Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.04.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94   

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BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94 (https://dejure.org/1994,534)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1994 - 5 B 79.94 (https://dejure.org/1994,534)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - 5 B 79.94 (https://dejure.org/1994,534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schriftformerfordernis bei Erhebung einer Klage mittels Bildschirmtextmitteilung - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtmittelfrist - Verschulden bei einer verspäteten Einlegung eines Rechtsmittels auf Grund noch nicht erfolgter Entscheidung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 60 Abs. 1; VwGO § 81 Abs. 1 S. 1
    Erhebung einer Klage per Btx-Mitteilung ist zulässig L

  • JurPC-Archiv

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1, § 81 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2121
  • NVwZ 1995, 893 (Ls.)
  • VersR 1996, 83
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94
    Auch insoweit kann der technischen Entwicklung der Lebensverhältnisse prinzipiell Rechnung getragen werden, wie das im Hinblick auf die Einreichung bestimmender Schriftsätze durch Telegramm, Fernschreiben (Telex) oder Telekopie geschehen ist, deren Zulässigkeit in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwGE 81, 32 mit weiteren Nachweisen).

    Zur Wahrung der Schriftform im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO gehört daher grundsätzlich das Bekenntnis zum Inhalt der Klageschrift durch die eigenhändige Unterschrift (BVerwGE 81, 32 ).

    Da aber Verfahrensvorschriften - wovon auch das Oberverwaltungsgericht mit der Anerkennung der maschinengeschriebenen Namensangabe als Unterschriftsersatz im Rahmen des Btx-Verfahrens ausgeht - nicht Selbstzweck sein dürfen, schließt das Erfordernis der Schriftlichkeit die eigenständige Unterzeichnung nicht um ihrer selbst willen, sondern deshalb ein, weil in der Regel allein sie die Verläßlichkeit der Eingabe sicherstellt (BVerwGE 81, 32 ).

    Wo sich im Einzelfall dasselbe Ergebnis auf andere Weise feststellen läßt, sind Ausnahmen möglich und in der Rechtsprechung auch seit langem zugelassen (vgl. im einzelnen die Darstellung in BVerwGE 81, 32 ).

    Entscheidend ist, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. BVerwGE 81, 32 ).

  • BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86

    Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94
    Ein Rechtsmittelführer, der, wie die Kläger, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - <NJW-RR 1987, 1150>; Senatsbeschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - ).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94
    Der darin liegende Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 ) betrifft nicht nur das erstinstanzliche Verfahren, sondern auch das Verfahren vor dem Berufungsgericht selbst.
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94
    Ein Rechtsmittelführer, der, wie die Kläger, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - <NJW-RR 1987, 1150>; Senatsbeschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - ).
  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94
    Der darin liegende Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 ) betrifft nicht nur das erstinstanzliche Verfahren, sondern auch das Verfahren vor dem Berufungsgericht selbst.
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    a) Der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Beschluß vom 19. Dezember 1994 - 5 B 79/94, NJW 1995, 2121 entschieden, daß die Zulässigkeit einer im Wege der "Btx-Mitteilung" erhobenen Klage nicht notwendig daran scheitert, daß es bei Inanspruchnahme dieses Übermittlungsweges technisch nicht möglich ist, die eigenhändige Unterschrift des Urhebers des Klageschriftsatzes zu übermitteln, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergibt.
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Das ist - was das Berufungsgericht verkannt hat - nicht nur ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 1, 2; 81, 32, 36 f.; BVerwG NJW 1995, 2121, 2122; 2003, 1544), des Bundessozialgerichts (BSG NJW 1997, 1254, 1255; 2001, 2492, 2493), des Bundesfinanzhofs (BFHE 111, 278, 285; 148, 205, 207 f.; BFH, BFH/NV 2000, 1224) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1979, 183), sondern - ungeachtet bestehender Unterschiede der verschiedenen Verfahrensordnungen - grundsätzlich auch des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 24, 179, 180; 37, 156, 160; 97, 251, 254; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 46/03, BGH-Report 2004, 406).
  • BVerwG, 27.01.2003 - 1 B 92.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; Schriftform; Begründungsschrift; Unterschrift,

    Allerdings kann auch im Fall der Übermittlung des Schriftsatzes durch normale Briefpost das Fehlen einer Unterschrift bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.87 - BVerwGE 81, 32, und Beschluss vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 79.94 - NJW 1995, 2121).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 79.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13440
BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 79.94 (https://dejure.org/1995,13440)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1995 - 5 B 79.94 (https://dejure.org/1995,13440)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1995 - 5 B 79.94 (https://dejure.org/1995,13440)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes für das Nichtzulassungsverfahren

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Verfahrensgang

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