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   BVerwG, 05.12.2006 - 5 B 171.06   

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https://dejure.org/2006,14765
BVerwG, 05.12.2006 - 5 B 171.06 (https://dejure.org/2006,14765)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2006 - 5 B 171.06 (https://dejure.org/2006,14765)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 5 B 171.06 (https://dejure.org/2006,14765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine fehlerfreie Ermessensentscheidung hinsichtlich umstrittener Samstagsarbeit; Abwägung der Belange eines schwerbehinderten Beschäftigten an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes einerseits und andererseits der Interessen des Arbeitgebers an der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2006 - 5 B 171.06
    4 Selbst wenn diesen Behauptungen der Sache nach eine im vorstehenden Verständnis ausreichende Fragestellung entnommen werden könnte, erbrächte im Übrigen das angestrebte Revisionsverfahren keinen Ertrag, der über den bisher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erbrachten (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1995 BVerwG 5 C 24.93 BVerwGE 99, 336) hinausreichte.
  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 12 B 10.1088

    SchwerbehindertenrechtZustimmung zur ordentlichen Kündigung; Nachschieben von

    Das Integrationsamt und der Widerspruchsausschuss haben bei ihren Entscheidungen den Untersuchungsgrundsatz nach §§ 20, 21 SGB X beachtet und den Sachverhalt unter Einbeziehung der Einlassungen des Klägers bei seiner Anhörung vollständig ermittelt (siehe dazu Trenk-Hinterberger, HK-SGB IX, 3. Aufl. 2010, § 88 RdNr. 5 unter Hinweis auf BVerwG vom 5.12.2006 Az. 5 B 171/06; BayVGH vom 22.10.2008 Az. 12 BV 07.2256).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 12 A 2931/08

    Rechtmäßigkeit einer Zustimmung des Integrationsamtes für ein Angebot bzgl. eines

    Er hat damit die in § 89 Abs. 2 SGB IX für diesen Fall normierte Einschränkung ("Das Integrationsamt soll die Zustimmung erteilen, ...") des ansonsten bei einer Entscheidung auf der Grundlage des § 88 SGB IX bestehenden freien Ermessens, vgl. zu den insoweit maßgebenden Abwägungskriterien etwa: BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2006 - 5 B 171.06 -, Juris, m.w.N.
  • VG Stuttgart, 15.12.2011 - 11 K 2264/11

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Die zu treffende Ermessensentscheidung setzt somit ein Abwägung einerseits der Belange des schwerbehinderten Beschäftigten an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und andererseits der Interessen des Arbeitgebers, die vorhandenen Arbeitsplätze wirtschaftlich zu nutzen und den Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, voraus (vlg. BVerwG , Beschl. 05.12.2006 - 5 B 171.06 und Urt. v. 28.02.1968, BVerwGE 29, 140).

    Die geltend gemachte Umstrukturierung der Abteilung, in der der Kläger beschäftigt war, ist eine unternehmerische Maßnahme des Arbeitgebers, mit dem Ziel, die vorhandenen Arbeitsplätze wirtschaftlich zu nutzen und den Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen (Vgl. BVerwG , Beschl. v. 05.12.2006 a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 14.02.2014 - 11 K 834/13

    Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung

    Die vom Beklagten zu treffende Ermessensentscheidung ist fehlerhaft, wenn das Integrationsamt von einem unvollständigen oder falschen Sachverhalt ausgegangen ist oder erhebliche Umstände des Einzelfalls unberücksichtigt gelassen hat ( vgl. Kopp/Schenke, VwGO , 14. Aufl. § 114 RdNr. 12; BVerwG , Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171.06 - juris -).

    Die vom Integrationsamt zu treffende Ermessensentscheidung setzt eine Abwägung einerseits der Belange des schwerbehinderten Beschäftigten an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und andererseits der Interessen des Arbeitgebers, die vorhandenen Arbeitsplätze wirtschaftlich zu nutzen und den Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, voraus ( vgl. BVerwG , Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171.06 - juris - und Urt. v. 28.08.1968 - V C 33.66 - BVerwGE 29, 140).

  • VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16

    Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung nicht nur bei

    Eine Ermessensentscheidung ist u.a. fehlerhaft, wenn die Behörde in ihre Ermessenserwägungen nicht alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat oder wenn sie von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171/06 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 - juris - und Urt. v. 05.07.1989 - 6 S 1739/87 - juris -).
  • VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10

    Zustellung der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten per Email;

    Das hat die Leitlinie bei der Ermessensentscheidung zu sein, ob der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten zuzustimmen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171.06 und Urt. v. 28.02.1968, BVerwGE 29, 140).
  • OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 A 911/10
    Dabei ist ohne Belang, ob die Behörde insoweit ein Verschulden trifft oder nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. Dezember 2006 - 5 B 171/06 -, juris Rn. 4 und v. 30. Juli 1980, BVerwGE 73, 48).
  • VG Saarlouis, 13.05.2011 - 3 K 2296/10

    Anforderungen an die Prüfung betriebsbedingter Kündigungsgründe durch das

    Das Integrationsamt und der Widerspruchsausschuss haben vorliegend bei ihren Entscheidungen den Untersuchungsgrundsatz nach §§ 20, 21 SGB X nicht beachtet und damit den Sachverhalt unter Einbeziehung der Einlassungen des Klägers bei seiner Anhörung unvollständig ermittelt(siehe zur diesbezüglichen Ermittlungspflicht BVerwG, Beschluss vom 5.12.2006 -5 B 171/06-; BayVGH, Urteil vom 22.10.2008 -12 BV 07.2256-, jeweils zit. nach juris), in dem sie nicht überprüft haben, ob die geltend gemachten betriebsbedingten Kündigungsgründe die Zustimmungsentscheidung tragen.
  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 12 CS 10.2676

    SchwerbehindertenrechtAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Das Integrationsamt hat bei seiner Entscheidung den Untersuchungsgrundsatz nach §§ 20, 21 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) beachtet und den Sachverhalt unter Einbeziehung der Einlassungen des Antragstellers bei seinen Anhörungen vollständig ermittelt (siehe dazu Trenk-Hinterberger, a.a.O., § 88 RdNr. 5 unter Hinweis auf BVerwG vom 5.12.2006 Az. 5 B 171/06).
  • VG Saarlouis, 30.06.2014 - 3 K 934/13

    Schwerbehindertenrecht: Überprüfung der Ermessensausübung bei Zustimmung zur

    Dies berücksichtigend haben das Integrationsamt und der Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt des Beklagten vorliegend bei ihren Entscheidungen den Untersuchungsgrundsatz nach §§ 20, 21 SGB X nicht beachtet und damit den Sachverhalt unter Einbeziehung der Einlassungen der Klägerin bei ihren Anhörungen unvollständig ermittelt(siehe zur diesbezüglichen Ermittlungspflicht BVerwG, Beschluss vom 5.12.2006 -5 B 171/06-; BayVGH, Urteil vom 22.10.2008 -12 BV 07.2256-, jeweils zit. nach juris), in dem sie nicht überprüft haben, ob die Klägerin aufgrund ihrer krankheitsbedingten Behinderungen tatsächlich nur mit einer Arbeitszeit von drei Stunden täglich belastbar ist.
  • VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Schwerbehinderten -

  • VG Stuttgart, 13.09.2012 - 11 K 1272/12

    Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung eines

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