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   BVerwG, 05.12.2007 - 5 B 206.07 (5 PKH 32.07)   

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https://dejure.org/2007,15176
BVerwG, 05.12.2007 - 5 B 206.07 (5 PKH 32.07) (https://dejure.org/2007,15176)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2007 - 5 B 206.07 (5 PKH 32.07) (https://dejure.org/2007,15176)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 5 B 206.07 (5 PKH 32.07) (https://dejure.org/2007,15176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Rückgriffs auf bundesrechtliche Vorschriften für die Berechnung der Angemessenheit einer Wohnfläche; Möglichkeit der Berechnung der Wohnfläche bei einem Wohngebäude mit einer Wohnung mit einem Abzug von 10% der ermittelten Grundfläche; Anwendungsbereich ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 B 94.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fragen grundsätzlicher Bedeutung bei auslaufendem Recht;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2007 - 5 B 206.07
    Deshalb könnte mit einer Revision keine auch für die Zukunft richtungweisende Klärung erreicht werden (s. dazu Beschluss vom 27. Juni 1996 BVerwG 7 B 94.96 NVwZ 1996, 1010).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulassung der Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht,

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2007 - 5 B 206.07
    Zwar kann eine Frage zu auslaufendem Recht auch dann klärungsbedürftig bleiben, wenn sie noch für eine erhebliche Zahl offener Altfälle erheblich ist (Beschluss vom 27. Februar 1997 BVerwG 5 B 155.96 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15).
  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 16 AS 226/15

    Bestimmung der angemessenen Größe eines selbstgenutzten Eigenheimes

    Bisher ist nicht geklärt (vgl. die Hinweise in BSG, Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, Juris Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 05.12.2007, 5 B 206/07, Juris) und kann hier auch offen bleiben, ob für die Wohnflächenberechnung auf die inzwischen aufgehobenen Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung oder auf die seit 01.01.2004 geltende Wohnflächenverordnung abzustellen ist.
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