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   BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13, 5 B 24.13, 5 B 24.13   

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https://dejure.org/2013,11804
BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13, 5 B 24.13, 5 B 24.13 (https://dejure.org/2013,11804)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2013 - 5 B 24.13, 5 B 24.13, 5 B 24.13 (https://dejure.org/2013,11804)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 5 B 24.13, 5 B 24.13, 5 B 24.13 (https://dejure.org/2013,11804)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 SGB 9, §§ 85 ff SGB 9
    Schwerbehindertenrechtlicher Kündigungsschutz

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung des Integrationsamts zur krankheitsbedingten Kündigung - Verstoß gegen das Amtsermittlungsprinzip - Mangelhafte Prüfung der Gesundheitsprognose

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes; Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • rewis.io

    Schwerbehindertenrechtlicher Kündigungsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes; Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Schwerbehindertenrechtlicher Kündigungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13
    Die Pflicht zur Bezeichnung des Verfahrensmangels erfordert die schlüssige Darlegung einer Verfahrensrüge (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13 , vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60 S. 17 , vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308 S. 15 und vom 28. November 2011 - BVerwG 5 B 55.11 - juris Rn. 2).

    Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O. und vom 9. August 2011 - BVerwG 5 B 15.11 - juris Rn. 2).

    Im Falle einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung des angefochtenen Urteils bedarf es für die Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines vorliegenden Zulassungsgrundes (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13
    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach herausgestellt, dass der Schwerbehindertenschutz an Gewicht gewinnt, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründe gestützt wird, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben, und dass infolgedessen an die im Rahmen der interessenabwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze für den Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, um auch den Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können (Urteil vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 24.93 - BVerwGE 99, 336 = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 10 S. 7 f.).

    Im Übrigen lässt die Beschwerde auch die nötige Befassung mit der vom Berufungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermissen, die die zentrale Bedeutung der Sachaufklärung für den Rechtschutz behinderter Arbeitnehmer hervorgehoben und eine Aufklärung aller Umstände gefordert hat, die für die Abwägung der gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers erheblich sind (Urteil vom 19. Oktober 1995 a.a.O. S. 338).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13
    Daraus folgt, dass Umstände, die eine personenbezogene Kündigung nach der von der Beigeladenen zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteile vom 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 50 und vom 8. November 2007 - 2 AzR 292/06 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54) im Allgemeinen als sozial gerechtfertigt erscheinen lassen, im Sonderfall des Kündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen nach § 85 SGB IX nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null führen können.
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13
    Daraus folgt, dass Umstände, die eine personenbezogene Kündigung nach der von der Beigeladenen zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteile vom 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 50 und vom 8. November 2007 - 2 AzR 292/06 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54) im Allgemeinen als sozial gerechtfertigt erscheinen lassen, im Sonderfall des Kündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen nach § 85 SGB IX nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null führen können.
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13
    In der vom Berufungsgericht rezipierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der schwerbehindertenrechtliche Kündigungsschutz (jetzt §§ 85 ff. SGB IX) zusätzlich zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz gegeben ist und dass das Integrationsamt bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitgebers eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, bei welcher das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitplatzes abzuwägen hat (Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 6 S. 14 f. ).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13
    Die Pflicht zur Bezeichnung des Verfahrensmangels erfordert die schlüssige Darlegung einer Verfahrensrüge (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13 , vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60 S. 17 , vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308 S. 15 und vom 28. November 2011 - BVerwG 5 B 55.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00

    Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13
    Die Pflicht zur Bezeichnung des Verfahrensmangels erfordert die schlüssige Darlegung einer Verfahrensrüge (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13 , vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60 S. 17 , vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308 S. 15 und vom 28. November 2011 - BVerwG 5 B 55.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2 S. 4 f.).
  • BVerwG, 11.08.2006 - 1 B 105.06

    Hinreichende Bezeichnung der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bei der

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13
    Dazu bedarf es der substantiierten Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils und bereits ergangener Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - BVerwG 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1, vom 11. August 2006 - BVerwG 1 B 105.06 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 20 und vom 14. Januar 2013 - BVerwG 5 B 99.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 09.08.2011 - 5 B 15.11

    Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13
    Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O. und vom 9. August 2011 - BVerwG 5 B 15.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 20.09.2012 - 5 B 47.12

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen; Bemessungsgrundlage der

  • BVerwG, 14.01.2013 - 5 B 99.12

    Dienen der Eigenheimzulage auch zur Aufbringung der Belastung i.S.d. § 7 Abs. 2

  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

  • BVerwG, 28.11.2011 - 5 B 55.11

    Beschwerdebegründung bei Rüge der Verletzung der gerichtlichen

  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 162/22

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Integrationsamt

    Demgegenüber überprüft das Integrationsamt einen vom Arbeitgeber bereits gefassten Kündigungsentschluss (vgl. §§ 168 ff. SGB IX) und trifft eine Ermessensentscheidung, bei welcher das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abzuwägen ist (vgl. BVerwG 22. Mai 2013 - 5 B 24.13 - Rn. 12) .
  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Dabei gilt zunächst im Ausgangspunkt, dass die Belange des schwerbehinderten Menschen umso weniger Gewicht haben, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung feststellbar ist, während umgekehrt das Interesse des Arbeitgebers an der Um- und Durchsetzung seiner unternehmerischen Entscheidung an Gewicht gewinnt, wenn der Kündigung betriebsbedingte Gründe zugrunde liegen, die - wovon vorliegend auszugehen ist (s.o.) - mit der Behinderung nicht im Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.2013, 5 B 24.13, juris Rn. 13; Urt. v. 19.10.1995, 5 C 24.93, BVerwGE 99, 336, juris Rn. 16; Beschl. v. 16.6.1990, 5 B 127.89, juris Rn. 3; VGH München, Urt. v. 28.9.2010, 12 B 10.1088, juris Rn. 30).
  • LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20

    Betriebsbedingte Kündigung; Vermutungswirkung; Massenentlassungsschutz;

    Im Normalfall trifft das Integrationsamt seine Entscheidung darüber, ob es dem Antrag des Arbeitgebers nachkommt oder die Zustimmung versagt, nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen ( BVerwG 22. Mai 2013 - 5 B 24/13, BeckRS 2013, 51619; BVerwG 28. September 2017 - 5 C 13.16, BeckRS 2017, 139143 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 12 B 1326/19

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf Anordnung der

    - 5 B 24.13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 31. Juli 2007 - 5 B 81.06 -, juris Rn. 5 jeweils m. w. N.
  • VGH Hessen, 23.06.2022 - 10 A 883/21

    Zustimmung zur ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung des einem

    Andererseits sind die Interessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers desto weniger gewichtig, je weniger der Kündigungsgrund mit der Behinderung in Zusammenhang steht (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 5 B 24.13 -, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24/93 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 12 A 3861/18

    Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei

    Dahingehend wohl BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 5 B 24.13 -, juris Rn. 16; vgl. auch Kreitner, a. a. O., § 171 Rn. 9.
  • VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 1144/17

    Klage gegen Aufhebung eines Negativattests des Integrationsamts bei Kündigung

    So ist eine Aufklärung aller Umstände erforderlich, die für die Abwägung der gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers erheblich sind.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 5 B 24/13 -, Rn. 16, juris) Nichts anderes kann in Bezug auf die Feststellung der Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes, hier des § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX a.F., gelten.
  • VG Berlin, 11.07.2023 - 22 L 116.23

    Schwerbehindertenkündigung: Eilantrag vor VG Berlin gescheitert

    z.B. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 5 B 24.13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 31. Juli 2007 - 5 B 81.06 -, juris Rn. 5 jeweils m. w. N.
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