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   OVG Sachsen, 27.01.2011 - 5 B 257/10   

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https://dejure.org/2011,24995
OVG Sachsen, 27.01.2011 - 5 B 257/10 (https://dejure.org/2011,24995)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.01.2011 - 5 B 257/10 (https://dejure.org/2011,24995)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 5 B 257/10 (https://dejure.org/2011,24995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 58 Abs. 1, § 58 Abs. 2 S. 1, § 70 Abs. 1
    Rechtsbehelfsbelehrung, Verwaltungshelfer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung bei zusätzlicher Nennung von weiteren Dienststellen bzw. dem Sitz eines Verwaltungshelfers neben dem Hauptsitz als zuständige Stelle zur Widerspruchseinlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung bei zusätzlicher Nennung von weiteren Dienststellen bzw. dem Sitz eines Verwaltungshelfers neben dem Hauptsitz als zuständige Stelle zur Widerspruchseinlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 13 B 1221/20
    Sie war nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Satz 1 ReprKalkV 2019 nur als Verwaltungshelferin, vgl. zur Definition des Verwaltungshelfers Sächs. OVG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 5 B 257/10 -, juris, Rn. 16; Ronellenfitsch, in: BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, 49. Edition, Stand: 1. Oktober 2020, § 1 Rn. 74, zwecks Ausfertigung des Bescheids in das Verwaltungsverfahren eingebunden.

    vgl. zur Rechtsmitteleinlegung bei einem Verwaltungshelfer Sächs. OVG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 5 B 257/10 -, juris, Rn. 17.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2022 - 13 S 2928/21

    Anerkennung einer Fahrschul-Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Lkw- und

    Ein Verwaltungshelfer unterstützt die öffentliche Verwaltung bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben, wird aber - im Unterschied zum Beliehenen - nicht selbständig tätig, sondern nimmt Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der öffentlichen Verwaltung wahr (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.2021 - 12 S 921/21 - juris Rn. 101; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 ME 513/20 - juris Rn. 14; HessVGH, Urteile vom 26.05.2020 - 9 C 2796/16.N - juris Rn. 105 und vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 52; OVG Sachsen, Beschluss vom 27.01.2011 - 5 B 257/10 - juris Rn. 16; Ramsauer in Koch/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl., § 1 Rn. 64a; Schoch in Schoch/Schneider a. a. O. § 1 VwVfG Rn. 170 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 13 S 2110/21

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und

    bb) Ein Verwaltungshelfer unterstützt die öffentliche Verwaltung bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben, wird aber - im Unterschied zum Beliehenen - nicht selbständig tätig, sondern nimmt Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der öffentlichen Verwaltung wahr (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.2021 - 12 S 921/21 - juris Rn. 101; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 ME 513/20 - juris Rn. 14; HessVGH, Urteile vom 26.05.2020 - 9 C 2796/16.N - juris Rn. 105 und vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 52; OVG Sachsen, Beschluss vom 27.01.2011 - 5 B 257/10 - juris Rn. 16; Ramsauer a. a. O. § 1 Rn. 64a; Schoch in Schoch/Schneider, VwVfG, 1. EL, § 1 Rn. 170 ff.).
  • VG Berlin, 24.04.2012 - 10 K 278.09

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung

    Ob ein Widerspruch gegen eine emissionshandelsrechtliche Zuteilungsentscheidung fristwahrend auch bei dem Umweltbundesamt in Dessau - oder einer anderen Stelle des Umweltbundesamtes - eingelegt werden kann (vgl. dazu bejahend: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 5 B 257/10 - zitiert nach juris), bedarf hier keiner Erörterung.
  • OVG Sachsen, 09.04.2014 - 3 A 30/14

    Zum notwendigen Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung, Angabe des Sitzes der Behörde

    Denn mit der Angabe des Sitzes des Landratsamts in B...... bestanden für den Kläger keine Zweifel darüber, bei welcher Behörde und an welchem Ort der Widerspruch eingelegt werden musste (SächsOVG, Beschl. v. 7. Januar 2011 - 2 B 323/10 -, juris Rn. 9 in Bezug auf den Sitz des zuständigen Verwaltungsgerichts; Beschl. v. 27. Januar 2011 - 5 B 257/10 -, juris Rn. 14, wonach der Hinweis auf auswärtige Behördenteile nicht zwingender Bestandteil der Rechtsbehelfsbelehrung ist).
  • VG Berlin, 19.12.2013 - 90 K 6.12

    Schriftformerfordernis im Heilberufeverfahren

    Dieser Hinweis machte die Belehrung nicht unrichtig mit der Folge einer Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr, weil er nicht geeignet war, die Einlegung des Rechtsbehelfs nennenswert zu erschweren (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 5 B 257/10 -, juris Rn. 14).
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