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   OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13   

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https://dejure.org/2015,19141
OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13 (https://dejure.org/2015,19141)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.2015 - 5 Bf 1/13 (https://dejure.org/2015,19141)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 2015 - 5 Bf 1/13 (https://dejure.org/2015,19141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 72 Abs 4 AufenthG 2004, § 66 AufenthG 2004, § 67 AufenthG 2004
    Verpflichtung eines Ausländers zur Tragung der Abschiebungskosten auch bei Abschiebung aus der Haft ohne Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung einer ohne das erforderliche Einvernehmen der Staatsanwaltschaft durchgeführten Abschiebung durch den Abgeschobenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 66; AufenthG § 67; AufenthG § 72 Abs. 4
    Kostentragung einer ohne das erforderliche Einvernehmen der Staatsanwaltschaft durchgeführten Abschiebung durch den Abgeschobenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
    Insoweit trifft das Aufenthaltsgesetz für Maßnahmen, die selbstständig in Rechte des Ausländers eingreifen, eine eigenständige und vorrangige Regelung gegenüber den Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes, auf die § 69 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nur verweist, soweit das Aufenthaltsgesetz keine abweichende Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.2012, BVerwGE 144, 326; juris Rn. 20).

    Für solche Amtshandlungen haftet der Kostenschuldner auch dann, wenn sie objektiv rechtswidrig sind; eine Erstattungspflicht entfällt nur dann, wenn die Amtshandlung offenkundig rechtswidrig ist und die Kosten bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.2012, a.a.O., juris Rn. 23).

    Maßgeblich für die hier im Rahmen der Prüfung des Kostenbescheides inzident zu überprüfende Rechtmäßigkeit der Abschiebung ist die im Zeitpunkt der Maßnahme geltende Rechtslage (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2014, juris Rn. 8; Urt. v. 16.10.2012, a.a.O., juris Rn. 12).

    Dabei geht der Senat davon aus, dass es sich bei der Buchung des Fluges um eine "unselbstständige Amtshandlung" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.2012, a.a.O., juris Rn. 23).

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
    Die von der Beklagten erhobene Rechtsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 2011 zurückgewiesen (BGH, NVwZ 2011, 767, juris).

    Für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens reicht es aus, wenn der Betroffene durch die Polizei als Beschuldigter wegen des Verdachts einer Straftat vernommen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 3.2.2011, NVwZ 2011, 767, juris Rn. 10).

    Diese - wie hier im Beschluss vom 3. Februar 2011 (NVwZ 2011, 767, juris) - bezieht sich ausdrücklich auf die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Haftanordnung bzw. der Haft.

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2011 - 11 PA 298/11

    Hinwegsetzen der Ausländerbehörde über das Erfordernis des Einvernehmens der

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
    Sie bezieht sich daher nicht auf die einer Abschiebung insoweit vorgeschaltete Abschiebungsandrohung (OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.9.2011, AuAS 2011, 268; juris Rn. 6).

    Sie soll verhindern, dass die Strafverfolgung durch ausländerrechtliche Maßnahmen erschwert oder vereitelt wird (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 8.12.2011, Beschl. v. 8.12.2011, AuAS 2012, 38, juris Rn. 4; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2010, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.9.2011, AuAS 2011, 268, juris Rn. 5; GK-Gutmann, AufenthG, Stand: Juli 2014, § 72 Rn. 29; Renner/Bergmann/Dienelt, 10. Aufl. 2013, § 72 Rn.15).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11

    Zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs 4 S 1 AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
    Sie soll verhindern, dass die Strafverfolgung durch ausländerrechtliche Maßnahmen erschwert oder vereitelt wird (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 8.12.2011, Beschl. v. 8.12.2011, AuAS 2012, 38, juris Rn. 4; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2010, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.9.2011, AuAS 2011, 268, juris Rn. 5; GK-Gutmann, AufenthG, Stand: Juli 2014, § 72 Rn. 29; Renner/Bergmann/Dienelt, 10. Aufl. 2013, § 72 Rn.15).

    Die Folgen des fehlenden Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung von Abschiebehaft sind somit maßgeblich auf die hierfür geltenden spezifischen Rechtsnormen, insbesondere auf die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung, Art. 2 Abs. 2, Art. 104 Abs. 2 GG, zurückzuführen und lassen keine Rückschlüsse für die Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebung zu (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 8.12.2011, AUAS 2012, 38, juris Rn. 4; GK-Gutmann, Stand: Juli 2014, § 72 Rn. 38; Renner/Bergmann/Dienelt, 10. Aufl. 2013, § 72 Rn. 16; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Nov. 2012, § 72 AufenthG Rn. 16).

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
    Die Abschiebung als solche stellt allerdings keine Freiheitsentziehung i.S.d. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.6.1981, BVerwGE 62, 325, juris Rn. 12f.).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
    Für die Abschiebung als solche hat auch das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Vorgängervorschrift (§ 64 Abs. 3 AuslG) vor diesem Hintergrund entschieden, dass eine trotz fehlenden Einverständnisses der Staatsanwaltschaft durchgeführte Abschiebung keine Rechte des betroffenen Ausländers verletzt (BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, BVerwGE 106, 351, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 11 LA 490/07

    Kostentragung für Abschiebungen mit Flugzeugen privater

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
    Denn die hier geltend gemachten Kosten des Fluges stehen in keinem wechselseitigen Verhältnis zu der Sicherungshaft, vielmehr handelt es sich um jeweils gesondert zu betrachtende Vollstreckungshandlungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.3.2009, AUAS 2009, 139, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 20.08.2009 - 1 B 13.09

    Ausweisung; Befristung; Ankündigung der Abschiebung aus der Haft.

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
    Selbst wenn man davon ausginge, dass mit einer Haftentlassung aus der Sicherungshaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem der Haftbefehl unter Weisungen außer Vollzug gesetzt wird, grundsätzlich eine Abschiebungsandrohung mit Fristsetzung erforderlich werden könnte (vgl. zur Frage der Erforderlichkeit einer Abschiebungsandrohung nach Entlassung aus der Strafhaft BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009, NVwZ 2009, 1557, juris Rn 10; VGH Kassel, Beschl. v. 5.3.1993, 12 TG 205/93, juris Rn. 4), wäre die Abschiebung der Klägerin ohne eine solche nicht zu beanstanden.
  • VGH Hessen, 05.03.1993 - 12 TG 205/93

    Erfordernis einer Abschiebungsandrohung für die Abschiebung nach Haftentlassung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
    Selbst wenn man davon ausginge, dass mit einer Haftentlassung aus der Sicherungshaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem der Haftbefehl unter Weisungen außer Vollzug gesetzt wird, grundsätzlich eine Abschiebungsandrohung mit Fristsetzung erforderlich werden könnte (vgl. zur Frage der Erforderlichkeit einer Abschiebungsandrohung nach Entlassung aus der Strafhaft BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009, NVwZ 2009, 1557, juris Rn 10; VGH Kassel, Beschl. v. 5.3.1993, 12 TG 205/93, juris Rn. 4), wäre die Abschiebung der Klägerin ohne eine solche nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79

    Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
    Es kommt danach nicht auf den Tag an, an dem ein Schriftstück in die Kanzlei gelangt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.1979, BVerwGE 58, 107, juris Rn. 16).
  • BGH, 17.04.2007 - VIII ZB 100/05

    Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses bei der Zustellung eines Urteils

  • VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15

    Heranziehung zur Zahlung von Abschiebungskosten; Verzichtserklärung nach Schluss

    Letztlich kommt es darauf aber nicht an, denn mit Rücksicht auf den Zweck des Beteiligungserfordernisses verletzt selbst eine trotz fehlenden Einverständnisses der Staatsanwaltschaft durchgeführte Abschiebung den Betroffenen nicht in seinen Rechten (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 14.12.2016, 1 C 11/15, juris Rn. 22 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 26.3.2015, 5 Bf 1/13, juris Rn. 44 ff.; auch - zu § 64 Abs. 3 AuslG 1990 - BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, 1 C 17/97, juris Rn. 19).
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