Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1996 - 5 B 192.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13238
BVerwG, 12.12.1996 - 5 B 192.95 (https://dejure.org/1996,13238)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 5 B 192.95 (https://dejure.org/1996,13238)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 5 B 192.95 (https://dejure.org/1996,13238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,13238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechssache - Hinreichende Bestimmtheit eines Heranziehungsbescheids zur gemeinnützigen Arbeit - Abhängigkeit der Zulässigkeit einer Schaffung der Gelegenheit zur Arbeit von der konkreten Eignung der angebotenen Tätigkeit zur Intergration in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 5 B 192.95
    Inhaltlich hinreichend bestimmt ist die Heranziehung eines Hilfesuchenden (Hilfeempfängers) zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit danach nur dann, wenn die zu leistende Arbeit genau bezeichnet ist; genau bezeichnet in dem Sinne, daß sich (im Rechtsbehelfsverfahren) prüfen läßt, ob es sich um eine Arbeit handelt, die gemeinnützig, zusätzlich und dem Hilfesuchenden zumutbar ist (BVerwGE 68, 97 [BVerwG 13.10.1983 - 5 C 66/82]).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 5 B 192.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 19 BSHG war bereits geklärt, daß er auch auf Asylbewerber, die trotz Arbeitsbereitschaft erlaubt nicht arbeiten durften, anwendbar war (BVerwGE 68, 91 [BVerwG 13.10.1983 - 5 C 67/82]).
  • LSG Hamburg, 11.07.2005 - L 5 B 161/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Voraussetzung für eine Absenkung wegen der

    Nur ein solches Angebot ermöglicht es dem Hilfebedürftigen zu prüfen, ob die angebotene Tätigkeit den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II entspricht, insbesondere zumutbar ist, oder ob zulässige Ablehnungsgründe vorliegen (vgl. Voelzke, a.a.O., § 16 Rn. 76; BVerwG, Urt. v. 13. Oktober 1983, a.a.O., S. 99 f.; Urt. v. 4. Juni 1992 - 5 C 35.88 -, info also 1992, S. 199, 200; Beschl. v. 12. Dezember 1996 - 5 B 192/95 -, juris).
  • LSG Sachsen, 02.04.2008 - L 2 B 141/08 AS-ER

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bestimmtheit von Arbeitsangeboten bei

    Nur ein solches Angebot ermöglicht es dem Hilfebedürftigen zu prüfen, ob die angebotene Tätigkeit zumutbar ist oder zulässige Ablehnungsgründe vorliegen (LSG Hamburg, a.a.O., Rn. 6; LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 18 ff.; BVerwG, Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 35/88 -, info also 1992, S. 199, 200; BVerwG, Beschluss vom 12.12.1996 - 5 B 192/95 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2010 - L 9 AS 685/07

    Beschäftigungsförderung Göttingen, Verwaltungsakte, Zuständigkeit, Sanktion

    Nur ein solches Angebot ermöglicht es dem Hilfebedürftigen zu prüfen, ob die angebotene Tätigkeit insbesondere zumutbar ist oder ob zulässige Ablehnungsgründe vorliegen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 11.07.2005, L 5 B 161/05 ER AS; BVerwG, Beschluss v. 12. Dezember 1996 - 5 B 192/95).
  • VG Göttingen, 19.08.2003 - 2 B 282/03

    Alleinerziehende; Arbeit; Arbeitsunwilligkeit; Arbeitsverweigerung; gemeinnützige

    Es genügt nicht, dass der Träger der Sozialhilfe den Hilfesuchenden lediglich einer Einrichtung zuweist und die Auswahl der konkret zu leistenden Arbeit etwa der Leitung dieser Einrichtung überlässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.02.1983 -5 C 115.81-, BVerwGE 67, 1, 6 f.; vom 13.10.1983 -5 C 66.82-, BVerwGE 68, 97, 99; Beschluss vom12.12.1996 -5 B 192.95-, juris).
  • VG Göttingen, 01.04.2003 - 2 B 112/03

    Bestimmtheit; gemeinnützige Arbeit; Gesamtplan; Hilfe zur Arbeit; wöchentliche

    Es genügt nicht, dass der Träger der Sozialhilfe den Hilfesuchenden lediglich einer Einrichtung zuweist und die Auswahl der konkret zu leistenden Arbeit etwa der Leitung dieser Einrichtung überlässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.02.1983 -5 C 115.81-, BVerwGE 67, 1, 6 f.; vom 13.10.1983 -5 C 66.82-, BVerwGE 68, 97, 99; Beschluss vom12.12.1996 -5 B 192.95-, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht