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   BVerwG, 03.06.1996 - 5 B 24.96   

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BVerwG, 03.06.1996 - 5 B 24.96 (https://dejure.org/1996,3039)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1996 - 5 B 24.96 (https://dejure.org/1996,3039)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1996 - 5 B 24.96 (https://dejure.org/1996,3039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kosten für Reparaturen einer Wohnung als notwendiger Lebensunterhalt im Sinne des § 12 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Anspruch auf Sozialhilfe für über Schönheitsreparaturen hinausgehende verpflichtende Reparaturen und Renovierungen - Zusicherung einer Stadt zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 12 Abs. 1
    Sozialhilferecht: Kosten für über Schönheitsreparaturen hinausgehende Reparaturen kein Unterkunftsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1996 - 5 B 24.96
    Zwar kann für eine Beschränkung auf Schönheitsreparaturen nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 26.88 - (BVerwGE 90, 160) als Beleg angeführt werden, weil es von vornherein nur Schönheitsreparaturen zum Gegenstand hatte, eine Beschränkung auf sie also nicht zu entscheiden war.

    Eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen entscheidungserheblicher Abweichung des angefochtenen Urteils von dem in der Beschwerde genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 26.88 - (a.a.O.) scheidet ebenfalls aus.

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1996 - 5 B 24.96
    Denn die Beschwerde zeigt nicht auf, daß das Berufungsgericht bei der Würdigung der genannten Zusicherung allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen hat (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1996 - 5 B 24.96
    Denn die Beschwerde zeigt nicht auf, daß das Berufungsgericht bei der Würdigung der genannten Zusicherung allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen hat (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]).
  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 76/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftskosten -

    Zwar sind die Kosten für Reparaturen an der Mietsache, die dadurch entstehen, dass der Mieter die Mietsache beschädigt, kein grundsicherungsrechtlicher Unterkunftsbedarf, weil hierzu nur Aufwendungen gehören, die bei ordnungsgemäßer Wohnnutzung entstehen (vgl BVerwG vom 3.6.1996 - 5 B 24/96 - juris RdNr 4; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, § 22 RdNr 21 aE, Stand Dezember 2020; Luik in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, § 22 RdNr 56; Piepenstock in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 5. Aufl 2020, § 22 RdNr 69; ? u?.njar in Hohm, Gemeinschaftskommentar zum SGB II, § 22 RdNr 53, Stand August 2019) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 13 AS 22/12

    Bedarf für Unterkunft; Leistungsausschluss bei Studenten; Messie-Wohnung;

    Dieser "Fehlgebrauch" der Unterkunft durch die Antragstellerin ist nur anlässlich der Nutzung der Unterkunft angefallen und gehört nicht zum notwendigen Bedarf für die Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Beschädigungen an der Wohnung oder vertragliche oder deliktische Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen eines Fehlgebrauchs der Wohnung sind lediglich aus Anlass der Nutzung der betreffenden Wohnung entstanden, sie sind aber kein Bedarf für "die Unterkunft" (vgl. dazu auch: BVerwG, Urteil vom 03. Juni 1996 - 5 B 24.96 - in: FEVS 47, 289; Pletscher in: Linhart-Adolph, SGB II § 22 Rdn 18; Frank in: Hohm (Hrsg.) GK-SGB II, § 22 Rdn 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten -

    Damit sind auch Ersatzansprüche als andere unterkunftsbezogene Aufwendungen erfasst, jedenfalls soweit diese bei ordnungsgemäßer Wohnnutzung entstanden sind (vgl. aber zu Ersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache, BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 5 B 24.96 - FEVS 47, 289).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 7 SO 1522/22

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Soweit sich ein Hilfeempfänger durch vertragswidriges Verhalten dem Vermieter gegenüber ersatzpflichtig macht, liegt die Durchsetzbarkeit von Ersatzansprüchen im Risikobereich des Vermieters; solche Schulden sind kein sozialhilferechtlicher Bedarf (BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 5 B 24/96 -, juris Rdnr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2000 - 4 L 1649/00

    Beschädigung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kosten; Mietsache; Reparatur; Wohnung

    Kosten für Reparaturen, die dadurch entstehen, daß der Mieter die Mietsache beschädigt, gehören somit grundsätzlich nicht zum Hilfebedarf eines Hilfebedürftigen (wie BVerwG, Beschl. v. 3.6.1996 - BVerwG 5 B 24.96 -, Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 38 = FEVS Bd. 47, 289).

    Die Kläger gehen nicht auf den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1996 - BVerwG 5 B 24.96 - (Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 38 = FEVS Bd. 47, 289 = info also 1997, 211) ein, demzufolge die Kosten für bei Auszug eines Mieters aus der Wohnung anfallende, über die Schönheitsreparaturen hinausgehende Instandsetzungsarbeiten nicht zum notwendigen Lebensunterhalt i.S. des § 12 Abs. 1 BSHG gehören und deshalb eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nicht beansprucht werden kann.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2023 - L 9 AS 69/19

    Instandhaltung; Kleinreparatur; Kleinreparaturklausel; Streitgegenstand;

    a) Bereits vor Inkrafttreten des SGB II hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für den Bereich der Sozialhilfe ausgeführt, dass Kosten für über Schönheitsreparaturen hinausgehende Reparaturen grundsätzlich nicht zu dem Bedarf gehören, den ein Hilfebedürftiger als Unterkunftsbedarf geltend machen kann (BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 5 B 24/96 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.1999 - 12 L 4360/99

    Anspruch des Vermieters gegen den Sozialhilfeträger; Akzessorietät; Erklärung,

    Auch scheidet dann grundsätzlich ein Klage des Vermieters gegen den Sozialhilfeträger wegen vom Mieter ihm zugefügter Schäden aus, da die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen im Risikobereich des Vermieters liegt und aus diesen Ansprüchen resultierende Schulden des Mieters keinen sozialhilferechtlichen Bedarf darstellen (BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 1996 - BVerwG 5 B 24.96 -, Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 38 = Beschlussabdruck Seite 3; vorgehend: Nds. OVG, 12. Senat, Urteil vom 18. Dezember 1995 - 12 L 506/95 -).
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   OVG Berlin, 06.03.1997 - 5 B 24.96   

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OVG Berlin, Entscheidung vom 06.03.1997 - 5 B 24.96 (https://dejure.org/1997,24191)
OVG Berlin, Entscheidung vom 06. März 1997 - 5 B 24.96 (https://dejure.org/1997,24191)
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