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   BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 36.09   

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BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 36.09 (https://dejure.org/2009,16003)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2009 - 5 B 36.09 (https://dejure.org/2009,16003)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 5 B 36.09 (https://dejure.org/2009,16003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Vorrangigkeit der Zuständigkeit der Krankenkassen im Recht der Eingliederungshilfe; Anerkennung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Vorrangigkeit der Zuständigkeit der Krankenkassen im Recht der Eingliederungshilfe; Anerkennung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Aachen, 21.06.2006 - 6 K 103/04
    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 36.09
    9 2. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache folgt auch nicht daraus, dass der Beklagte auf der Grundlage seiner Ausdeutung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Einordnung des "heilpädagogischen Reitens" als nichtmedizinische, heilpädagogische Leistung - im Anschluss an verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (s. etwa VG Aachen, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 K 103/04 ; der weiterhin herangezogene Beschluss des Berufungsgerichts [Beschluss vom 25. November 2004 - 12 CE 04.2263 - FEVS 56, 282] betrifft die Kostenübernahme für die konduktive Förderung nach Petö) für unzutreffend hält und hierin nach der Zielrichtung überwiegend eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BSHG und bei ärztlicher Verordnung ein Heilmittel nach § 26 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX sieht.
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 B 121.83

    Erteilung einer Bescheinigung über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 36.09
    Er verweist zutreffend darauf, dass das Bundessozialgericht nicht in der Aufzählung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannt ist, so dass die Divergenzrüge verschlossen und daher auf die Grundsatzrüge zurückzugreifen ist (s.a. Beschluss vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 B 121.83 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 225).
  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 36.09
    3 1.1 Der Beklagte macht geltend, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2009 vom Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. September 2003 (B 1 KR 34/01 R-S ozR 4-2500 § 18 Nr. 1) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 36.09
    Derartige Fragen tatsächlicher Art können auch unter dem Gesichtspunkt der Klärungsbedürftigkeit so genannter allgemeiner (genereller) Tatsachen von nicht normativer Qualität nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (s. BSG, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - B 1 KR 107/04 B-S ozR 4-1500 § 160a Nr. 9).
  • VGH Bayern, 25.11.2004 - 12 CE 04.2263
    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 36.09
    9 2. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache folgt auch nicht daraus, dass der Beklagte auf der Grundlage seiner Ausdeutung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Einordnung des "heilpädagogischen Reitens" als nichtmedizinische, heilpädagogische Leistung - im Anschluss an verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (s. etwa VG Aachen, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 K 103/04 ; der weiterhin herangezogene Beschluss des Berufungsgerichts [Beschluss vom 25. November 2004 - 12 CE 04.2263 - FEVS 56, 282] betrifft die Kostenübernahme für die konduktive Förderung nach Petö) für unzutreffend hält und hierin nach der Zielrichtung überwiegend eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BSHG und bei ärztlicher Verordnung ein Heilmittel nach § 26 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX sieht.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 36.09
    6 1.3 Diese Gegenüberstellung genügt nicht den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung in Form einer die Revision gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnenden Divergenz (dazu siehe Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 36/00 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss - neues Heilmittel - Hippotherapie -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 36.09
    Er hat vielmehr auf der Grundlage des § 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX (jeweils i.V.m. § 40 Abs. 1 Nr. 8 BSHG bzw. § 54 Abs. 1 SGB XII) geprüft, ob die Voraussetzungen für heilpädagogische Maßnahmen nach § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IX vorliegen, das "heilpädagogische Reiten" nach seiner heilpädagogischen Zielsetzungen gegen die sog. "Hippotherapie" abgegrenzt, die als Heilmittel nicht unter die vertragsärztliche Versorgung falle (s.a. BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 36/00 R-S ozR 3-2500 § 138 Nr. 29; s.a. Müller-Fehling RdLH 2006, 114).
  • VG Freiburg, 17.03.2011 - 4 K 1468/10

    Zur Frage, ob heilpädagogisches Reiten für Schulkinder eine Maßnahme der

    Die von der Klägerin begehrte Leistung findet sich jedoch ebenfalls nicht im Katalog des § 55 Abs. 2 SGB IX. Die Nr. 2 dieser Vorschrift enthält zwar heilpädagogische Leistungen für Kinder und erfasst auch das heilpädagogische Reiten, das ggf. auch Elemente sozialer Gruppenarbeit in Verbindung mit dem Umgang mit Pferden enthält ( vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2009 - 5 B 36/09 - Bayer. VGH, Urteil vom 24.03.2009 - 12 B 06/2837 - OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 04.11.2010 - 7 A 10796/10 - VG Dresden , Urteil vom 13.01.2010, a.a.O.; VG Bayreuth, Urteil vom 19.05.2006 - B 5 k 04/1222 - Wehrhahn, a.a.O., § 54 RdNr. 43 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 7 A 10796/10

    Reittherapie als Eingliederungshilfe

    Die Zuordnung heilpädagogischer Maßnahmen, bei denen zu erwarten ist, dass hierdurch eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt oder die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden, mit Blick auf § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB IX damit aber aller heilpädagogischen Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder zu den medizinischen Leistungen nähme § 55 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB IX jeden Anwendungsbereich und wäre deswegen unzutreffend (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 5 B 36/09 - juris Rn.10).
  • VG Freiburg, 05.04.2011 - 4 K 1468/10

    Heilpädagogisches Reiten kann für Schulkinder nicht als eine Maßnahme der

    Die von der Klägerin begehrte Leistung findet sich jedoch ebenfalls nicht im Katalog des § 55 Abs. 2 SGB IX. Die Nr. 2 dieser Vorschrift enthält zwar heilpädagogische Leistungen für Kinder und erfasst auch das heilpädagogische Reiten, das ggf. auch Elemente sozialer Gruppenarbeit in Verbindung mit dem Umgang mit Pferden enthält ( vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2009 - 5 B 36/09 - Bayer. VGH, Urteil vom 24.03.2009 - 12 B 06/2837 - OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 04.11.2010 - 7 A 10796/10 - VG Dresden, Urteil vom 13.01.2010, a.a.O.; VG Bayreuth, Urteil vom 19.05.2006 - B 5 k 04/1222 - Wehrhahn, a.a.O., § 54 RdNr. 43 ).
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