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   VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10   

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https://dejure.org/2010,14494
VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10 (https://dejure.org/2010,14494)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.11.2010 - 5 B 1827/10 (https://dejure.org/2010,14494)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. November 2010 - 5 B 1827/10 (https://dejure.org/2010,14494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 Abs 3 GG
    Spielapparatesteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung eines neuen Steuermaßstabes für einen rückwirkenden Zeitraum von höchstens sechs Monaten gem. § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Hessen (HessKAG); § 3 Abs. 2 HessKAG als gesetzliche Grundlage für die rückwirkende Ersetzung einer eine gleiche oder gleichartige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einführung eines neuen Steuermaßstabes für einen rückwirkenden Zeitraum von höchstens sechs Monaten gem. § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Hessen (HessKAG); § 3 Abs. 2 HessKAG als gesetzliche Grundlage für die rückwirkende Ersetzung einer eine gleiche oder gleichartige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu werden, kann dann nicht entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, NVwZ 2010, 313).

    Der Senat weist jedoch in diesem Zusammenhang auf die grundsätzlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 3. September 2009 (- 1 BvR 2384/08 -, a.a.O., dort zu einem Steuersatz von 15 %) hin, wonach sich die Spielgerätesteuer als Vergnügungssteuer grundsätzlich als verhältnismäßige Regelung der Berufsausübung erweist.

  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90

    Abgabenrecht: rückwirkende Ersetzung eines rechtlich bedenklichen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
    Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1993 (5 UE 953/90 - HSGZ 1994, 67 = NVwZ-RR 1994, 112) verweist, verkennt es, dass die dort geforderte "normative Absicherung" allein die auf Grund des Schlechterstellungsverbots in Anwendung des § 3 Abs. 2 HessKAG auszuschließende Möglichkeit der Mehreinnahmen gegenüber der früheren Satzungslage betraf und damit eine andere Sach- und Rechtslage erfasste, wie die Antragsgegnerin zu Recht angemerkt hat.
  • VGH Hessen, 05.03.2009 - 5 C 2256/07

    Spielapparatesteuer nach dem Maßstab der Bruttokasse

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
    Der Senat hat bereits in seiner Normenkontrollentscheidung vom 5. März 2009 (- 5 C 2256/07.N -, HSGZ 2009, 256) zu dem hier angesprochenen Aspekt ausgeführt, dass nicht ersichtlich ist, weshalb sich die Abwälzbarkeit in diesem Sinne nur bei einer Pauschalsteuer nach Maßgabe der früheren Stückzahlbesteuerung feststellen lassen kann und nicht auch bei einer nach einem bestimmten Prozentsatz der erzielten Bruttokasse bemessenen Steuer.
  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 82/07

    Berechnung der Spielapparatesteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
    Auch hat der Senat bereits entschieden, dass ausgezahlte Gewinne nicht etwa zur Verminderung der der Bemessung der Steuer zugrundezulegenden Bruttokasse führen (vgl. Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, HSGZ 2008, 190 = GemHH 2008, 137).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
    Im Grundsatz des Vertrauensschutzes findet das Rückwirkungsverbot nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 -, BVerfGE 95, 64 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

    Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben besteht keine Verpflichtung zur Verrechnung der negativen Bruttokasse einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6. Januar 2011 - 14 A 2290/10 - VGH Hessen, Beschl. v. 11. November 2010 - 5 B 1827/10 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 42/08 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. weiter Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173b; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 94d m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben besteht keine Verpflichtung zur Verrechnung der negativen Bruttokasse einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6. Januar 2011 - 14 A 2290/10 - VGH Hessen, Beschl. v. 11. November 2010 - 5 B 1827/10 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 42/08 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. weiter Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173b; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 94d m.w.N.).
  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09

    Kommunale Ersetzungssatzung

    § 3 Abs. 2 Hess. KAG sieht darüber hinaus vor, dass die Rückwirkung nur auf solche Bestimmungen der neuen Abgabensatzung erstreckt werden darf, durch welche die Abgabenpflichtigen nicht ungünstiger gestellt werden als nach der ersetzten Satzung (Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 5 B 1827/10 -, Juris).
  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Entgegen der Auffassung der Klägerin besteht nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben keine Verpflichtung des Satzungsgebers, die Verrechnung etwaiger negativer Bruttokassen einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum zuzulassen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.03.2015 - OVG 9 N 167.13 -, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 09.07.2012 - 2 S 740/12, juris Rn. 10; OVG Magdeburg, Urt. v. 23.08.2011 - 4 L 34/10 -, juris 54; OVG Münster, Beschl. v. 06.01.2011 - 14 A 2290/10 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 11.11.2010 - 5 B 1827/10 -, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 10.08.2009 - 2 LB 42/08 -, juris; Birk in Driehaus, Stand: Sept. 2010, § 3 KAG Rn. 173b).
  • VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10

    Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert

    34 b) Auch dass die negativen Bruttokassen einzelner Geräte nicht mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder mit derjenigen desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum verrechnet werden, begegnet nach den bereits dargelegten verfassungsrechtlichen Vorgaben keinen rechtlichen Bedenken und führt auch nicht zur Unzulässigkeit der hier zu beurteilenden Mindeststeuerregelung (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2011 - 4 L 323/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.01.2011 - 14 A 2290/10 - Hess. VGH, Beschluss vom 11.11.2010 - 5 B 1827/10 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2009 - 2 LB 42/08 -).
  • FG Bremen, 11.04.2012 - 2 K 2/12

    Vergnügungssteuersatzerhöhung ab dem 1.4.2011 für Geldspielgeräte in Bremen nicht

    Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben bestehe keine Verpflichtung zur Verrechnung der negativen Bruttokasse einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum (vgl. Oberverwaltungsgericht - OVG - Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2009 2 LB 42/08, NVwZ-RR 2009, 973; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Januar 2011 14 A 2290/10, juris; Verwaltungsgerichtshof - VGH - Hessen, Urteil vom 11. November 2010 5 B 1827/10, ZKF 2011, 119, juris Rz 11; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. August 2011 4 L 34/10, juris Rz 49 f.).
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