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   BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87   

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BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87 (https://dejure.org/1987,1705)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1987 - 5 B 50.87 (https://dejure.org/1987,1705)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 (https://dejure.org/1987,1705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 252
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.06.1971 - V C 104.69

    Stellung des Jugendamtes als Pfleger - Beschränkung des Umfangs der elterlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
    Für den Bereich der hier in Rede stehenden Hilfe zur Erziehung (für die Freiwillige Erziehungshilfe s. BVerwGE 38, 164 ) enthält das Jugendwohlfahrtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1977 (BGBl. I S. 633, ber. S. 795) - JWG - in seinen §§ 5 f. nicht nur Kompetenz- und Aufgabenzuweisungen für das Jugendamt, wie das Berufungsgericht meint, sondern auch gegen den Jugendhilfeträger gerichtete individuelle Ansprüche auf Gewährung der dem jeweiligen erzieherischen Bedarf entsprechenden erzieherischen Hilfe.

    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 9. Juni 1971 (BVerwGE 38, 164 ; vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 5 C 127.83 - ) unter Hinweis auf § 1631 Abs. 1 BGB festgestellt hat, ist die Beantragung von Freiwilliger Erziehungshilfe im Sinne des § 62 JWG als Maßnahme der Erziehung Ausübung des Personensorgerechts und damit eine eigene Angelegenheit desjenigen, dem das Recht und die Pflicht zustehen, für die Person des Kindes zu sorgen.

    Hieraus folgt die Befugnis des Personensorgeberechtigten, im eigenen Namen auf Gewährung Freiwilliger Erziehungshilfe zu klagen (BVerwGE 38, 164 ).

  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Gesetzliche Definition - Tatsächlicher Aufenthaltsort -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
    In seiner Rechtsprechung ist der beschließende Senat stets davon ausgegangen, daß das Jugendamt mit öffentlicher erzieherischer Hilfe eintritt, um den Anspruch des Kindes auf Erziehung zu erfüllen, daß dem Kind ein Anspruch auf Einsetzen der öffentlichen Jugendhilfe zukommt (vgl. BVerwGE 67, 256 sowie 52, 214 ; 74, 206 und Urteil vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 26.85 - ).

    Der Senat hat seiner bisherigen Rechtsprechung sowohl zum Jugendhilferecht (vgl. BVerwGE 74, 206) als auch zum Sozialhilferecht (vgl. BVerwGE 35, 287; 70, 121; Urteile vom 19. Juni 1984 - BVerwG 5 C 125.83 - und vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - ) stets zugrunde gelegt, daß der Jugendhilfe- oder der Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten bereits durchgeführter Hilfsmaßnahmen verpflichtet sein kann.

  • BVerwG, 15.06.1970 - V C 11.70

    Anforderungen an die Berücksichtigung eines Wunsches des Sozialhilfeempfängers

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
    Der Senat hat seiner bisherigen Rechtsprechung sowohl zum Jugendhilferecht (vgl. BVerwGE 74, 206) als auch zum Sozialhilferecht (vgl. BVerwGE 35, 287; 70, 121; Urteile vom 19. Juni 1984 - BVerwG 5 C 125.83 - und vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - ) stets zugrunde gelegt, daß der Jugendhilfe- oder der Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten bereits durchgeführter Hilfsmaßnahmen verpflichtet sein kann.

    Dies hat der Senat für den Bereich der Sozialhilfe zu der mit § 3 Abs. 2 JWG nahezu wortgleichen Vorschrift des § 3 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - alter Fassung unter Hinweis auf die grundsätzliche Austauschbarkeit von Einrichtungen der Träger der freien Wohlfahrtspflege und solchen der Träger der Sozialhilfe bereits in seinem Urteil vom 15. Juni 1970 (BVerwGE 35, 287 ) entschieden.

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 26.85

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Erzieherische Hilfe - Unterbringung

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
    In seiner Rechtsprechung ist der beschließende Senat stets davon ausgegangen, daß das Jugendamt mit öffentlicher erzieherischer Hilfe eintritt, um den Anspruch des Kindes auf Erziehung zu erfüllen, daß dem Kind ein Anspruch auf Einsetzen der öffentlichen Jugendhilfe zukommt (vgl. BVerwGE 67, 256 sowie 52, 214 ; 74, 206 und Urteil vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 26.85 - ).
  • BVerwG, 13.09.1984 - 5 C 118.83

    Verhaltenstherapie als eine erlaubnispflichtige Art der Ausübung der Heilkunde -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
    Der Senat hat seiner bisherigen Rechtsprechung sowohl zum Jugendhilferecht (vgl. BVerwGE 74, 206) als auch zum Sozialhilferecht (vgl. BVerwGE 35, 287; 70, 121; Urteile vom 19. Juni 1984 - BVerwG 5 C 125.83 - und vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - ) stets zugrunde gelegt, daß der Jugendhilfe- oder der Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten bereits durchgeführter Hilfsmaßnahmen verpflichtet sein kann.
  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 12.82

    Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) als Rechtsgrundlage für eine Jugendhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
    In seiner Rechtsprechung ist der beschließende Senat stets davon ausgegangen, daß das Jugendamt mit öffentlicher erzieherischer Hilfe eintritt, um den Anspruch des Kindes auf Erziehung zu erfüllen, daß dem Kind ein Anspruch auf Einsetzen der öffentlichen Jugendhilfe zukommt (vgl. BVerwGE 67, 256 sowie 52, 214 ; 74, 206 und Urteil vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 26.85 - ).
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85

    Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
    Verglichen werden müssen die Kosten, die die erforderliche Maßnahme unter Berücksichtigung des Wunsches der Personensorgeberechtigten erfordert, und die Kosten, die bei Durchführung der Maßnahme entstehen würden, ohne daß ein solcher Wunsch in Frage stünde (vgl. BVerwGE 65, 52 sowie Urteil vom 22. Januar 1987 - BVerwG 5 C 10.85 - <NVwZ 1987, 594 f.>).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
    Verglichen werden müssen die Kosten, die die erforderliche Maßnahme unter Berücksichtigung des Wunsches der Personensorgeberechtigten erfordert, und die Kosten, die bei Durchführung der Maßnahme entstehen würden, ohne daß ein solcher Wunsch in Frage stünde (vgl. BVerwGE 65, 52 sowie Urteil vom 22. Januar 1987 - BVerwG 5 C 10.85 - <NVwZ 1987, 594 f.>).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
    Der Senat hat seiner bisherigen Rechtsprechung sowohl zum Jugendhilferecht (vgl. BVerwGE 74, 206) als auch zum Sozialhilferecht (vgl. BVerwGE 35, 287; 70, 121; Urteile vom 19. Juni 1984 - BVerwG 5 C 125.83 - und vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - ) stets zugrunde gelegt, daß der Jugendhilfe- oder der Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten bereits durchgeführter Hilfsmaßnahmen verpflichtet sein kann.
  • BVerwG, 12.02.1987 - 5 C 127.83

    Freiwillige Erziehungshilfe - Öffentliche Jugendhilfe - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 9. Juni 1971 (BVerwGE 38, 164 ; vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 5 C 127.83 - ) unter Hinweis auf § 1631 Abs. 1 BGB festgestellt hat, ist die Beantragung von Freiwilliger Erziehungshilfe im Sinne des § 62 JWG als Maßnahme der Erziehung Ausübung des Personensorgerechts und damit eine eigene Angelegenheit desjenigen, dem das Recht und die Pflicht zustehen, für die Person des Kindes zu sorgen.
  • BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 125.83
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung sowohl zum Jugendwohlfahrts- und Jugendhilferecht als auch zum Sozialhilferecht stets angenommen, dass der Jugendhilfe- bzw. Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten bereits durchgeführter selbstbeschaffter Hilfemaßnahmen verpflichtet sein kann (Beschluss vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 2 = NVwZ-RR 1989, 252 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2012 - 7 A 10671/12

    Stadt Mainz muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

    In dem Beschluss vom 25. August 1987, 5 B 50.87, NVwZ-RR 1989, 252, heißt es insoweit: "... auch die ... aufgeworfene Frage, ob sich aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz Ansprüche auf Übernahme der Kosten bereits anderweitig gewährter erzieherischer Hilfe ergeben könne, ist zu bejahen.
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    In Fällen dieser Art hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung, wenn der Minderjährige die für erforderlich gehaltene erzieherische Hilfe tatsächlich von einem zur Tragung der hierbei anfallenden Kosten nicht bereiten Dritten erhalten hat, den zuständigen Jugendhilfeträger für verpflichtet gehalten, Jugendhilfe durch Übernahme der Kosten der Erziehungsmaßnahme und demzufolge auch "wirtschaftliche Jugendhilfe" zu leisten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Jugendhilfe für die tatsächlich erhaltene Erziehung vorgelegen haben und diese Kosten nicht vom Minderjährigen oder seinen Eltern zu tragen sind (BVerwG, Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - (Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 2) sowie Urteile vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 27.88 - (Buchholz 436.51 § 6 JWG Nr. 13 S. 13), vom 27. Mai 1993 - BVerwG 5 C 41.90 - (Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 4 S. 8) und vom 8. Juni 1995 - BVerwG 5 C 30.93 - (Buchholz 436.51 § 6 JWG Nr. 15 S. 4)).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2001 - 19 K 11140/98

    Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten einer

    Das Jugendamt muss auch für bei ihm beantragte Maßnahmen eintreten, die es tatsächlich nicht verantwortet hat, wobei die materiell-rechtlichen Leistungsvoraussetzungen unberührt bleiben, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 - , FEVS 37, 133; Beschluss vom 19. April 1991 - 5 CB 2.91 - ; Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 41.90 - , FEVS 44, 309; auch Urteil vom 8. Juni 1995 - 5 C 30.93 - , FEVS 46, 94; Urteil vom 27. Januar 2000 - 5 C 19.99 - , FEVS 51, 347.

    Wie der Kostenvergleich durchzuführen ist, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, Urteil vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 - , FEVS 37, 133, erarbeitet worden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 5 C 85.80 -, BVerwGE 65, 52, und vom 22. Januar 1987 - 5 C 10.85 -, BVerwGE 75, 343, Beschluss vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 -, FEVS 37, 133, jeweils juris; Wiesner, in: Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage 2011, § 5 Rn 12.
  • VG Aachen, 25.02.2003 - 2 K 392/01

    Zur Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme eines Lerntherapeutischen Instituts

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 -, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 37, 133, und vom 19. April 1991 - 5 CB 2.91 -, Urteile vom 27. Mai 1993 - 5 C 41.90, FEVS 44, 309, vom 8. Juni 1995 - 5 C 30.93 -, FEVS 46, 94, vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, FEVS 51, 152 (zum Fehlen eines Hilfeplanes) und vom 27. Januar 2000 - 5 C 19.99 -, FEVS 51, 347; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 5. Dezember 2001 - 12 A 4215/00 - (zum Fehlen eines Hilfeplanes).

    vgl. zum Kostenansatz von allgemein finanzierten, frei zugänglichen Leistungen: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1987 - 5 C 10.85 -, FEVS 36, 353 ff., Beschluss vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 -, FEVS 37, 133 ff; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 12 CE 96.3246 - Wiesner in: Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Kommentar, 2. Auflage 2000, § 5 Rdn. 14.

  • BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91

    Einstellung des Revisionsverfahrens nach Rücknahme der Revisionsschrift -

    In seinem Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - (Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 2; s. dazu auch Neumann, Zum Dreiecksverhältnis im Jugendwohlfahrtsrecht, RsDE Heft 2/1988, 45 ff.) hat der beschließende Senat insbesondere klargestellt, daß der zuständige Jugendhilfeträger (auch) verpflichtet ist, die Kosten bereits anderweitig durchgeführter Hilfemaßnahmen zu übernehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Jugendhilfe vorlagen und die Kosten nicht nach den §§ 80 ff. JWG vom Minderjährigen oder seinen Eltern zu tragen sind.
  • BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92

    Anspruch auf Sozialhilfe gegen einen von mehreren Leistungsträgern - Erstattung

    Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat (BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 55.79 - <FEVS 29, 45/47 = ZfSH 1981, 23/24>; BVerwGE 65, 52 [BVerwG 11.02.1982 - 5 C 85/80]; 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 2 C 6/90]; Urteil vom 2. September 1993 - BVerwG 5 C 50.91 - ; s. weiter auch die Nachweise in dem Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1998 - 16 B 1104/98

    Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Beschluß vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 -, FEVS 37, 133; OVG NW, Urteil vom 22. März 1982 - 8 A 1609/80 -, Jugendwohl 1984, 293; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. Januar 1979 - VI 1793/78 -, FEVS 27, 248; zur Fortgeltung dieser Grundsätze für das neue Jugendhilferecht: BVerwG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 -, FEVS 47, 433.
  • VG Düsseldorf, 12.08.2002 - 19 K 8511/98

    Anspruch auf Übernahme von Kosten einer Lese-Rechtschreib-Therapie im Wege der

    Das Jugendamt muss auch für bei ihm beantragte Maßnahmen eintreten, die es tatsächlich nicht verantwortet hat, wobei die materiell-rechtlichen Leistungsvoraussetzungen unberührt bleiben, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 -, FEVS 37, 133; Beschluss vom 19. April 1991 - 5 CB 2.91 - Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 41.90 -, FEVS 44, 309; auch Urteil vom 8. Juni 1995 - 5 C 30.93 -, FEVS 46, 94; Urteil vom 27. Januar 2000 - 5 C 19.99 -, FEVS 51, 347.
  • VG Düsseldorf, 21.01.2003 - 19 L 3805/02

    Anspruch auf Reduzierung von Wochenstunden der Erziehungshilfe; Eignung und

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.09.1990 - 14 L 216/89

    Übernahme von Betreuungskosten

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OVG Berlin, Entscheidung vom 17.03.1989 - 5 B 50.87 (https://dejure.org/1989,31143)
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