Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.04.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2263
BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92 (https://dejure.org/1993,2263)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1993 - 5 B 80.92 (https://dejure.org/1993,2263)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1993 - 5 B 80.92 (https://dejure.org/1993,2263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verpflichtungsklage auf Zustimmung - Maßgebliche Sachlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten, maßgebliche Sachlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92
    In einem solchen Fall doppelter Begründung des vorinstanzlichen Urteils kann die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision jedoch nur dann Erfolg haben, wenn im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund geltend gemacht und gegeben wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - ).
  • BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63

    Verfahrensvorschriften des SchwbG

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92
    Ebensowenig vermag die Beschwerde eine Divergenz des Berufungsurteils zu dem in BVerwGE 19, 327 (329); 48, 264 (267) aufgestellten Satz aufzuzeigen, einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes oblägen keine weitergehenden Pflichten gegenüber einem Schwerbeschädigten als einem privaten Betriebsinhaber.
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92
    Die Beschwerde rügt Divergenz des Berufungsurteils zu den in BVerwGE 48, 264 (267) zusammengefaßten Grundsätzen über die Grenzen dessen, was dem Arbeitgeber zur Verwirklichung der dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Fürsorge zugemutet werden muß.
  • BVerwG, 25.06.1968 - V B 174.67

    Nach Erlaß des Widerspruchsbescheids entstandene Kündigungsgründe können nicht

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92
    Die von der Beschwerde als klärungsbedürftig bezeichnete Frage, ob es bei einer Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung oder zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz ankomme, hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 25. Juni 1968 - BVerwG 5 B 174.67 - (Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6) als in dem Sinne geklärt bezeichnet, daß es regelmäßig auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung ankomme.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zustimmungsentscheidung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Zugangs der arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei dem schwerbehinderten Menschen, der hier am 26. Mai 2008 erfolgte (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3 S. 2 und vom 22. Januar 1993 - BVerwG 5 B 80.92 - Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 S. 18).
  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung

    Im Übrigen folgt unmittelbar aus dem Gesetz und wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorausgesetzt, dass nach allgemeinen Grundsätzen maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung selbst jedenfalls nicht die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung, sondern allenfalls der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist, (s. Beschluss vom 7. März 1991 BVerwG 5 B 114.89 Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Entscheidung über die Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten s. Beschlüsse vom 22. Januar 1993 BVerwG 5 B 80.92 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und vom 25. Juni 1968 BVerwG 5 B 174.67 Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99

    Kündigung während des Erziehungsurlaubs bei dauerhafter Betriebsstilllegung

    Ob insoweit wie im Verfahren auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Januar 1993 - 5 B 80.92 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und br 1994, 21) auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides oder auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen ist, kann hier offen bleiben, weil insoweit die Sach- und Rechtslage unverändert geblieben ist.
  • VG Köln, 11.09.2018 - 7 K 14218/17

    Rechtmäßigkeit der Zustimmungsentscheidung des Widerspruchsausschusses

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zustimmungsentscheidung ist daher die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Zugangs der arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die hier am 25.01.2017 erfolgte, vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 16/11 - ; Beschlüsse vom 07.03.1991 - 5 B 114.89 - und vom 22.01.1993 - 5 B 80.92 - .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - 3 L 246/09

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

    Gemessen an diesen Maßstäben ist eine evidente Rechtswidrigkeit der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Beigeladenen im nur maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2008 - 5 B 79.08 -, juris; Beschl. v. 22.01.1993 - 5 B 80.92 -, juris), hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides am 13. Juli 2007, nicht festzustellen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 19/14

    Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen -

    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2012 - 5 C 16/11 -, BVerwGE 143, 325-335, Rn. 14 mit Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 07.03.1991 - 5 B 114.89 - Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3 S. 2 und Beschl. v. 22.01.1993 - 5 B 80.92 - Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 S. 18; siehe auch OVG N-W v. 23.01.1992 - 13 A 297/91 -, NZA 1992, 844; VGH B-W v. 15.07.1997 - 9 S 1490/96 -, Behindertenrecht 1998, 75; BayVGH v. 18.06.2008 - 12 BV 05.2467 - v. 20.06.2006 - 9 ZB 06.930 - v. 31.01.2005 - 9 ZB 04.2740 -, alle juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - 22 A 3145/98

    Ermessen der Hauptfürsorgestelle bei Entscheidung über die Zustimmung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. Januar 1993 - 5 B 80.92 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und br 1994, 21) auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 6 B 14.06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigung eines als schwerbehindert

    Letzteres kann hinsichtlich des für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunktes des Erlasses des Widerspruchsbescheides (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1993 - 5 B 80.92 -, br 1994, 21 = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 7 zur Vorgängerregelung des § 15 SchwbG) nicht festgestellt werden.
  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 3 KO 858/01

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten;

    Dies schließt es insbesondere aus, Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen, die erst nach der Kündigung eingetreten sind und nicht zum Kündigungssachverhalt gehören; andernfalls bezöge sich die rechtliche Prüfung auf eine Kündigung, die so nicht ausgesprochen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 5 B 114.89 - ZfSH/SGB 1991, 311 = NZA 1991, 511 Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3; Beschluss vom 22. Januar 1993 - 5 B 80.92 - Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7).
  • VG Köln, 15.01.2019 - 7 K 928/17

    Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung des

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Integrationsamts über die Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist im Fall der Verpflichtungsklage auf Erteilung einer abgelehnten Zustimmung der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides, hier also der 27.12.2016, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.1993 - 5 B 80/92 - juris Rn. 2.
  • VG Stuttgart, 26.10.2011 - 7 K 2349/10

    Kündigungsschutz während der Elternzeit im Falle der dauerhaften

  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2007 - 7 E 1236/07

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung einer schwerbehinderten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2007 - 12 A 1243/07

    Außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - nachschieben von

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 11 K 1685/04

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung trotz positiver

  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2006 - 11 K 178/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt, Betriebsstilllegung

  • VG Augsburg, 27.07.2011 - Au 3 K 11.121

    Krankheitsbedingte Kündigung; Ermessen

  • VG Düsseldorf, 19.11.2002 - 17 K 6243/02

    Keine Zustimmung des Integrationsamtes zur betriebsbedingten Kündigung eines

  • VG München, 10.12.2009 - M 15 K 09.3631

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen; Ermessen des

  • VG Ansbach, 04.06.2009 - AN 14 K 08.01069

    Versagung der Zustimmung zur ordentlichen Kündigung

  • VG Berlin, 04.09.2015 - 22 K 69.15

    Zustimmung des Integrationsamts zu einer ordentlichen Kündigung

  • VG Düsseldorf, 13.07.2012 - 13 K 2620/12

    Außerordentliche Kündigung; krankheitsbedingte Fehlzeiten; keine negative

  • VG München, 17.06.2010 - M 15 K 09.5007

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

  • VG Düsseldorf, 11.12.2001 - 17 K 5811/01

    Anspruch eines Arbeitgebers auf Erteilung der Zustimmung zur ordentlichen

  • VG Arnsberg, 02.04.2019 - 11 K 654/18
  • VG Arnsberg, 24.09.1996 - 11 K 1390/95

    Zumutbarkeit bei Verzicht auf Kündigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.1993 - 5 B 80.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,15073
BVerwG, 07.04.1993 - 5 B 80.92 (https://dejure.org/1993,15073)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1993 - 5 B 80.92 (https://dejure.org/1993,15073)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1993 - 5 B 80.92 (https://dejure.org/1993,15073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,15073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht