Rechtsprechung
VG Oldenburg, 09.02.2010 - 5 B 3188/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Untersagung der Altpapiersammlung über "Blaue Tonnen" eines privaten Entsorgers in einer kreisfreien Stadt durch untere Abfallbehörde
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 42 Abs. 4 NAbfG; § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG; § 21 Abs. 1 KrW-/AbfG
Beteiligung einer Abfallbehörde in eigener Sache i.S.d. § 42 Abs. 4 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) bei Wahrnehmung weiterer ordnungsbehördlicher Befugnisse als den eigenen; Flächendeckende Abfuhr von Altpapier über die "Blauen Tonnen" durch einen privaten ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Stadt Delmenhorst darf Altpapiersammlung untersagen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine private Altpapiersammlung in Delmenhorst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beteiligung einer Abfallbehörde in eigener Sache i.S.d. § 42 Abs. 4 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) bei Wahrnehmung weiterer ordnungsbehördlicher Befugnisse als den eigenen; Flächendeckende Abfuhr von Altpapier über die "Blauen Tonnen" durch einen privaten ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08
Aufstellung der Blauen Tonne im Landkreis Prignitz untersagt
Auszug aus VG Oldenburg, 09.02.2010 - 5 B 3188/09
In seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (auch) die Vereinbarkeit der von ihm vorgenommenen Auslegung mit Gemeinschaftsrecht geprüft und festgestellt; eine Vorlage der Sache an den EUGH hat es nicht für erforderlich gehalten (vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 30. September 2009 - 7 C 15.09 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 11 S 50.08 - ). - BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grundlage von eigentlich auf die …
Auszug aus VG Oldenburg, 09.02.2010 - 5 B 3188/09
In seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (auch) die Vereinbarkeit der von ihm vorgenommenen Auslegung mit Gemeinschaftsrecht geprüft und festgestellt; eine Vorlage der Sache an den EUGH hat es nicht für erforderlich gehalten (vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 30. September 2009 - 7 C 15.09 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 11 S 50.08 - ). - BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08
Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht; …
Auszug aus VG Oldenburg, 09.02.2010 - 5 B 3188/09
Dabei ist sie zutreffend davon ausgegangen, dass gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG private Haushaltungen ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie zum Beispiel das Altpapier) grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen müssen und nicht befugt sind, mit der Verwertung solcher Bestandteile Dritte zu beauftragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009 - 7 C 16.08 -, UPR 2009, 390). - VG Lüneburg, 17.09.2007 - 2 B 56/07
Einschaltung eines privaten Entsorgungsträgers als Grund für einen Wegfall der …
Auszug aus VG Oldenburg, 09.02.2010 - 5 B 3188/09
Nach Auffassung der Kammer muss § 42 Abs. 4 NAbfG als Ausnahme vom Grundsatz der umfassenden sachlichen Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde (vgl. dazu VG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 B 56/07 - ) indes eng ausgelegt werden.
- OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11
Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von …
Demgegenüber ist es nicht angezeigt, § 42 Abs. 4 NAbfG unter Betonung seines Ausnahmecharakters restriktiv auszulegen und etwa mit dem VG Oldenburg (Beschl. v. 09.02.2010 - 5 B 3188/09 -, NdsVBl. 2010, 187 ) allein auf diejenigen Fälle zu reduzieren, in denen es um die Selbstüberwachung eigener, dem Abfallrecht unterfallender Anlagen geht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10
Unzulässigkeit der eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier …
vgl. hierzu OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 11 S 50.08 -, a. a. O.; VG Oldenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 5 B 3188/09 -, Nds.VBl. - VG Dresden, 16.12.2010 - 3 L 461/10
Verwaltungsgericht billigt städtisches Verbot von Altpapiersammlungen über die …
Die regelmäßige Abfuhr von Altpapier mittels "Blauer Tonnen" stellt im vorliegenden Einzelfall eine Tätigkeit dar, die nach Art eines Entsorgungsträgers auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem sammelnden Unternehmen und den privaten Haushaltungen in dauerhaften Strukturen abgewickelt werden Es handelt sich daher nicht um eine gewerbliche Sammlung i.S.d. § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW/AbfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009, 7 C 16/08; VG Oldenburg, 5 B 3188/09).