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   BSG, 29.01.1990 - 5 BJ 361/89   

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BSG, 29.01.1990 - 5 BJ 361/89 (https://dejure.org/1990,23971)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1990 - 5 BJ 361/89 (https://dejure.org/1990,23971)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1990 - 5 BJ 361/89 (https://dejure.org/1990,23971)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 51/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen ist, hat das Gericht im Einzelfall nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, weil es sich um eine Frage der Beweiswürdigung handelt (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG; BSG vom 29.1.1990 - 5 BJ 361/89 - juris RdNr 11) .
  • LSG Sachsen, 12.10.2023 - L 3 AS 1050/19

    Abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung; behauptete

    Ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen ist, hat das Gericht im Einzelfall nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, weil es sich um eine Frage der Beweiswürdigung handelt (vgl. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG; BSG, Urteil vom 29. Januar 1990 - 5 BJ 361/89 - juris Rdnr. 11).
  • BSG, 07.12.1999 - B 7 AL 132/99 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verletzung der

    Soweit der Kläger eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das Übergehen von Beweisanträgen geltend macht, fehlt es schon an der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erforderlichen Darlegung, daß der Beweisantrag nicht nur in vorbereitenden Schriftsätzen enthalten ist, sondern von dem anwaltlich vertretenen Kläger auch aufrechterhalten und in der mündlichen Verhandlung gestellt worden ist (vgl: BSG, Beschluß vom 1. Dezember 1989 - 9 BV 46/89 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 29. Januar 1990 - 5 BJ 361/89 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 22. Juni 1993 - 2 BU 62/93 -, HVBG-INFO 1994, 281; Beschluß vom 11. Oktober 1994 - 2 BU 159/94 -, HVBG-INFO 1995, 943; Beschluß vom 26. August 1997 - 9 BVs 26/97 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 14. Mai 1998 - B 2 U 280/97 B -, unveröffentlicht; Beschluß vom 6. Mai 1999 - B 8 KN 7/98 U B -, unveröffentlicht).
  • LSG Sachsen, 05.02.2001 - L 4 RA 50/00

    Anspruch auf Beendigung der Versicherungspflicht beim Ausüben einer selbständigen

    Auf Willenserklärungen Privater sind die Grundsätze des bürgerlichen Rechts zur Willenserklärung entsprechend anzuwenden, weil weder im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung noch sonst im Sozialversicherungsrecht, aber auch nicht im allgemeinen Verwaltungsrecht besondere Rechtsvorschriften über Willenserklärungen des öffentlichen Rechts bestehen (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 29.01.1990 - 5 BJ 361/89).
  • LSG Sachsen, 09.01.2002 - L 4 RA 146/01

    Anspruch auf Beendigung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

    Auf Willenserklärungen Privater sind die Grundsätze des bürgerlichen Rechts zur Willenserklärung entsprechend anzuwenden, weil weder im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung noch sonst im Sozialversicherungsrecht, aber auch nicht im allgemeinen Verwaltungsrecht besondere Rechtsvorschriften über Willenserklärungen des öffentlichen Rechts bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.1975, 11 RKLw 23/74 = SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2; Beschluss vom 29.01.1990, 5 BJ 361/89).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 27 R 31/05

    Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 229a Abs. 1

    Hiernach hat das Gericht nach seiner freien Überzeugung zu entscheiden, ob die empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 29. Januar 1990, Az. 5 BJ 361/89).
  • LSG Sachsen, 23.01.2001 - L 4 RA 101/00

    Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Hauptberuflicher Handelsvertreter für

    Auf Willenserklärungen Privater sind die Grundsätze des bürgerlichen Rechts zur Willenserklärung entsprechend anzuwenden, weil weder im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung noch sonst im Sozialversicherungsrecht, aber auch nicht im allgemeinen Verwaltungsrecht besondere Rechtsvorschriften über Willenserklärungen des öffentlichen Rechts bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.1975, 11 RKLw 23/74 = SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2; Beschluss vom 29.01.1990, 5 BJ 361/89).
  • LSG Sachsen, 18.10.2000 - L 1 RA 107/98

    Versicherungspflicht zu der gesetzlichen Rentenversicherung; Selbstständig

    Auf Willenserklärungen Privater sind die Grundsätze des bürgerlichen Rechts zur Willenserklärung entsprechend anzuwenden, weil weder im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung noch sonst im Sozialversicherungsrecht, aber auch nicht im allgemeinen Verwaltungsrecht besondere Rechtsvorschriften über Willenserklärungen des öffentlichen Rechts bestehen (vgl. BSG SozR 5486 Artikel 4 § 2 Nr. 2; sowie Beschluss vom 29.01.1990, Az: 5 BJ 361/89).
  • SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02
    Steht mithin trotz Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass das Hinweisschreiben der Beklagten vom 26.09.2001 dem Kläger tatsächlich zugegangen ist, so geht dies nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 22.01.1986, 8 RK 30/85; Urteil vom 29.01.1990, 5 BJ 361/89).
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