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   BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72   

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BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72 (https://dejure.org/1975,1105)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1975 - V B 33.72 (https://dejure.org/1975,1105)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1975 - V B 33.72 (https://dejure.org/1975,1105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Acker-Grünland-Verhältnis; Divergenzrevision; Flurbereinigungsgericht; Revision; Sachkunde; Spezialbetrieb

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  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Abfindung in Grünland für eingelegtes Ackerland - Notwendigkeit der sachverständigen Begutachtung bei der Feststellung der Geeignetheit eines Flurstücks als Jungviehweide - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zweck der Zulassung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfindungsbeschwerde - Verlust einer Jungviehweide - Fleckvieh-Zuchtbetrieb - Flurbereinigung - Landwirtschaftliche Spezialbetriebe - Revisionszulassung wegen Divergenz

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.04.1971 - IV B 61.70

    Gleichwertigkeit der Landabfindung - Berücksichtigung der den Ertrag, die

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
    Die Zulassung einer Divergenzrevision erfolgt, um die Rechtseinheit zu gewährleisten; dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die behauptete Abweichung im Beschwerde- und Revisionsverfahren unmittelbar festgestellt werden kann (Beschluß vom 13. April 1971 - BVerwG IV B 61.70 - [RdL 1971, 214]).

    Die Notwendigkeit, die mögliche Nutzungsart und die Bodengüte eines Grundstücks festzustellen, gehört zu den alltäglichen Obliegenheiten der Richter des Flurbereinigungsgerichts, die die erforderlichen Feststellungen in eigener Sachkenntnis treffen (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - [RdL 1960, 190] und Beschluß vom 13. April 1971 - BVerwG IV B 61.70 - [RdL 1971, 214]).

  • BVerwG, 21.12.1970 - IV B 165.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuteilung von

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung geklärt, daß sachliche Gründe eine Abweichung von dem Grundsatz des § 44 Abs. 4 FlurbG rechtfertigen (Beschluß vom 21. Dezember 1970 - BVerwG IV B 165.69 - [RdL 1971, 133]).
  • BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
    Desgleichen verhält es sich bei der behaupteten Abweichung des angegriffenen Urteils von der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - (NJW 1959, 643).
  • BVerwG, 28.01.1960 - I C 51.58
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
    Die Notwendigkeit, die mögliche Nutzungsart und die Bodengüte eines Grundstücks festzustellen, gehört zu den alltäglichen Obliegenheiten der Richter des Flurbereinigungsgerichts, die die erforderlichen Feststellungen in eigener Sachkenntnis treffen (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - [RdL 1960, 190] und Beschluß vom 13. April 1971 - BVerwG IV B 61.70 - [RdL 1971, 214]).
  • BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
    Eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfordert, daß die behauptete Abweichung sich unmittelbar aus der angegriffenen Entscheidung im Vergleich zu der Divergenz-Entscheidung ergibt und nicht erst durch weitere Aufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung des angefochtenen Urteils festgestellt werden könnte (Beschluß vom 22. Januar 1960 - BVerwG VIII B 37.59 - [NJW 1960, 594]).
  • BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
    Ebenso wie eine Abfindung in Grünland für eingelegtes Ackerland zulässig ist und die Wertgleichheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, wenn es sich um ackerfähigen Boden handelt (Beschlüsse vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 26.59 - und vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 241.68 -) ist auch eine Verschiebung von Grünland zu Ackerland nicht unzulässig, wenn eine Umwandlung möglich und zumutbar ist.
  • BVerwG, 11.07.1973 - V B 22.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
    Ein dahin gehendes Verlangen würde darauf hinauslaufen, die eingelegte Jungviehweide entweder von der Flurbereinigung auszuklammern, worauf kein Anspruch besteht (Beschluß vom 11. Juli 1973 - BVerwG V B 22.72 -) oder unverändert wieder zuzuteilen, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebensowenig beansprucht werden kann.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
    Soweit die von den Klägern erhobenen Verfahrensrügen überhaupt den formellen Anforderungen genügen (vgl. dazu BVerwGE 31, 212 [217]), greifen sie nicht durch, weil sich das Vorbringen im wesentlichen in unbeachtlichen Angriffen gegen die vom Flurbereinigungsgericht vorgenommene Beweiswürdigung erschöpft.
  • BVerwG, 19.06.1959 - I B 26.59

    Zuteilung eines Grundstücks im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
    Ebenso wie eine Abfindung in Grünland für eingelegtes Ackerland zulässig ist und die Wertgleichheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, wenn es sich um ackerfähigen Boden handelt (Beschlüsse vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 26.59 - und vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 241.68 -) ist auch eine Verschiebung von Grünland zu Ackerland nicht unzulässig, wenn eine Umwandlung möglich und zumutbar ist.
  • BVerwG, 30.08.1974 - V B 55.72

    Wirksamkeit einer für eine Flurbereinigung erteilten Vollmacht der Eltern des

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72
    Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf die in beträchtlichen Umfange ausgebreiteten Fragen um die Beteiligung der Tochter der Kläger im Flurbereinigungsverfahren R. gestützt werden sollte, ist darauf hinzuweisen, daß die Verwaltungsstreitsache der Tochter der Kläger gegen den Beklagten durch den Beschluß des erkennenden Senats vom 30. August 1974 - BVerwG V B 55.72 - ihren verfahrensrechtlichen Abschluß gefunden hat, und - nachdem auch die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht angenommen worden ist (2 BvR 933/74) - keine Auswirkungen auf das vorliegende Verfahren haben kann.
  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung;

    Dies gilt insbesondere für die Feststellung der Nutzungsart und Bodengüte (Beschlüsse vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 31 S. 2 und vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 9 S. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Sachverständige hinzuzuziehen, etwa in Fällen, die schwierig gelagert sind oder besondere Spezialkenntnisse erfordern (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1965 - BVerwG 4 B 77.65 - <RdL 1966, 111>, vom 23. Februar 1968 - BVerwG 4 CB 189.65 - und vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - <RdL 1971, 214/215>; Urteil vom 17. Juli 1973 - BVerwG 5 C 98.72 - ; Beschlüsse vom 15. November 1974 - BVerwG 5 B 54.72 - <RdL 1975, 69/70>, vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - und vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - ; Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 67.79 - <RdL 1981, 180/181>; Beschlüsse vom 27. Dezember 1988 - BVerwG 5 B 36.88 - und vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 -).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 1.87

    Grundstückserschließung - Flurbereinigungsverfahren - Bauland - Abfindung

    Solche Veränderungen sind zulässig, wenn dem Teilnehmer eine Rückkehr zur bisherigen Nutzung möglich und zumutbar ist (Beschlüsse vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - , vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - und vom 11. Januar 1989 - BVerwG 5 B 123.87 - ).
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