Rechtsprechung
ArbG Cottbus, 05.03.2014 - 5 BV 105/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 05.03.2014 - 5 BV 105/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
- BAG, 05.05.2015 - 8 ABN 84/14
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14
Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch …
Die Beteiligten streiten noch über den Antrag der Arbeitgeberin, dem Beteiligten zu 2) die Ausübung seines Betriebsratsamtes bis zur Rechtskraft des ihn betreffenden Verfahrens nach § 103 BetrVG vor dem ArbG Cottbus (5 BV 105/13) zu untersagen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 19. Dezember 2013 - 4 BVGa 9/13 abzuändern und dem Beteiligten zu 2) im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, sein Betriebsratsamt bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen ihn und den Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Cottbus unter dem Aktz.: 5 BV 105/13 laufenden Zustimmungsersetzungs- bzw. Ausschlussverfahrens auszuüben.
Der Beteiligte zu 2) hat mit dem von ihm angestellten Vergleich eine unsägliche Provokation und Verhöhnung der Opfer der Konzentrationslager und ihrer Hinterbliebenen begangen, sofern er die in der eidesstattlichen Versicherung der Personalleiterin beschriebene Äußerung getätigt haben sollte, wofür unter Berücksichtigung der Beweisaufnahme vom 5. März 2013 im Verfahren 5 BV 105/13 vor dem ArbG Cottbus viel spricht.
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
Außerordentliche Kündigung - KZ-Vergleich - Meinungsäußerung - Schmähkritik
Auf die Beschwerde des Betriebsrates und des Beteiligten zu 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 5. März 2014 - 5 BV 105/13 - abgeändert.den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 5. März 2014 - 5 BV 105/13 abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.