Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.12.2009

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   BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09   

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BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09 (https://dejure.org/2009,13925)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2009 - 5 B 35.09 (https://dejure.org/2009,13925)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2009 - 5 B 35.09 (https://dejure.org/2009,13925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtssatzdivergenz; Aufklärungspflichten des Integrationsamtes hinsichtlich der Kündigung eines Schwerbehinderten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2, 3; SGB X § 20
    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtssatzdivergenz; Aufklärungspflichten des Integrationsamtes hinsichtlich der Kündigung eines Schwerbehinderten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09
    4 1.2 Das Berufungsgericht ist entgegen dem Vorbringen der Beschwerde nicht von dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 1995 BVerwG 5 C 24.93 (BVerwGE 99, 336) aufgestellten Rechtssatz abgewichen.

    Vielmehr hat sich das Berufungsgericht in der angefochtenen Entscheidung den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gebildeten Rechtssatz ausdrücklich zu eigen gemacht und hat unter Bezugnahme auf diese Passage des Urteils vom 19. Oktober 1995 (a.a.O.) und eine weitere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. Februar 1995 BVerwG 5 B 75.94 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 9) ausgeführt:.

    7 Mit diesem Satz ist das Berufungsgericht entgegen dem Vorbringen der Beschwerde schon deswegen nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen, weil sich weder dem in Bezug genommenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 1995 (a.a.O.) noch sonstigen Entscheidungen ein mit der Formulierung des Berufungsgerichts nicht vereinbarer Rechtssatz entnehmen lässt, dass die Ermittlungspflicht der Behörde nach § 20 SGB X in dem in Rede stehenden Zusammenhang stets auch auf all jene Tatumstände zu erstrecken ist, die von keinem der Verfahrensbeteiligten bestritten worden sind und hinsichtlich derer sich auch sonst kein weiterer Sachaufklärungsbedarf aufdrängt.

    8 1.4 Das Vorbringen der Beschwerde, das Berufungsgericht habe bei richtiger Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (im Urteil vom 19. Oktober 1995 a.a.O.) beanstanden müssen, dass es das Integrationsamt fehlerhaft (unter Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz) unterlassen habe zu ermitteln, ob der Kläger auf einem anderen Arbeitsplatz hätte eingesetzt werden können, zeigt selbst wenn dieser Einwand zutreffen sollte, wofür indes nichts ersichtlich ist eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ebenfalls nicht auf.

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09
    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 11. August 1999 BVerwG 11 B 61.98 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 m.w.N.).

    Damit wird aber ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht dargelegt, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung jedenfalls in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09
    Denn das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09
    Damit wird aber ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht dargelegt, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung jedenfalls in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 a.a.O.).
  • BVerwG, 06.02.1995 - 5 B 75.94

    Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei Entscheidung im

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09
    Vielmehr hat sich das Berufungsgericht in der angefochtenen Entscheidung den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gebildeten Rechtssatz ausdrücklich zu eigen gemacht und hat unter Bezugnahme auf diese Passage des Urteils vom 19. Oktober 1995 (a.a.O.) und eine weitere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. Februar 1995 BVerwG 5 B 75.94 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 9) ausgeführt:.
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10

    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

    Eine Divergenz liegt nur vor, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist, der in der Rechtsprechung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten übergeordneten Gerichte aufgestellt worden ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.12.2013 - 5 B 42.13

    Auswahl von Gutachtern durch das Tatsachengericht; Sachkunde; Verletzung des

    Eine Divergenz ist nur gegeben, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem Rechtssatz abgewichen ist, der in der Rechtsprechung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten übergeordneten Gerichte aufgestellt worden ist (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris).
  • BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13

    Aufstiegsfortbildung; berufliche Vorqualifikation; grundsätzliche Bedeutung von

    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris).
  • VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173

    Zustimmung zur ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung eines

    Es muss vielmehr nach § 20 SGB X alle Tatsachen ermitteln, die unter Berücksichtigung des Antrags auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung erforderlich sind, um die gegensätzlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und sich von der Richtigkeit der für die Entscheidung wesentlichen Behauptungen der Verfahrensbeteiligten eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. BVerwG, B. 24.11.2009 - 5 B 35.09 - juris Rn. 4; BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 31; U. v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 65.13

    Rückforderung von Leistungen bei Gewährung eines wohnungsbaurechtlichen

    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 S. 1 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris).
  • BVerwG, 18.04.2011 - 5 B 10.11

    Divergenzrüge infolge der Formulierung " ... kann die Fähigkeit, zum Ende der

    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris).
  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 66.13

    Rückforderung von gewährten Leistungen für ein Wohnungsbauunternehmen i.R.e.

    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 S. 1 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 5 B 53.10

    Darlegung der fehlenden Vereinbarkeit einer Entscheidung mit einer des BVerwG

    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 22. Dezember 2009 - BVerwG 5 B 54.09 - juris Rn. 2 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 5 B 46.10

    Erstattung von Abschreibungen als Einrichtungsträger bei Erhalt öffentlicher

    Eine solche Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegt nur vor, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist, der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellt worden ist (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 a.a.O. Rn. 9 und vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris Rn. 3 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 5 B 28.10

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Zurechnung eines Wertpapierdepots;

  • BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10

    Zurechenbarkeit der Entgegennahme und des Führens sowie der Nutzung eines

  • VG Würzburg, 20.12.2022 - W 3 S 22.1559

    Erfolgloser Eilantrag gegen Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen

  • BVerwG, 16.07.2013 - 5 B 8.13

    Anforderungen an die Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2009 - 5 B 35.09   

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BVerwG, 17.12.2009 - 5 B 35.09 (https://dejure.org/2009,42813)
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