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   OVG Sachsen, 28.01.2014 - 5 B 5/14   

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https://dejure.org/2014,749
OVG Sachsen, 28.01.2014 - 5 B 5/14 (https://dejure.org/2014,749)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2014 - 5 B 5/14 (https://dejure.org/2014,749)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 5 B 5/14 (https://dejure.org/2014,749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 6; SächsKAG § 34
    Kurtaxe, einstweilige Anordnung (abgelehnt), Satzung der Landeshauptstadt Dresden, schwerwiegende Nachteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kurtaxsatzung der Stadt Dresden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kurtaxsatzung der Stadt Dresden kann am 1. Februar 2014 vorläufig in Kraft treten - Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Kurtaxe der Landeshauptstadt Dresden

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Kurtaxe der Landeshauptstadt Dresden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09

    Normenkontrolle; vorläufiger Rechtsschutz; Dringlichkeit; schwerer Nachteil;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2014 - 5 B 5/14
    Abgesehen von diesem Ausnahmefall sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2010 - 2 B 238/10 -, juris Rn. 37 m. w. N.; Beschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 9. April 2008 - 1 BS 448/07 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 27. September 2007 - 3 BS 100/07 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 40-IV-08
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2014 - 5 B 5/14
    Da sich der Wortlaut des § 47 Abs. 6 VwGO an die Bestimmung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfGG -, der über § 10 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verfassungsgerichtshofgesetz - SächsVerfGHG) auf das Verfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof entsprechende Anwendung findet, anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (vgl. insoweit: einstweilige Anordnung vom 27. März 2008 - Vf. 40-IV-08 [e. A.]) hierzu entwickelten Grundsätze auch bei der Anwendung des § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans für ein erweitertes Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2014 - 5 B 5/14
    Abgesehen von diesem Ausnahmefall sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2010 - 2 B 238/10 -, juris Rn. 37 m. w. N.; Beschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 9. April 2008 - 1 BS 448/07 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 27. September 2007 - 3 BS 100/07 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07

    Alkoholabgabeverbot in der Äußeren Neustadt bleibt in Kraft

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2014 - 5 B 5/14
    Abgesehen von diesem Ausnahmefall sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2010 - 2 B 238/10 -, juris Rn. 37 m. w. N.; Beschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 9. April 2008 - 1 BS 448/07 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 27. September 2007 - 3 BS 100/07 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 29.07.2020 - 5 A 1014/17

    Löschung einer GmbH i. L. im Handelsregister; Beteiligten- und Prozessfähigkeit;

    Hier sei Leistungsgrund der Kurtaxe die vorläufige Vollziehbarkeit der Satzung gewesen, wie der erkennende Senat im Beschluss vom 28. Januar 2014 - 5 B 5/14 - über die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kurtaxsatzung bestätigt habe.

    Der Senat habe im Beschluss vom 28. Januar 2014 - 5 B 5/14 - im Rahmen der Folgenabwägung nur einen Erstattungsanspruch der Gäste gegen die Beklagte für den Fall der Auskehrung der vereinnahmten Kurtaxe durch die Beherbergungsbetriebe angenommen, zum hier vorliegenden Fall aber gerade nichts gesagt.

    23 Dass die Kurtaxsatzung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Normenkontrollurteils am 8. April 2015 noch vollzogen werden konnte, weil der Senat vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug dieser Satzung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO mit Beschluss vom 28. Januar 2014 - 5 B 5/14 - abgelehnt hatte, und deshalb bis zur Rechtskraft des Normenkontrollurteils, d. h. auch im hier streitgegenständlichen Zeitraum von Juli bis Oktober 2014, noch die Einzugs- und Abführungspflicht der Klägerin bestand, ändert nichts.

    Das ist hier jedoch nicht geschehen, weil der Senat mit Beschluss vom 28. Januar 2014 - 5 B 5/14 - vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kurtaxsatzung abgelehnt hatte.

  • OVG Sachsen, 09.10.2014 - 5 C 1/14

    Sonstige Fremdenverkehrsgemeinde, Kurtaxe, Kurtaxsatzung, Landeshauptstadt

    5 Sein am gleichen Tag beim Oberverwaltungsgericht gestellter Antrag, die Kurtaxsatzung vorläufig außer Vollzug zu setzen, ist ohne Erfolg geblieben; der Senat hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 28. Januar 2014 - 5 B 5/14 - abgelehnt.
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