Rechtsprechung
OVG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Bf 124/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- openjur.de
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
- verkehrslexikon.de
Zum Abschleppen bei nahe bevorstehender Behebung der Störung und zur negativen Vorbildwirkung - keine Generalprävention
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Abschleppanordnung - Unverhältnismäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SOG § 7 Abs. 3; VwVG § 27
Abschleppanordnung bei alsbaldiger Beseitigung der Störung durch den Fahrer selbst ist nicht verhältnismäßig; Verhältnismäßigkeit einer Abschleppanordnung bei alsbaldiger Beseitigung der Störung durch den Fahrer selbst; Abschleppanordnung aus Gründen der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kein Abschleppen wenn der Halter sein Fahrzeug in Kürze versetzt?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung bei offensichtlich kurzer Störung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abschleppanordnung bei alsbaldiger Beseitigung der Störung durch den Fahrer selbst ist nicht verhältnismäßig; Verhältnismäßigkeit einer Abschleppanordnung bei alsbaldiger Beseitigung der Störung durch den Fahrer selbst; Abschleppanordnung aus Gründen der ...
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung bei ersichtlich kurzzeitigem Falschparken
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei zu erwartender baldiger Rückkehr des Autofahrers ist eine Abschleppanordnung unverhältnismäßig - Abschleppanordnung dient nicht als Bestrafung für hartnäckige Parksünder
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 08.02.2008 - 19 K 2894/06
- OVG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Bf 124/08
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3051
- NZV 2012, 200 (Ls.)
- DVBl 2011, 1114
- DÖV 2011, 780
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 08.11.2017 - 10 ZB 17.1912
Verwaltungsgerichte, Abschleppanordnung, Abschleppmaßnahme, Verfahrensmangel, …
Nur wenn der Bedienstete positiv weiß bzw. wissen kann, dass die verantwortliche Person die Störung in Kürze selbst beseitigen wird, ist die Abschleppanordnung unverhältnismäßig (OVG Hamburg, U.v. 8.6.2011 - 5 BF 124/08 - juris Rn. 30 bis 32).