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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - 5 B 599/12   

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https://dejure.org/2012,12684
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - 5 B 599/12 (https://dejure.org/2012,12684)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.05.2012 - 5 B 599/12 (https://dejure.org/2012,12684)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 5 B 599/12 (https://dejure.org/2012,12684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines polizeilich ausgesprochenen Rückkehrverbots; Berechtigte Annahme einer drohenden Gefahr für Leib und Leben; Abwägung zwischen dem Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der sofortigen Vollziehung und dem öffentlichen Interesse an der weiteren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PolG NRW § 34a Abs. 5 S. 1
    Rechtmäßigkeit eines polizeilich ausgesprochenen Rückkehrverbots; Berechtigte Annahme einer drohenden Gefahr für Leib und Leben; Abwägung zwischen dem Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der sofortigen Vollziehung und dem öffentlichen Interesse an der weiteren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2014 - 5 E 1202/14

    Wohnungsverweisung; Rückkehrverbot

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.5.2012 - 5 B 599/12 -, juris, Rn. 5.
  • VG Münster, 28.06.2016 - 1 L 948/16

    Rechtmäßigkeit des Verweisens einer Person aus der gemeinsamen Wohnung sowie des

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 5 B 599/12 -, nrwe, Rn. 6.

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 5 B 599/12 -, nrwe, Rn. 7 ff.

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG und entspricht der Streitwertpraxis des Oberverwaltungsgerichts in Verfahren der vorliegenden Art (vgl. zum Beispiel OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 5 B 599/12).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21

    Streitwertbeschwerde; Einlegung im eigenen Namen des Prozessbevollmächtigten;

    Hiervon ausgehend bestimmt sich der Streitwert in Bezug auf den Klageantrag zu 1) gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,- Euro (vgl. zur Wohnungsverweisung OVG Münster, Beschl. v. 14.05.2012 - 5 B 599/12 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 07.11.2011 - 5 A 1352/10 -, juris Rn. 52; VG B-Stadt, Beschl. v. 21.01.2019 - 14 E 115/19 -, juris Rn. 37; VG Köln, Beschl. v. 23.01.2014 - 20 L 118/14 -, jurisRn.
  • VG Köln, 07.09.2023 - 20 K 7603/18
    Die Behörde ist daher dazu verpflichtet, ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Dauerverwaltungsaktes auch nach ihrem Erlass bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer zu aktualisieren, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14.05.2012 - 5 B 599/12 -, juris, und vom 23.12.2014 - 5 E 1202/14 -, juris, sodass hier die (nachgeholte) Anhörung ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erfüllt hat.
  • VG Köln, 26.02.2015 - 20 K 1692/14
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.5.2012 - 5 B 599/12 -, juris, Rn. 5.
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