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   BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08   

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BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08 (https://dejure.org/2009,9387)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2009 - 5 B 48.08 (https://dejure.org/2009,9387)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 (https://dejure.org/2009,9387)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.07.2008 - 8 B 31.08

    Voraussetzungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
    Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass die Beschwerde darlegt, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, auf die es allein ankommt, ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 BVerwG 9 B 1.07 juris und vom 28. Juli 2008 BVerwG 8 B 31.08 juris).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 9.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verfahrensfehler ungenügender

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
    Soweit sich die Beschwerde darauf beruft, es sei eine Rechtsposition des Klägers aus § 138 Abs. 4 ZPO verletzt worden, verkennt sie, dass diese Vorschrift im Verwaltungsprozess wegen der gerichtlichen Ermittlungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO nicht anwendbar ist (Urteil vom 2. August 2001 BVerwG 7 C 2.01 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 45, Beschluss vom 6. März 2003 BVerwG 6 BN 9.02 GewArch 2003, 262).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
    Die Angriffe des Klägers gegen die Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht verkennen, dass ein hier zudem nicht erkennbarer Fehler bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich grundsätzlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen wäre (vgl. etwa Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 BVerwG 11 B 61.98 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 15.98
    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
    Zum anderen trifft ein Berufungsgericht mit der Zulassung der Berufung weder eine bindende Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung noch über die Zulässigkeit der Klage; das Berufungsgericht ist durch die Zulassung nur hinsichtlich der Zulässigkeit und Begründetheit des Zulassungsantrages gebunden (vgl. Urteil vom 13. Juli 1999 BVerwG 1 C 15.98 Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 9; Himstedt, in: Fehling/Kastner/-Wahrendorf, Handkommentar VwVfG/VwGO, 1. Aufl. 2006, § 125 VwGO Rn. 7; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 125 Rn. 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
    Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass die Beschwerde darlegt, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, auf die es allein ankommt, ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 BVerwG 9 B 1.07 juris und vom 28. Juli 2008 BVerwG 8 B 31.08 juris).
  • BVerwG, 09.07.2003 - 8 B 100.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
    Das Oberverwaltungsgericht hat bei der Verneinung des Feststellungsinteresses im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geprüft, ob ein Amtshaftungsanspruch erkennbar unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann und der beabsichtigte Amtshaftungsprozess daher offensichtlich aussichtslos ist (Urteile vom 28. August 1987 BVerwG 4 C 31.86 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 und vom 29. April 1992 BVerwG 4 C 29.90 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247, Beschluss vom 9. Juli 2003 BVerwG 8 B 100.03 juris) und dies bejaht, ohne dass insoweit durchgreifende Revisionszulassungsgründe erkennbar sind.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
    Die Angriffe des Klägers gegen die Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht verkennen, dass ein hier zudem nicht erkennbarer Fehler bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich grundsätzlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen wäre (vgl. etwa Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 BVerwG 11 B 61.98 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
    Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass die Beschwerde darlegt, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, auf die es allein ankommt, ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 BVerwG 9 B 1.07 juris und vom 28. Juli 2008 BVerwG 8 B 31.08 juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
    Dieser Zulassungsgrund setzt die Formulierung einer bestimmten höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf, und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung dieser Frage bestehen soll (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 und vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
    Das Oberverwaltungsgericht hat bei der Verneinung des Feststellungsinteresses im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geprüft, ob ein Amtshaftungsanspruch erkennbar unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann und der beabsichtigte Amtshaftungsprozess daher offensichtlich aussichtslos ist (Urteile vom 28. August 1987 BVerwG 4 C 31.86 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 und vom 29. April 1992 BVerwG 4 C 29.90 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247, Beschluss vom 9. Juli 2003 BVerwG 8 B 100.03 juris) und dies bejaht, ohne dass insoweit durchgreifende Revisionszulassungsgründe erkennbar sind.
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 2.01

    Unternehmensresterestitution; Rückzahlung tatsächlich zugeflossener

  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

    Vielmehr richtet sich das Maß der gerichtlichen Aufklärungspflicht hier wie auch sonst nach der Substanz des Vorbringens der Beteiligten (BVerwG, Urteil vom 2. August 2001 - 7 C 2.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 45 S. 58; Beschluss vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Das Berufungsgericht ist an die Zulassung der Berufung auch dann gebunden, wenn sie - wofür hier nichts ersichtlich ist - zu Unrecht ausgesprochen worden ist (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999- 1 C 15.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 9 S. 4; Beschluss vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 - juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Das Maß der gerichtlichen Aufklärungspflicht richtet sich damit auch nach der Substanz des Vorbringens der Beteiligten (BVerwG, Urt. v. 02.08.2001 - 7 C 2/01, juris Rn. 19; Beschl. v. 12.01.2009 - 5 B 48/08, juris Rn. 4 ff.; Urt. v. 15.06.2016 - 9 C 19/15, juris Rn. 19; dazu Hensel, NVwZ 2020, 1628 [1630 ff.]).
  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12

    Rücknahme der Gewährung von Übergangsgebührnissen; Frist für die Rücknahme eines

    Das Oberverwaltungsgericht ist durch den Beschluss damit zwar an die Zulassung der Berufung gebunden, nicht aber an die (vorläufig) geäußerte Rechtsauffassung zur Zulässigkeit oder Begründetheit der Klage (vgl. Beschluss vom 12. Januar 2009 - BVerwG 5 B 48.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.11.2009 - 5 B 57.09

    Revisionszulassungsbeschwerde gegen die Nichtaufnahme in ein Förderungsprogramm

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Aufklärungsmangel vorliegt, ist Grundlage indes allein die materiellrechtliche Auffassung des Tatsachengerichts (stRspr vgl. Beschluss vom 12. Januar 2009 BVerwG 5 B 48.08 juris Rn. 5), die von jener der Beklagten abweicht.
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Das Maß der gerichtlichen Aufklärungspflicht richtet sich damit auch nach der Substanz des Vorbringens der Beteiligten (BVerwG, Urt. v. 02.08.2001 - 7 C 2/01, juris Rn. 19; Beschl. v. 12.01.2009 - 5 B 48/08, juris Rn. 4 ff.; Urt. v. 15.06.2016 - 9 C 19/15, juris Rn. 19; dazu Hensel, NVwZ 2020, 1628 [1630 ff.]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2021 - 1 B 12.18

    Bindungswirkung der Zulassung der Berufung; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung

    Mit der Zulassung der Berufung wird keine bindende Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung, sondern nur über die Zulässigkeit und Begründetheit des Zulassungsantrages getroffen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 - juris Rn. 3 m.w.N. und Leitsatz).

    Mit der Zulassung der Berufung wird keine bindende Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung, sondern nur über die Zulässigkeit und Begründetheit des Zulassungsantrages getroffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 - juris Rn. 3 m.w.N. und Leitsatz).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - 9 A 870/17
    vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 5 B 10.17 -, juris, Rn. 22, und vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 -, juris, Rn. 6, jeweils m. w. N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 124 Rn. 189 f.
  • BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Denn damit wird ein - angeblicher - Mangel in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung angesprochen, der revisionsrechtlich grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen ist und deshalb die Annahme eines Verfahrensmangels im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 - juris Rn. 6 und vom 23. Dezember 2011 - 5 B 24.11 - ZOV 2012, 98 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2022 - 1 A 4498/19

    Ausgleichsanspruch eines Beamten von Vermögenseinbußen im Wege der fiktiven

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 -, juris, Rn. 6.
  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2019 - 1 A 4171/18

    Widerruf der Gewährung einer Bankzulage wegen erheblicher Fehlzeiten aufgrund

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 6.10

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht i.R.d.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2019 - 9 A 4079/18

    Ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens bzw. der Unversehrtheit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2021 - 1 A 4786/19
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 38-IV-09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 1 A 841/19

    Übertragung eines funktionellen Amtes eines Postobersekretärs oder dauerhafte

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2020 - 4 LB 181/17

    Folgen der irrtümlichen Zulassung der Berufung

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