozialistischen Inhalts durch Polizeivollzugsbeamten in WhatsApp-Chat

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorläufiges Dienstverbot: Ausschluss aus Polizeidienst nach NS-verherrlichendem Chat

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 536
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 6 A 2586/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23
    Die endgültige Aufklärung ist hingegen den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten, woraus folgt, dass für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte weder eine erschöpfende Aufklärung bzw. ein Beweis erforderlich ist, dass Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs bereits eingetreten sind oder das Verhalten des Beamten sich letztlich als strafrechtlich relevant erweist (OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -, juris, Rn. 13).

    Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen der zwingenden dienstlichen Gründe für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erfüllt sind, wird in aller Regel - so wie hier - ein Ermessen nicht mehr hinsichtlich der Anordnung der Maßnahme als solcher, sondern im Wesentlichen nur noch dahin eröffnet sein, ob es eine andere Möglichkeit gibt, den betreffenden Beamten amtsangemessen zu beschäftigen, gegebenenfalls auch zu Dauer und Umfang des Verbots (OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2013, a.a.O., Rn. 14).

  • VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637

    Verbots des Führens der Dienstgeschäfte bei Zweifel an Dienstfähigkeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23
    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (BayVGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, juris, Rn. 7 ff. m.w.N.).

    Ein solcher Verdacht ist für das Vorliegen eines zwingenden dienstlichen Grundes ausreichend (BayVGH, Beschluss vom 14. September 2022, a.a.O., Rn. 7).

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23
    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Polizeibeamten auf Widerruf bei

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23
    Insofern bedarf es hier zur Begründung eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung keine Gründe, die über diejenigen hinausgehen, die den streitbefangenen Bescheid selbst rechtfertigen (vgl. OVG LSH, Beschluss vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, juris, Rn. 38).
  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
    Auszug aus VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23
    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, juris, Rn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 6 B 2055/20

    Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23
    Das Versenden sowie das zustimmende Kommentieren von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut enthalten, ist daher geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Beamten zu begründen und damit auch ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zu rechtfertigen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.März 2021 - 6 B 2055/20 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris, Rn. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 6 A 1454/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung von Dienstgeschäften

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23
    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (BayVGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, juris, Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23
    Bekenntnis bedeutet in diesem Zusammenhang eine nach außen erkennbare gefestigte Einstellung, die ein Eintreten für die Erhaltung der demokratischen Grundordnung ermöglicht (BayVGH, Urteil vom16. Januar 2019 - 16a D 15.2672 -, juris, Rn. 25 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - 1 M 16/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 11/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Sind diese Entscheidungen bereits wegen der andersartigen Rechtsgrundlage für das vorliegende Prüfungsverfahren nach § 61 DG LSA nicht einschlägig, haben die dort Handelnden stets auch Materialien eingestellt (vgl. zur charakterlichen Eignung nur: VG Magdeburg, Urteil v. 23.02.2023, 5 A 2/22; n.v.; Beschluss v. 15.02.2023, 5 B 17/23; juris).
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 14/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Sind diese Entscheidungen bereits wegen der andersartigen Rechtsgrundlage für das vorliegende Prüfungsverfahren nach § 61 DG LSA nicht einschlägig, haben die dort Handelnden stets auch Materialien eingestellt (vgl. zur charakterlichen Eignung nur: VG Magdeburg, Urteil v. 23.02.2023, 5 A 2/22; n.v.; Beschluss v. 15.02.2023, 5 B 17/23; juris).
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 16/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Sind diese Entscheidungen bereits wegen der andersartigen Rechtsgrundlage für das vorliegende Prüfungsverfahren nach § 61 DG LSA nicht einschlägig, haben die dort Handelnden stets auch Materialien eingestellt (vgl. zur charakterlichen Eignung nur: VG Magdeburg, Urteil v. 23.02.2023, 5 A 2/22; n.v.; Beschluss v. 15.02.2023, 5 B 17/23; juris).
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 15/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Sind diese Entscheidungen bereits wegen der andersartigen Rechtsgrundlage für das vorliegende Prüfungsverfahren nach § 61 DG LSA nicht einschlägig, haben die dort Handelnden stets auch Materialien eingestellt (vgl. zur charakterlichen Eignung nur: VG Magdeburg, Urteil v. 23.02.2023, 5 A 2/22; n.v.; Beschluss v. 15.02.2023, 5 B 17/23; juris).
  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 15 B 23/23

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten auf

    Sind diese Entscheidungen bereits wegen der andersartigen Rechtsgrundlage für das vorliegende Prüfungsverfahren nach § 61 DG LSA nicht einschlägig, haben die dort Handelnden stets auch Materialien eingestellt (vgl. zur charakterlichen Eignung nur: VG Magdeburg, Urteil v. 23.02.2023, 5 A 2/22; n.v.; Beschluss v. 15.02.2023, 5 B 17/23; juris).
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