Rechtsprechung
BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10, 5 B 4.10 (5 B 64.09, 5 B 65.09) |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 152a Abs 2 S 5 VwGO, § 67 Abs 4 VwGO
Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten Anhörungsrüge - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge ohne Darlegung von den den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzenden Umständen
- rewis.io
Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten Anhörungsrüge
- ra.de
- rewis.io
Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten Anhörungsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 152a Abs. 2 S. 6; VwGO § 152a Abs. 4 S. 1
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge ohne Darlegung von den den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzenden Umständen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - 12 A 2169/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 12 A 2374/09
- BVerwG, 18.12.2009 - 5 B 64.09
- BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10, 5 B 4.10 (5 B 64.09, 5 B 65.09)
- BVerwG, 21.12.2010 - 5 B 21.10
- BVerwG, 09.03.2011 - 5 B 3.11
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Dies ist vor allem dann nicht erforderlich, wenn das Vorbringen nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2004, 3). - Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
Auszug aus BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Im Übrigen ist es nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung seines Beschlusses zu veranlassen (vgl. BTDrucks 15/3706 S. 16). - BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet nur, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (stRspr, vgl. z.B. BVerfGE 75, 369 ).
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
Zum so genannten Dosenpfand
Auszug aus BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Das Gericht muss jedoch dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht auch in der Sache folgen, sondern kann aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangen, als die Beteiligten es für richtig halten (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - juris unter Bezugnahme auf BVerfG, NVwZ 2005, 204). - BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06
Erhebung einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Die gesetzlichen Regelungen über den anwaltlichen Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht gelten uneingeschränkt auch für die Anhörungsrüge (§ 152a Abs. 2 Satz 5, § 67 Abs. 4 VwGO; s. Beschluss vom 10. Februar 2006 - BVerwG 5 B 7.06 - juris). - BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Das Gericht muss jedoch dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht auch in der Sache folgen, sondern kann aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangen, als die Beteiligten es für richtig halten (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - juris unter Bezugnahme auf BVerfG, NVwZ 2005, 204). - BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 160.07
Besorgnis der Befangenheit eines abgelehnten Richters - Anhörungsrüge eines nicht …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Die Unanfechtbarkeit schließt eine erneute Anhörungsrüge aus (vgl. Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - BVerwG 5 B 160.07 und 5 B 161.07 - und vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 - jeweils juris). - BVerwG, 16.04.2007 - 7 B 3.07
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge
Auszug aus BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Die Unanfechtbarkeit schließt eine erneute Anhörungsrüge aus (vgl. Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - BVerwG 5 B 160.07 und 5 B 161.07 - und vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 - jeweils juris).
- OVG Sachsen, 09.10.2023 - 6 A 518/21
Anhörungsrüge; Prozesskostenhilfe; rechtliches Gehör
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet nur, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (st. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 -, BVerfGE 75, 369, 381 f.; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 - 5 B 4.10 -, juris Rn. 4;… SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 - 6 A 870/20 -, juris Rn. 2).Das Gericht muss jedoch dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht auch in der Sache folgen, sondern kann aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangen, als die Beteiligten es für richtig halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.;… v. 8. Juni 2009 - 5 PKH 6.09 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 a. a. O.).
Dies ist vor allem dann nicht erforderlich, wenn das Vorbringen nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Oktober 2003 - 2 BvR 940/01 -, NVwZ-RR 2004, 3 f.; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.).
Im Übrigen ist es nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung seines Beschlusses zu veranlassen (BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.; vgl. BT-Drs.
Die Unanfechtbarkeit schließt eine erneute Anhörungsrüge aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 - 5 B 4.10 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 09.10.2023 - 6 D 38/21
Anhörungsrüge; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; rechtliches Gehör
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet nur, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (st. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 -, BVerfGE 75, 369, 381 f.; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 - 5 B 4.10 -, juris Rn. 4;… SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 - 6 A 870/20 -, juris Rn. 2).Das Gericht muss jedoch dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht auch in der Sache folgen, sondern kann aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangen, als die Beteiligten es für richtig halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.;… v. 8. Juni 2009 - 5 PKH 6.09 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 a. a. O.).
Dies ist vor allem dann nicht erforderlich, wenn das Vorbringen nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Oktober 2003 - 2 BvR 940/01 -, NVwZ-RR 2004, 3 f.; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.).
Im Übrigen ist es nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung seines Beschlusses zu veranlassen (BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.; vgl. BT-Drs.
Die Unanfechtbarkeit schließt eine erneute Anhörungsrüge aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 - 5 B 4.10 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
- VGH Hessen, 27.11.2023 - 2 A 478/22
Zugang einer Fahrerlaubnisentziehung durch Akteneinsicht bei der nicht mehr …
Der über Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs vermag im Übrigen grundsätzlich nicht davor zu schützen, dass das Prozessgericht bestimmte von ihm zur Kenntnis genommene und gewürdigte tatsächliche oder rechtliche Aspekte als für seine Entscheidung unerheblich außer Betracht lässt; es muss sich in seiner Begründung nicht mit jedem Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich befassen (vgl. grundlegend BVerfG…, Beschluss vom 15.02.1967 - 2 BvR 658/65 -, juris Rn. 9;… ebenso BVerfG, 1. Sen. 2. K., Beschluss vom 09.03.2015 - 1 BvR 2819/14 -, juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2010 - 5 B 4.10 -, juris Rn. 4, BFH…, Urteil vom 21.02.2017 - VIII R 45/13 -, juris Rn. 52; Hess. VGH…, Beschluss vom 08.02.2012 - 9 B 2142/11 -, juris Rn. 5 f.).
- OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
Meistbegünstigungsgrundsatz; Meistbegünstigungsprinzip; objektiver …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung grundsätzlich davon auszugehen ist, dass sich das Gericht der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Pflichten bewusst gewesen und ihnen nachgekommen ist, namentlich das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10.6.1975 - 2 BvR 1086/74 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2010 - BVerwG 5 B 4.10 -, juris Rn. 4; Nds. OVG…, Beschluss vom 22.3.2020 - 5 LA 32/09 -, juris Rn. 2).Da die Gerichte nicht verpflichtet sind, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG…, Beschluss vom 25.5.1956 - 1 BvR 128/56 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 5.10.1976, a. a. O., Rn. 2), lässt die Nichterwähnung einzelner Argumente des Beteiligtenvortrags für sich genommen nicht auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs schließen (BVerwG, Beschluss vom 10.3.2010 - BVerwG 5 B 4.10 -, juris Rn. 4).
- OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15
Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter; …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung grundsätzlich davon auszugehen ist, dass sich das Gericht der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Pflichten bewusst gewesen und ihnen nachgekommen ist, namentlich das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10.6.1975 - 2 BvR 1086/74 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2010 - BVerwG 5 B 4.10 -, juris Rn. 4; Nds. OVG…, Beschluss vom 22.3.2010 - 5 LA 32/09 -, juris Rn. 2).Da die Gerichte nicht verpflichtet sind, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG…, Beschluss vom 25.5.1956 - 1 BvR 128/56 -, juris Rn. 7), lässt die Nichterwähnung einzelner Argumente des Beteiligtenvortrags für sich genommen nicht auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs schließen (BVerwG, Beschluss vom 10.3.2010, a. a. O., Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 9 S 977/23 Entgegen der Ansicht des Klägers gelten die gesetzlichen Regelungen des § 67 Abs. 4 VwGO über den Vertretungszwang bei dem Bundesverwaltungsgericht sowie den Oberverwaltungsgerichten, wie sich mittelbar aus § 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO ("§ 67 Abs. 4 bleibt unberührt") ergibt, uneingeschränkt auch für die Anhörungsrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2010 - 5 B 4.10 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Bay. VGH…, Beschluss vom 18.09.2015 - 10 ZB 15.1827 -, juris Rn. 7; OVG NRW…, Beschluss vom 17.05.2013 - 13 D 28/13 -, juris Rn. 2; Sächs. OVG…, Beschluss vom 02.08.2010 - 5 E 37/10 -, juris Rn. 4;… W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 152a Rn. 10), und zwar auch bereits für deren Einlegung (vgl. § 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO).
- BVerwG, 03.01.2017 - 5 C 10.15
Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …
b) Mit ihrem weiteren Rügevorbringen haben die Kläger schon nicht aufgezeigt, dass und welchen konkreten entscheidungserheblichen Vortrag der Senat bei der Entscheidung über ihren Ablehnungsantrag nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in seine Erwägungen einbezogen haben soll (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3. Januar 2006 - 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40 und vom 10. März 2010 - 5 B 4.10 - juris Rn. 4). - BVerwG, 23.04.2015 - 4 BN 10.15
Anforderungen an die Besorgnis der Befangenheit eines Richters am …
- BVerwG, 09.03.2011 - 5 B 3.11 Zum anderen ist die Entscheidung des Senats vom 10. März 2010 - BVerwG 5 B 4.10 - über die erste Anhörungsrüge des Klägers nach § 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO unanfechtbar.
- VGH Bayern, 04.10.2011 - 7 ZB 11.2240
Bezugnahme des Prozessbevollmächtigten im Anhörungsrügeverfahren auf Ausführungen …
5 a) Zum einen gilt auch im Anhörungsrügeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof der Vertretungszwang gemäß § 67 Abs. 4 VwGO (vgl. § 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO; BVerwG vom 10.3.2010 Az. 5 B 4.10 ). - BVerwG, 20.09.2023 - 5 B 21.23
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter
- BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 70.15
Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge
- BVerwG, 23.08.2012 - 8 B 66.12
Anfechtbarkeit der Entscheidung einer Anhörungsrüge
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2020 - 4 E 876/20
- BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 72.15
Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge
- BVerwG, 21.12.2010 - 5 B 21.10
- BGH, 06.10.2021 - AnwZ (Brfg) 11/21
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2023 - 4 E 509/23
- BVerwG, 21.01.2016 - 5 B 71.15
Uneingeschränkte Geltung des anwaltlichen Vertretungszwangs vor dem …
- BVerwG, 13.07.2023 - 5 B 15.23
- BVerwG, 16.05.2023 - 5 AV 3.23
Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2021 - 19 A 2878/20
Dienen der Zustellungsfiktion der Vermeidung von Verzögerungen im Asylverfahren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - 19 A 2617/20
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 LA 141/23
Asylrechtsklageverfahren; Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche …
- BVerwG, 16.05.2023 - 5 AV 2.23
Verwerfung der Anhörungsrüge; Verwerfung des Ablehnungsgesuch gegen den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2020 - 4 A 3213/20
- BVerwG, 22.01.2019 - 9 B 6.19
Unstatthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen die Anhörungsrüge …
- VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102
Für eine Übertragung der prozessualen Privilegierung des Vertreters des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2021 - 4 A 100/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2020 - 4 E 694/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2017 - 4 A 1979/14
Gewährung einer Geldleistung für eine arbeitsplatzschaffende Maßnahme in …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09
Anhörungsrüge
- OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - 4 LA 34/20
Asylrecht - Antrag auf Zulassung der Berufung
- OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 5 LA 13/20
Befreiung von der Mitgliedschaft im Anwaltsversorgungswerk; anderweitige …
- OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 8 ME 299/10
Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Gerichtes über …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - 4 A 170/21
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines pakistanischen Staatsangehörigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - 4 B 1225/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2020 - 4 B 1124/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 1108/20
- VGH Bayern, 03.12.2012 - 10 ZB 12.1857
Anhörungsrüge; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorbringen der …
- BVerwG, 16.05.2023 - 5 AV 1.23
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen den Vorsitzenden Richter als unzulässig
- OVG Niedersachsen, 09.11.2021 - 9 LA 11/21
Anhörungsrüge; Anschrift, ladungsfähige; Erklärung über die persönlichen und …
- OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 8 ME 114/20
Anhörungsrüge; Postulationsfähigkeit; Prozessbevollmächtigte; Prozesskostenhilfe; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2020 - 1 L 30/20
§ 67 Abs. 4 VwGO findet auch in Anhörungsrügeverfahren nach § 152a VwGO …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 4 A 3038/18
Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2021 - 4 A 31/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2015 - 9 RS 1.14
Belehrung über Anhörungsrüge; Anhörungsrüge gegen unanfechtbare Entscheidung über …
- BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2023 - 4 E 400/23
Zurückweisung der Anhörungsrüge gegen den die Beschwerde gegen die Ablehnung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2023 - 4 E 399/23
Zurückweisung der Anhörungsrüge gegen den die Beschwerde gegen die Ablehnung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2015 - 18 B 1381/15
Anforderungen an die Darlegung des Vorliegens einer Gehörsverletzung sowie deren …
- BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22
Verwerfung der Ablehnungsgesuche
- BVerwG, 28.09.2011 - 7 B 59.11
Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 4.10 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.02.2010 - 16 K 118.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 4.10
- BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 66.13
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15
Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft für deren …
Die Berufung hatte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23.05.2013 - OVG 5 B 4.10) keinen Erfolg.Dabei ist es entgegen der Auffassung der Beklagten ohne Belang, dass der Kläger die einstweiligen Anordnungen "freiwillig" befolgt und nicht erst Vollstreckungsmaßnahmen der KG abgewartet hat (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2013 - OVG 5 B 4.10, S. 18 m.w.N.;… Drescher in MünchKommZPO, 4. Aufl., § 945 Rn. 21).
Eine über § 818 Abs. 4 bzw. § 819 Abs. 1 BGB vermittelte Anwendbarkeit der §§ 286, 288 BGB scheitert bereits daran, dass diese Regelungen auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht entsprechend anwendbar sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2013 - OVG 5 B 4.10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14
Erschließungsbeitrag; Straßenausbaubeitrag; öffentlich-rechtlicher Vertrag; …
Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt als allgemeiner Gedanke auch im Verwaltungsrecht, und dementsprechend ist auch die Ausübung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs durch das Prinzip von Treu und Glauben begrenzt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2013 - BVerwG 5 B 66.13 -, juris Rn. 13 zum Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 2013 - OVG 5 B 4.10 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 1.10
Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention; …
Zu Recht besteht kein Streit zwischen den Parteien, dass dem Kläger nach diesen Vorschriften ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach zusteht, nachdem der erkennende Senat die mit vorangegangenem Beschluss einstweilig angeordnete Verpflichtung des Klägers zur Zahlung einer finanziellen Hilfe zu den laufenden Aufwendungen der Wohnanlage der Beklagten bis zur Entscheidung in der Hauptsache aufgehoben hat (vgl. dazu die Urteile vom heutigen Tage in den Parallelsachen OVG 5 B 3.10 und OVG 5 B 4.10).27 b) Zu Recht besteht ebenfalls kein Streit zwischen den Parteien, dass dem Kläger nach den Grundsätzen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs ein Anspruch auf Rückgewähr der vorläufig gewährten Fördermittel dem Grunde nach zusteht, nachdem der erkennende Senat die einstweilige Anordnung der Zahlung aufgehoben hat (vgl. dazu die Urteile vom heutigen Tage in den Parallelsachen OVG 5 B 3.10 und OVG 5 B 4.10), und dass dieser Anspruch neben den Schadensersatzanspruch aus § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 945 ZPO treten kann.