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   BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06   

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BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06 (https://dejure.org/2006,7836)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 (https://dejure.org/2006,7836)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 (https://dejure.org/2006,7836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg; Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob die Abschlüsse Baccalaureus Legum trotz der damit erworbenen Berufsqualifizierung einen Anspruch auf weitere Förderung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 35.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Regelungsgegenstand des § 36 Abs. 1 S. 2 BAföG ,

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06
    Denn selbst wenn mit dem Beklagten davon auszugehen sein sollte, dass der unbestimmte Rechtsbegriff des berufsqualifizierenden Abschlusses nach § 7 Abs. 1 BAföG ausschließlich objektiv auszulegen sei, mithin für die Bewertung einer Ausbildung als berufsqualifizierend nicht die subjektiven Vorstellungen des Auszubildenden, sondern allein objektive Gegebenheiten maßgebend sind (s. dazu BVerwG, Urteil vom 14. November 1996 BVerwG 5 C 35.95 BVerwGE 102, 232 = Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 15 m.w.N.), und hierfür auch in Fällen, in denen im Rahmen eines einheitlichen, auf das Staatsexamen gerichteten Studiengangs der Zwischenerwerb eines hochschulrechtlich vorgesehenen weiteren Abschlusses so integriert ist, dass er bei ordnungsgemäßem Betrieb des auf das Staatsexamen gerichteten Studiums nicht vermieden werden kann, die von dem Berufungsgericht der Sache nach vorgenommene, teleologisch einschränkende Auslegung des § 7 Abs. 1 BAföG auszuscheiden hätte, stünde dem Kläger der von dem Berufungsgericht zugesprochene Anspruch auf Ausbildungsförderung zu.
  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10

    Zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Master-Studiengang bei zuvor

    Deshalb wurde durch die Sonderregelung des § 7 Abs. 1 a BAföG der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung erweitert und insbesondere auf die neuen Master-Studiengänge im Sinne des § 19 Hochschulrahmengesetz erstreckt (vgl. hierzu BVerwG vom 17.10.2006 - 5 B 78.06, bei juris; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a.a.O., § 7, Rn. 18).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Die Vorschrift soll die durch den sogenannten Bologna-Prozess angestoßene Restrukturierung der Hochschulabschlüsse durch Ausdifferenzierung von (grundständigen) Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengängen und darauf aufbauenden Master-, Magister- oder postgradualen Diplomstudiengängen durch eine Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung ausbildungsförderungsrechtlich unterstützen (vgl. BT-Drs. 13/10241 S. 1 und 8 sowie BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - juris Rn. 5).

    cc) Die hier vertretene Auffassung steht - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht in Widerspruch zu den Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - (juris).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Ähnlich wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 ( BVerwG 5 B 78.06 juris) entschiedenen Fall bestehe ein Anspruch in analoger Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG.

    16 Auch die von der Revision im Anschluss an das zum Erwerb eines "Baccalaureus Legum" im Rahmen eines auch auf den Abschluss Staatsexamen gerichteten Studiengangs an der Bucerius Law School ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2006 ( 4 Bf 408/05 FamRZ 2007, 309; vgl. nachgehend Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2006 BVerwG 5 B 78.06 juris) vorgeschlagene entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 3 BAföG kommt jedenfalls hier nicht in Betracht.

    Auch eine entsprechende Anwendung kommt hier anders als in Fällen einer nicht "typenreinen" Umsetzung des Bologna-Prozesses (vgl. den bereits zitierten Beschluss vom 17. Oktober 2006 BVerwG 5 B 78.06 a.a.O.) nicht in Betracht.

  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 12.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Die Vorschrift soll die durch den sogenannten Bologna-Prozess angestoßene Restrukturierung der Hochschulabschlüsse durch Ausdifferenzierung von (grundständigen) Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengängen und darauf aufbauenden Master-, Magister- oder postgradualen Diplomstudiengängen durch eine Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung ausbildungsförderungsrechtlich unterstützen (vgl. BT-Drs. 13/10241 S. 1 und 8 sowie BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - juris Rn. 5).

    cc) Die hier vertretene Auffassung steht nicht in Widerspruch zu den Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - (juris).

  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 6 A 1117/19

    Ausbildungsförderung; Diplom Berufsakademie; Bachelor; Master; Akkreditierung

    Die Vorschrift soll die durch den sogenannten Bologna-Prozess angestoßene Restrukturierung der Hochschulabschlüsse durch Ausdifferenzierung von (grundständigen) Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengängen und darauf aufbauenden Master-, Magister- oder postgradualen Diplomstudiengängen durch eine Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung ausbildungsförderungsrechtlich unterstützen (vgl. BT-Drs. 13/10241 S. und 8 sowie BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - juris Rn. 5).

    15 cc) Die hier vertretene Auffassung steht - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht in Widerspruch zu den Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - (juris).

    Es liegt hier auch nicht die Fallkonstellation einer nicht "typenreinen" Umsetzung der hochschulrechtlichen Stufung des auf einen Bachelor-Abschluss bezogenen Masterstudiengangs vor, z. B. dadurch, dass eine Ausbildungsstätte in einen weiterhin - und nicht zuletzt kraft bundesrechtlicher Vorgaben für den Berufszugang - auf den Abschluss "Staatsexamen" gerichteten Studiengang die Möglichkeit des Erwerbs eines Bachelor-Grades integriert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 -, juris Rn. 6 für den B. A. an der Bucerius Law School).

  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 - werde Bezug genommen.

    Denn § 7 Abs. 1a BAföG enthält nach seinem eindeutigen Wortlaut eine spezielle Regelung für einen Masterstudiengang im Sinne des § 19 HRG oder postgradualen Diplomstudiengang nach § 18 Abs. 1 S. 1 bis 3 HRG -, der an einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang anknüpft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006 - 5 B 78.06 - und Urt. v. 15.5.2008 - 5 C 18.07 -, beide zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl. v. 3.9.2007, NVwZ-RR 2008, 401 sowie VG Gießen, Urt. v. 13.2.2008 - 3 E 526/07 - und VG Göttingen, Beschl. v. 7.5.2007 - 2 B 72/07 -, beide zitiert nach juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 17.11.2004, FamRZ 2006, 733).

    Ein analoge Anwendbarkeit folgt auch nicht aus der zu § 7 Abs. 1a BAföG ergangenen Rechtsprechung des BVerwG (vgl BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006, a. a. O.).

  • VG Schwerin, 16.02.2010 - 6 A 889/05
    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob der Bachelorabschluss objektiv einen berufsqualifizierenden Abschluss bildet, in der Fallkonstellation, die seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 (Az. 5 B 78/06) zugrunde lag, offen gelassen.

    Die neue Regelung des § 7 Abs. 1a BAföG sollte diese Neuordnung ausbildungsförderungsrechtlich unterstützen, indem der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung auf die neuen Masterstudiengänge erstreckt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006, Az. 5 B 78/06 ).

    Von dem vorliegenden Fall unterscheiden sich der vom Bundesverwaltungsgericht ( Beschluss vom 17. Oktober 2006, Az. 5 B 78/06 ) entschiedene Fall, in dem der Bachelorabschluss nach der Prüfungsordnung so in einen Staatsexamensstudiengang integriert ist, dass für den Erwerb des - berufsqualifizierenden - Bachelorgrades keine Ausbildungs- und Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die nicht auch für das Staatsexamen zu erbringen sind, und der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 18. Dezember 2006, Az. 4 Bs 284/06 , NVwZ-RR 2007, 321) zu Grunde liegende Fall, in dem der Masterstudiengang von vornherein den zweiten Abschnitt des Diplomstudiengangs (Diplom II) ersetzt und eine Fortsetzung des Diplomstudiengangs mithin nicht möglich ist, maßgeblich.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2014 - 12 S 274/14

    Ausbildungsförderung für Ergänzungsstudium mit Studienziel Erste Juristische

    Die grundsätzliche Analogiefähigkeit von § 7 Abs. 1a BAföG in Bezug auf atypische gestufte Studiengänge der Rechtswissenschaften sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 - geklärt.

    Die grundsätzliche Analogiefähigkeit von § 7 Abs. 1a BAföG in Bezug auf atypisch gestufte Studiengänge der Rechtswissenschaft sei nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 - geklärt.

  • OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; nicht typenreiner

    Die Vorschrift soll die durch den sogenannten Bologna-Prozess angestoßene Restrukturierung der Hochschulabschlüsse durchAusdifferenzierung von (grundständigen) Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengängen und darauf aufbauenden Master-, Magister- oder postgradualen Diplomstudiengängen durch eine Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung ausbildungsförderungsrechtlich unterstützen (vgl. BT-Drs. 13/10241 S. 1 und 8 sowie BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - juris Rn. 5).

    cc) Die hier vertretene Auffassung steht - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht in Widerspruch zu den Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - (juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12

    Ausbildungsförderung für Zweitausbildung; Projektstudium "Filmmusik und

    Eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG sei aber aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 - nicht ausgeschlossen.

    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 - (juris) bemüht, ergibt sich aus dieser Entscheidung nicht, dass eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG auch auf Studiengänge an Ausbildungsstätten in Betracht käme, die keine Hochschulen im Rechtssinne darstellen.

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07

    Ausbildungsförderung nach Abschluss eines Diplomstudiengangs I für den anstelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 4 A 2168/05

    Gewährung einer Ausbildungsförderung für das Studium der Rechtswissenschaften ab

  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06

    Ausbildungsförderung für ein Masterstudium

  • VG Gießen, 13.02.2008 - 3 E 526/07

    Ausbildungsförderung für Masterstudium nach Abschluss eines traditionellen

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 4 LA 330/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung bei Wechsel von einem Doppeldiplomstudiengang

  • BVerwG, 18.09.2013 - 5 B 49.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Streit über Gewährung von BAföG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2022 - 15 A 1141/20

    Staatsexamensstudiengang; Bachelorstudiengang; integrierter Studiengang;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11

    Ausbildungsförderungsfähigkeit eines Studiums der Rechtswissenschaften im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2022 - 15 A 1142/20

    Staatsexamensstudiengang; Bachelorstudiengang; integrierter Studiengang;

  • OVG Sachsen, 20.11.2012 - 1 A 7/12

    Bachelorstudiengang, Masterstudiengang, Berufsakademie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2018 - 12 A 2061/17

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer der Ausbildungsförderung wegen eines

  • VG Münster, 26.11.2019 - 6 K 449/18
  • VG Hamburg, 01.02.2012 - 2 K 2143/08

    Förderung eines inländischen Masterstudienganges vor Abschluss des Studienganges,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2017 - 7 A 11582/16

    Analoge Anwendung, Analogie, Anspruch, Anwendung, Ausbildung,

  • VG Arnsberg, 18.11.2009 - 10 K 2846/08

    Analoge Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1a BAföG bei Ablösung der alten Studiengänge

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2006 - L 5 B 78/06 AS ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - L 5 B 78/06 AS ER (https://dejure.org/2006,25596)
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