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   BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91   

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BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91 (https://dejure.org/1992,747)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1992 - 5 B 174.91 (https://dejure.org/1992,747)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1992 - 5 B 174.91 (https://dejure.org/1992,747)
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Wird zitiert von ... (63)

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision aber nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde darlegt, dass bzw. in welcher Hinsicht gerade das Bundesrecht seinerseits einer weiteren rechtsgrundsätzlichen Klärung bedarf, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 S. 42 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Um eine Rechtsfrage revisiblen Rechts aufzuwerfen, genügt es in diesem Fall auch nicht, wenn die Beschwerde sinngemäß geltend macht, das einschlägige Landesrecht sei von der Vorinstanz unter Verstoß gegen Bundesrecht angewandt worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306; Beschluss vom 10. April 2000 - BVerwG 11 B 61.99 - juris).
  • BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01

    Schwarzbau; Baugenehmigungsgebühr; Lenkungswirkung; Gleichheitssatz;

    Wie der Beklagte in seiner Beschwerdeerwiderung unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306; Beschluss vom 10. April 2000 - BVerwG 11 B 61.99 - juris) zutreffend ausgeführt hat, vermag die Rüge, Landesrecht sei unter Verstoß gegen Verfassungsrecht des Bundes angewandt worden, für sich genommen noch nicht eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzuzeigen.
  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    11 Hinsichtlich der Fragen eins und zwei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Rüge der Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung von Landesrecht die Zulassung der Revision nur dann zu rechtfertigen vermag, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von

    Allein mit dem Hinweis, das Landesrecht sei von der Vorinstanz unter Verstoß gegen Bundesrecht angewandt worden, erlangt die Rechtssache aber noch nicht die angestrebte Revisibilität (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 8.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der

    Davon abgesehen fehlt es an der Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den bundesrechtlichen Normen, deren Verletzung geltend gemacht wird, bisher keine Aussagen zu entnehmen sind, die eine bundesrechtskonforme Auslegung und Anwendung des Landesrechts gewährleisten (vgl. z.B. Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor

    Auch wenn es sich bei diesen nicht näher bezeichneten Prüfungsmaßstäben um solche des Bundesrechts handeln sollte, legt die Beschwerde einen Zulassungsgrund nicht in einer den Substantiierungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar, weil sie sich auf die Behauptung einer bloßen Verletzung dieser Maßstäbe beschränkt, ohne gerade d e r e n Klärungsbedürftigkeit darzutun (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluß vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 9 B 40.07

    Bestehen einer Kurbeitragsplicht für Eltern bei Betreuung ihres Kindes während

    Wird wie hier die Auslegung und Anwendung einer Vorschrift des Landesrechts als bundesverfassungsrechtlich bedenklich angesehen, ist in der Beschwerdebegründung insbesondere darzulegen, warum in Ansehung der Rechtsätze, die bereits der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu entnehmen sind, in dem anhängigen Verfahren weiterhin klärungsbedürftige Fragen verbleiben (vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. März 1992 BVerwG 5 B 174.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306; vom 4. April 2002 BVerwG 6 B 1.02 juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99

    Wiederbeschaffungszeitwert

    Die Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung von Landesrecht vermag die Zulassung der Revision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision aber nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde darlegt, dass bzw. in welcher Hinsicht gerade das Bundesrecht seinerseits einer weiteren rechtsgrundsätzlichen Klärung bedarf, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 23. März 1992 BVerwG 5 B 174.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 S. 42 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05

    Übertragung von Teilen der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband;

  • BVerwG, 05.08.2002 - 9 BN 12.02
  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 9.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 7.14

    Kommunale "Bettensteuer"; fehlende Identität von Steuerschuldner und

  • BVerwG, 12.09.2005 - 10 B 13.05

    Übertragung der Erledigung kommunaler Entsorgungsaufgaben einer Gemeinde auf eine

  • BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 3.09

    Anforderungen an die Substantiierung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

  • BVerwG, 08.11.2006 - 10 B 44.06

    Frage der kommunalen Organisationshoheit und Finanzhoheit einer Gemeinde;

  • BVerwG, 23.08.2007 - 9 BN 1.07

    Kollision der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung einer Gebühr für eine

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 10.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der

  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 67.05

    Höhe der Erhebung von Grundbesitzabgaben; Nichtigkeit von Bescheiden bei

  • BVerwG, 05.08.2015 - 4 B 22.15

    Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude

  • BVerwG, 10.05.2007 - 10 B 9.07

    Zulassung der Revision unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer Grundsatzrevision;

  • BVerwG, 10.05.2007 - 10 B 10.07

    Voraussetzungen der Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 7.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zuführung von Schmutzwasser in

  • BVerwG, 02.11.2007 - 8 B 50.07

    Auswirkungen der Wahl eines Gemeinderats unter der Anwendung von nichtigen

  • BVerwG, 08.03.2004 - 9 B 10.04

    Gebührenpflichtigkeit von Straßengrundstücken von Bund, Ländern und Kreisen -

  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 B 63.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Entrichtung einer

  • BVerwG, 22.07.2002 - 9 B 46.02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.01.2018 - 4 BN 18.17

    Bushaltestellen als Regelungsinhalt eines Bebauungsplans; Auslegung des

  • BVerwG, 31.03.2009 - 8 B 4.09
  • BVerwG, 27.08.2007 - 9 BN 3.07
  • BVerwG, 25.03.2003 - 3 B 146.02

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • BVerwG, 25.03.2003 - 3 B 147.02

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • BVerwG, 08.08.2002 - 9 B 54.02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.07.2002 - 9 B 48.02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.07.2002 - 9 B 47.02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.05.2000 - 11 B 31.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Landesrecht als irrevisibles

  • BVerwG, 08.03.2004 - 9 BN 1.04
  • BVerwG, 08.03.2004 - 9 B 11.04

    Gebührenpflichtigkeit von Straßengrundstücken von Bund, Ländern und Kreisen -

  • BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 34.00

    Vorlage einer Verunreinigung des Grundwassers bei einer dichten und

  • BVerwG, 13.03.2000 - 11 B 14.00

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Annahme der grundsätzlichen

  • BVerwG, 12.05.2000 - 11 B 32.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Landesrecht als irrevisibles

  • BVerwG, 21.01.2000 - 11 BN 2.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

  • BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 57.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 14.06.2000 - 11 B 39.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 63.99

    Auslegung des Begriffs der "betriebswirtschaftlichen Grundsätze" - Verstoß gegen

  • BVerwG, 14.08.1995 - 8 B 76.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 14.08.1995 - 8 NB 2.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.10.1994 - 8 NB 5.94

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.08.1993 - 8 B 93.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidungserheblichkeit

  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 29.02

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 62.99

    Kalkulationsmethode der Kombination von Abschreibungen und Zinsen -

  • BVerwG, 26.08.1997 - 5 B 77.97

    Vereinbarkeit der Regelung über den Freibetrag für anrechenbares

  • BVerwG, 26.06.1995 - 5 B 66.95

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels klärungsbedürftiger Frage

  • BVerwG, 31.03.1994 - 7 NB 10.93

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.12.1993 - 8 NB 2.93

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.03.1997 - 3 B 180.96

    Revisionsgerichtliche Auslegung des § 14 Abs. 2 Nr. 1 Landeswaldgesetz

  • BVerwG, 20.08.1992 - 7 B 1.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 04.03.1997 - 3 B 179.96

    Revisionsgerichtliche Auslegung des § 14 Abs. 2 Nr. 1 Landeswaldgesetz

  • BVerwG, 26.08.1996 - 5 B 85.96

    Förderungsfähigkeit von Investitionskosten für eine "Krabbelstube" -

  • BVerwG, 13.07.1994 - 1 B 59.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der

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