Rechtsprechung
BVerwG, 16.07.2013 - 5 B 8.13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.R. einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.R. einer Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 21 K 4217/07
- OVG Hamburg, 30.11.2012 - 1 Bf 264/10
- BVerwG, 16.07.2013 - 5 B 8.13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09
Auslandsverwendungszuschlag; Verwendung im Rahmen einer humanitären Maßnahme; …
Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 5 B 8.13
In dem von der Beklagten bezeichneten Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 58.09 - (…Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4 Rn. 15 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags sei daran geknüpft, dass die Verwendung einen Bezug zu der Maßnahme aufweise.Ein solcher Rechtssatz wiche jedenfalls nicht von dem vorstehenden, aus dem Urteil vom 24. Februar 2011 a.a.O. entwickelten Rechtssatz ab, da sich das Bundesverwaltungsgericht darin nicht mit der Frage eines Verlassens des Verwendungsgebietes zu befassen hatte und einem entsprechenden Rechtssatz insoweit jedenfalls keine entscheidungstragende Bedeutung beizumessen wäre.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 5 B 8.13
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisherigen revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13 ). - BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtssatzdivergenz; Aufklärungspflichten des …
Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 5 B 8.13
Eine Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz in Anwendung derselben Vorschrift von einem ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist, der in der Rechtsprechung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten übergeordneten Gerichte aufgestellt worden ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 24. November 2009 - BVerwG 5 B 35.09 - juris Rn. 3 m.w.N.).
Rechtsprechung
VG Osnabrück, 13.02.2013 - 5 B 8/13 |
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Ausweisung wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten gerechtfertigt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausweisung nach schweren Straftaten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausweisung wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausweisung wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten gerechtfertigt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ausweisung wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten gerechtfertigt - Auch Vaterschaft zu deutscher Tochter schützt nicht vor Ausweisung
Rechtsprechung
VG Braunschweig, 04.01.2013 - 5 B 8/13 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
NPD darf nur zeitlich und räumlich begrenzt auf Burgplatz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
NPD darf nur zeitlich und räumlich begrenzt auf Burgplatz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versammlungsrecht (hier: NPD Kundgebung) kann während Mittagsgebet im Dom eingeschränkt werden - NPD Kundgebung am 07.01.2013 auf Burgplatz zeitlich und räumlich begrenzt