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   VGH Bayern, 14.03.1990 - 5 B 89.3542   

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VGH Bayern, 14.03.1990 - 5 B 89.3542 (https://dejure.org/1990,8010)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.1990 - 5 B 89.3542 (https://dejure.org/1990,8010)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 1990 - 5 B 89.3542 (https://dejure.org/1990,8010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2403
  • NVwZ 1990, 975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 31.01.2019 - III ZA 34/18

    Prozesskostenhilfeversagung: Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines

    Das Ersuchen ist vielmehr von vornherein unbeachtlich und muss nicht nach der jeweiligen Prozessordnung bearbeitet werden (BayVGH, NJW 1990, 2403; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2017, 4 Rn. 4 ff; LSG Baden-Württemberg, BeckRS 2015, 72628 Rn. 11 ff; siehe auch BSG, BeckRS 2015, 67445 Rn. 7).

    Denn der Dienstgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 30. November 2017 das Verfahren in entsprechender Anwendung der Vorschriften zur Klagerücknahme (§§ 76a, 79 Abs. 1 LRiStAG i.V.m. § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO) deklaratorisch eingestellt und damit zum Ausdruck gebracht, dass ein Gerichtsverfahren zu keinem Zeitpunkt in Gang gesetzt worden ist (vgl. BayVGH, NJW 1990, 2403; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2017, 4 Rn. 4; LSG Baden-Württemberg, BeckRS 2015, 72628 Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2016 - 1 S 294/16

    Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen bei Fehlen eines sinnhaften und ernst

    Wurde es anfangs unzutreffenderweise als förmlicher Rechtsbehelf behandelt, so ist das Verfahren einzustellen (wie BayVGH, Beschl. v. 14.03.1990 - 5 B 89.3542 -, NJW 1990, 2403).

    4 Das Verwaltungsgericht hat unter Auswertung der einschlägigen höhergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungs- und Sozialgerichte zutreffend ausgeführt, dass, wenn es an einem sinnhaften und ernst zu nehmenden Rechtsschutzbegehren fehlt, in Ausnahmefällen eine bloße Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen in Betracht kommen kann (vgl. LSG Bad.-Württ., Beschl. v. 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 -, Justiz 2016, 40; BayVGH, Beschl. v. 14.03.1990 - 5 B 89.3542 -, NJW 1990, 2403; vgl. auch BFH, Beschl. v. 27.11.1991 - III B 566/90 -, BFH/NV 1992, 686).

    Das Ersuchen ist dann von vornherein unbeachtlich; wurde es anfangs unzutreffenderweise als förmlicher Rechtsbehelf behandelt, so ist das Verfahren einzustellen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.03.1990, a.a.O.).

    Eine solche Reaktion des Prozessrechts auf seine verfahrensfremde Inanspruchnahme ist, entsprechend der Reichweite des Verbots des Rechtsmissbrauchs, in allen Gerichtszweigen denkbar (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 14.03.1990, a.a.O. m.w.N.).

  • VG Neustadt, 17.11.2017 - 5 K 777/17

    Einstellung des Verfahrens mangels Rechtsschutzbedürfnisses bei erkennbar

    13 Eine Ausprägung des für jeden Rechtsbehelf vor den Verwaltungsgerichten notwendigen Rechtsschutzbedürfnisses stellt es dar, dass der Rechtsschutzsuchende das Gericht nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen kann (Bay. VGH, Beschluss vom 14. März 1990 - 5 B 89.3542 -, NJW 1990, 2403).

    Es ist in der Rechtsprechung daher anerkannt, dass eine bloße Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen in Betracht kommen kann, wenn es an einem sinnhaften und ernst zu nehmenden Rechtsschutzbegehren fehlt (s. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2016 - 1 S 294/16 -, NVwZ-RR 2017, 4; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. August 2015 - L 12 AS 2359/15 WA -, Justiz 2016, 40; Bay. VGH, Beschluss vom 14. März 1990 - 5 B 89.3542 -, NJW 1990, 2403).

    19 Wird - wie vorliegend - im konkreten Fall über das "Verfahrenshindernis" der Unbeachtlichkeit einer Klage erst nach ihrer anfänglichen förmlichen Behandlung befunden, so ist das Verfahren aus Gründen der Rechtsklarheit analog § 92 Abs. 3 VwGO durch gerichtlichen Beschluss einzustellen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 14. März 1990 - 5 B 89.3542 -, NJW 1990, 2403).

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