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   BVerwG, 17.07.1992 - 5 B 69.92   

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BVerwG, 17.07.1992 - 5 B 69.92 (https://dejure.org/1992,7139)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1992 - 5 B 69.92 (https://dejure.org/1992,7139)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 5 B 69.92 (https://dejure.org/1992,7139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Klägereigenschaft - Inhalt und Fortbestand eines faktischen Vertragsverhältnisses hinsichtlich der Unterbringung in einem Heim - Bei seiner Verkündung noch nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1992 - 5 B 69.92
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 77, 181 [BVerwG 02.04.1987 - 5 C 67/84]) ist aber bereits geklärt, daß den Anspruch auf die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz der Hilfsbedürftige hat und daß § 121 BSHG einen Aufwendungserstattungsanspruch eines im Eilfall Helfenden nur für solche Leistungen zuläßt, die vor der Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Hilfefall nach § 5 BSHG erbracht wurden.
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Der Anspruch des Nothelfers besteht also in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Leistungsfall hat und ein Anspruch des Hilfebedürftigen gegen den Sozialhilfeträger (nur) deshalb nicht entsteht (vgl: BVerwG, Beschluss vom 17.7.1992 - 5 B 69/92 -, juris RdNr 6 mwN; im Einzelnen Bieback in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl 2012, § 25 SGB XII RdNr 21 f) .
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Dies bedeutet, dass ein Anspruch des Nothelfers - bezogen auf denselben Bedarf - nicht neben einem Anspruch des Leistungsberechtigten bestehen kann (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R; BVerwGE 77, 181 ff; Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 17.7.1992 - 5 B 69/92 - mwN; Bieback in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl 2012, § 25 SGB XII RdNr 21 f; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, § 25 SGB XII RdNr 21, Stand Juli 2010; Piepenstock in jurisPK SGB XII, § 25 SGB XII RdNr 24) .
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Der Anspruch des Nothelfers besteht in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Leistungsfall hat und ein Anspruch des Hilfebedürftigen gegen den Sozialhilfeträger (nur) deshalb nicht entsteht (vgl: BSG aaO; BVerwG, Beschluss vom 17.7.1992 - 5 B 69/92 -, juris RdNr 6 mwN; im Einzelnen Bieback in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl 2012, § 25 SGB XII RdNr 21 f) .
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Liegen zwischen diesem Termin und dem Absetzen des Berufungsurteils wie hier weniger als vier Monate, kann kein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensverstoß angenommen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1992 - BVerwG 5 B 69.92 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 38, und vom 21. Juli 1997 - BVerwG 3 B 146.97 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer,

    Hieraus hat der Senat den Schluß gezogen, daß die Ausnahmesituation, der § 121 Satz 1 BSHG Rechnung tragen will, mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des (möglichen) Hilfefalles bei dem Träger der Sozialhilfe (§ 5 BSHG) endet und folglich nach dieser Kenntnis - vom Fall ausdrücklich getroffener Vereinbarungen abgesehen - ein Aufwendungserstattungsanspruch des Nothelfers nicht mehr begründet werden kann, vielmehr allein ein Sozialhilfeanspruch des Hilfebedürftigen gegen den zuständigen Träger der Sozialhilfe in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 77, 181 [BVerwG 02.04.1987 - 5 C 67/84] sowie Beschluß vom 17. Juli 1992 - BVerwG 5 B 69.92 - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - L 23 SO 176/11

    Kein Übergang eines Anspruchs auf höhere Pflegekosten nach bestandskräftiger

    Der Anspruch des Nothelfers besteht in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Leistungsfall hat und ein Anspruch des Hilfebedürftigen gegen den Sozialhilfeträger (nur) deshalb nicht entsteht (vgl. BSG a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 17.7.1992 - 5 B 69/92 -, juris Rn 6 m.w.N.; im Einzelnen Bieback in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 25 SGB XII Rn 21 f).
  • OVG Brandenburg, 27.01.2000 - 4 A 111/97

    Rückerstattung von Pflegesatzzahlungen; Berechnung des Pflegesatzes nach der

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  • BVerwG, 13.12.1993 - 5 B 8.93

    Begründung eines direkten Zahlungsanspruchs des Einrichtungsträgers gegenüber dem

    Daß Kostenzusicherungen von Seiten des Sozialhilfeträgers vor wie nach der Aufnahme einer Behandlung oder Heimunterbringung zulässig sind und im einen wie im anderen Fall einen Erstattungsanspruch des Einrichtungsträgers begründen können, ergibt sich schließlich aus dem den Beteiligten bekannten Beschluß des Senats vom 17. Juli 1992 - BVerwG 5 B 69.92 -, in dem als Erkenntnis der bisherigen Rechtsprechung festgehalten ist, daß nach Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Hilfefall ein Erstattungsanspruch eines helfenden Dritten, "abgesehen vom Fall ausdrücklich getroffener Vereinbarungen", nicht in Betracht komme.
  • VG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 K 4791/02

    Ausgestaltung des Kostenerstattungsanspruchs der Betreiberin eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1993 - 5 B 8.93 -, zitiert nach Juris; BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1992 - 5 B 69.92 -, zitiert nach Juris.
  • VG Frankfurt/Main, 28.04.2004 - 3 E 3199/02

    Baumschutzsatzung, Grünbestandssatzung

    Kostenübernahmeerklärungen eines Sozialhilfeträgers können danach grundsätzlich einen Erstattungsanspruch des Einrichtungsträgers begründen (BVerwG, B. v. 13.12.1993 - 5 B 8/93 - u. B. v. 17.07.1992 - 5 B 69/92, jeweils zitiert nach JURIS; BVerwG, Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 38; BVerwGE 71, 181 [187].
  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 B 77.93

    Versäumung der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde -

  • SG Aachen, 07.12.2005 - S 19 SO 17/05

    Sozialhilfe

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