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   BVerwG, 03.06.2015 - 5 B 36.15   

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https://dejure.org/2015,12640
BVerwG, 03.06.2015 - 5 B 36.15 (https://dejure.org/2015,12640)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2015 - 5 B 36.15 (https://dejure.org/2015,12640)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 5 B 36.15 (https://dejure.org/2015,12640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels i.R. der Beschwerde; Ausreichende Bezeichnung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2015 - 5 B 36.15
    Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2015 - 5 B 36.15
    Die gerichtliche Aufklärungspflicht endet dort, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2015 - 5 B 36.15
    Versäumt das Tatsachengericht, wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, aufzuklären, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für seine innere Überzeugungsbildung und für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 m.w.N. und Beschluss vom 18. Mai 1999 - 7 B 11.99 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2015 - 5 B 36.15
    Die Frage, ob im vorinstanzlichen Verfahren gegen die Pflicht zur Sachverhaltsermittlung verstoßen worden ist, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Gerichts der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 4 BN 59.09 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 18.05.1999 - 7 B 11.99
    Auszug aus BVerwG, 03.06.2015 - 5 B 36.15
    Versäumt das Tatsachengericht, wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, aufzuklären, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für seine innere Überzeugungsbildung und für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 m.w.N. und Beschluss vom 18. Mai 1999 - 7 B 11.99 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.08.2013 - 5 B 47.13

    Verfahrensmangel; Verletzung des § 114 VwGO; Kündigung von Schwerbehinderten;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2015 - 5 B 36.15
    Eine angebliche Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts ist unter anderem nur dann ausreichend bezeichnet, wenn im Einzelnen dargetan wird, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht durch Stellung förmlicher Beweisanträge hingewirkt worden ist oder - sollte dies nicht der Fall gewesen sein - aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Sachaufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013 - 5 B 47.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2015 - 5 B 36.15
    Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1).
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

    Eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist damit schon nicht hinreichend substantiiert geltend gemacht (zu den Anforderungen vgl. z. B. BVerwG, B. v. 7.3.2012 - 6 B 40/11 - juris Rn. 2; BVerwG, B. v. 3.6.2015 - 5 B 36/15 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - 10 A 1973/19

    Schattenwurf vom Nachbargebäude ist hinzunehmen!

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 5 B 36.15 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 10 A 591/17 -, juris, Rn. 14.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2023 - 2 A 2535/21

    Wann muss die Baubehörde auf Antrag des Nachbarn einschreiten?

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 5 B 36.15 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 10 A 591717 -, juris Rn. 14 f.
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