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BVerwG, 22.12.1992 - 5 B 22.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Angemessener Umfang der Aufbringung von Mitteln für sozial Bedürftige
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 30.12.1997 - 5 B 21.97
Sozialhilferecht - Mietzinsverpflichtungen bei infolge …
Daß zu den besonderen Belastungen auch Schulden gehören können, ist nicht bestreitbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 22.92 - ). - OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 4 LB 522/02
Behinderter; Belastung; besondere Belastung; Eingliederungshilfe; Einsatz; …
Andererseits sind auch nicht nur solche Verpflichtungen einzubeziehen, deren Begründung die Gesichtspunkte wirtschaftlicher Lebensführung nicht verletzt (…Senat, Urt. v. 9. Oktober 1991 - 4 L 22/90 -, DÖV 1992, 414 ; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 22. Dezember 1992 - 5 B 22.92 -). - VG Gera, 26.10.2006 - 6 K 1975/04
; Zumutbarkeit; angemessener Umgang; Einkommen; Bedarsgemeinschaft; Schulden; …
Bei diesem Betrag handelt es sich um aufgelaufene Schulden, deren Berücksichtigung im Einzelfall grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.1992 - 5 B 22.92; BVerwG, Urteil vom 30.12.1997 - 5 B 21.97 - FEVS 48, 241-242 - beide zitiert nach Juris).