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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19 (https://dejure.org/2021,14001)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2021 - 5 B 32.19 (https://dejure.org/2021,14001)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2021 - 5 B 32.19 (https://dejure.org/2021,14001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Aufnahme eines Mädchens in einen Knabenchor erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Mädchen im Knabenchor

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Aufnahme eines Mädchens in einen Knabenchor erfolglos

Besprechungen u.ä. (2)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Anspruch eines Mädchens auf Aufnahme in einen Knabenchor

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch eines Mädchen auf Aufnahme in einen Knabenchor?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 892
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 12.07.2013 - 9-VII-12

    Höchstaltersgrenze für Hochschulzugang und Berufsfreiheit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19
    So wie die Beurteilung der Begabung eines angehenden Kunsthochschülers und die prognostische Einschätzung seiner persönlichen Entwicklung während des Studiums in besonderem Maß von Subjektivität geprägt sind (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - Vf. 9-VII-12 - juris Rn. 100), muss es der Einschätzung des Chorleiters vorbehalten bleiben, ob eine Gesangsstimme für die Aufnahme in den Konzertchor genügt.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19
    Dabei schützt die Kunstfreiheit des Grundgesetzes einerseits die eigentliche künstlerische Betätigung, den so genannten Werkbereich des künstlerischen Schaffens, andererseits auch den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Werks, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu diesem verschafft wird (vgl. statt vieler Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - juris Rn. 47 ff.).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19
    Fehlt es an solchen Gründen für eine Ungleichbehandlung, lässt sich diese nur noch im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht legitimieren (vgl. Bundeverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - juris Rn. 68).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Personalangelegenheiten - Künstlerisches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19
    Dass der Chorleiter dabei zugleich für eine öffentliche Einrichtung tätig wird, ändert hieran nichts (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27/79 - juris Rn. 31, betreffend die künstlerischen Mitglieder eines städtischen Theaters).
  • BVerfG, 28.01.2019 - 1 BvR 1738/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Kunstfreiheit durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19
    Bei der nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz vorzunehmenden Abwägung sind die widerstreitenden Positionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu einem schonenden Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. jüngst Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. Januar 2019 .... - .... 1 BvR 1738/16 - juris Rn. 23, .... 26 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 32.19
    Zwar richtet sich die Kunstfreiheit wie alle Freiheitsrechte in erster Linie gegen den Staat; das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist aber zugleich eine objektive Entscheidung für die Freiheit der Kunst (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 - juris Rn. 61 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.2022 - 6 B 17.21

    (Kein) Mädchen im Knabenchor

    Den Gründen des Berufungsurteils (NVwZ-RR 2021, 892) ist zu entnehmen, dass der Staats- und Domchor Berlin als "Musterchor für Chorgesang [...] dienen", den "Chorgesang bei Gottesdiensten und liturgischen Andachten und bei besonderen feierlichen Anlässen der Domkirche aus[...]führen", "Konzertaufführungen und Übungen im allgemein erzieherischen und unterrichtlichen Interesse der Hochschule für Musik [...]veranstalten" und "... bei feierlichen Staatshandlungen mit[...]wirken" solle (§ 2 der Satzung vom 28. August 1923).
  • VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21

    SARS-CoV-2: Möglichkeit der Wiederholung des Schuljahres auch für Schülerin mit

    20 Abs. 1 VvB gewährt jedem Menschen das Recht auf Zugang zu den bestehenden öffentlichen Bildungseinrichtungen im Land Berlin nach Maßgabe der den Zugang regelnden Gesetze und im Rahmen der teilhabefähigen infrastrukturellen Ressourcen (OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2021 - OVG 5 B 32.19 -, juris Rn. 48 und Beschluss vom 30. September 2002 - OVG 8 S 88/02 -, NVwZ-RR 2003, 35).
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   BVerwG, 08.10.2019 - 5 B 32.19   

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BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 5 B 32.19 (https://dejure.org/2019,34570)
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