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   BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 102.80   

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BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 102.80 (https://dejure.org/1982,1162)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1982 - 5 C 102.80 (https://dejure.org/1982,1162)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1982 - 5 C 102.80 (https://dejure.org/1982,1162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wert des Streitgegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Ausbildungsförderung für Semester bei rückwirkender Beurlaubung wegen Krankheit - Teilnahme an Lehrveranstaltungen vor Einweisung in ein Krankenhaus - Begriff des "Fachsemesters"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 261
  • FamRZ 1983, 840
  • DÖV 1983, 774
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 15.78

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 102.80
    Die förmliche rückwirkende Beurlaubung für ein ganzes Studiensemester führt dazu, daß ein Anspruch auf Ausbildungsförderung auch für den Zeitraum entfällt, in dem der Auszubildende vor der Entscheidung der Hochschule über seinen Antrag auf Beurlaubung noch Lehrveranstaltungen besucht hatte (Fortführung von BVerwGE 58, 132).

    Auch einer der in § 48 Abs. 1 BAföG bestimmten Leistungsnachweise ist dann vorzulegen, wenn eine bestimmte Zahl von Fachsemestern erreicht ist (vgl. BVerwGE 58, 132 [136 f.]).

    Das gilt auch in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Auszubildende innerhalb der Zeit der Beurlaubung, aber vor einer rückwirkend ausgesprochenen Urlaubsbewilligung Lehrveranstaltungen tatsächlich besucht hat (offengelassen in BVerwGE 58, 132 [142]).

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 111.79
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 102.80
    Zwar kommt eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus auch in Betracht, wenn der Auszubildende wegen einer schwerwiegenden und langdauernden Erkrankung gehindert war, die Ausbildung rechtzeitig berufsqualifizierend abzuschließen (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, 544).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während

    Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die organisationsrechtliche Zugehörigkeit sind das SächsHSG iVm universitären Regelungen (s Entscheidungen des BVerwG Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 102/80, BVerwGE 66, 261; Urteil vom 13.9.1984 - 5 C 56/81, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 19, in denen es sich mit der Frage der Ausbildungsförderung während einer Beurlaubung befasst) .

    Fraglich für die Beurteilung der Förderfähigkeit der Ausbildung dem Grunde nach ist nach der Rechtsprechung des BVerfG jedoch zudem, ob der betreffende Studierende, der beurlaubt ist, aufgrund der landesrechtlichen/universitären Regelungen berechtigt ist, an den angebotenen Lehrveranstaltungen teilzunehmen und während der Beurlaubung Prüfungen abzulegen, die Teil der Lehrveranstaltungen sind (vgl BVerwG vom 25.11.1982 - 5 C 102/80, BVerwGE 66, 261, RdNr 11 zum Fachhochschulgesetz Baden-Württemberg).

  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 C 15.14

    Ausbildungsförderung; Ausbildungsunterbrechung; Beurlaubung vom Studium;

    Macht der Auszubildende im Falle einer Erkrankung während des Semesters von der Möglichkeit Gebrauch, sich (rückwirkend) beurlauben zu lassen, so steht ihm während dieses Zeitraums Ausbildungsförderung grundsätzlich nicht zu, weil ein Urlaubssemester weder hochschulrechtlich noch förderungsrechtlich auf die Zahl der Fachsemester anzurechnen ist (BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 102.80 - BVerwGE 66, 261 ).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auch von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogen wird (BVerwG, Urteile vom 25. November 1982 - 5 C 102.80 - BVerwGE 66, 261 und vom 13. Oktober 1998 - 5 C 33.97 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 37).

    Zum anderen obliegt es im Falle einer Erkrankung dem Auszubildenden selbst, die förderungsrechtliche Konsequenz einer Beurlaubung, dass ihm die Ausbildungsförderung für das Urlaubssemester nicht zusteht, vor Einreichung eines Antrags zu bedenken und gegebenenfalls entsprechenden Rat einzuholen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 102.80 - BVerwGE 66, 261 ).

  • OVG Sachsen, 11.12.2014 - 1 A 183/13

    Ausbildungsförderung, Studiendauer, Urlaubssemester, Regelstudienzeit,

    Maßgeblich für die Bemessung der Studiendauer ist die Zahl der Fachsemester, die der Auszubildende absolviert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. November 1982, BVerwGE 66, 261).

    18 Als Fachsemester ist ein Semester zu werten, in dem der Auszubildende nach den für ihn geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen die Ausbildung voranbringen kann, da er nur in diesen Fällen seine Ausbildung i. S. von § 2 Abs. 1 BAföG weiter betreibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. November 1982 a. a. O.; Urt. v. 21. Februar 2013 - 5 C 14.12 -, juris Rn. 36).

    Nach den hochschulrechtlichen Bestimmungen werden Urlaubssemester vielmehr nicht als Fachsemester gezählt und nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 4 SächsHSG a. F./SächsHSFG n. F., § 9 Abs. 5 ImmaO; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25. November 1982, BVerwGE 66, 261).

    Er hat deshalb die Vor- und Nachteile vor der Antragstellung abzuwägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. November 1982 a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 7 A 10935/17

    Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus wegen Behinderung - Agoraphobie

    Der Verweis auf die Möglichkeit der Beurlaubung ist auch nicht deshalb unzumutbar, weil der Kläger damit seinen Anspruch auf den auch den Lebensunterhalt sichernden Anspruch auf Ausbildungsförderung, und zwar rückwirkend für das ganze Urlaubssemester (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 102.80 -, juris, Rn. 11 f. = BVerwGE 66, 261), verlieren würde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 12 ZB 16.1141 -, BeckRS 2016, 113469, Rn. 5; Lackner, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 15 Rn. 22), der ihm vorliegend indessen - wie ausgeführt - bereits wegen des fehlenden Besuchs der Hochschule im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG für den streitigen Bewilligungszeitraum nicht zusteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 9 SO 427/10

    Sozialhilfe

    Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die organisationsrechtliche Zugehörigkeit sind das SächsHSG iVm universitären Regelungen (s Entscheidungen des BVerwG Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 102/80, BVerwGE 66, 261; Urteil vom 13.9.1984 - 5 C 56/81, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 19, in denen es sich mit der Frage der Ausbildungsförderung während einer Beurlaubung befasst).

    Fraglich für die Beurteilung der Förderfähigkeit der Ausbildung dem Grunde nach ist nach der Rechtsprechung des BVerfG jedoch zudem, ob der betreffende Studierende, der beurlaubt ist, aufgrund der landesrechtlichen/universitären Regelungen berechtigt ist, an den angebotenen Lehrveranstaltungen teilzunehmen und während der Beurlaubung Prüfungen abzulegen, die Teil der Lehrveranstaltungen sind (vgl BVerwG vom 25.11.1982 - 5 C 102/80, BVerwGE 66, 261, RdNr 11 zum Fachhochschulgesetz Baden-Württemberg).

  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 14.12

    Hilfe zum Studienabschluss; Studienabschlussförderung; in sich selbständiger

    aa) Eine Ausbildung wird im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG a.F. tatsächlich betrieben, wenn der Auszubildende unternimmt, was nach Maßgabe der ausbildungs- und prüfungsrechtlichen Bestimmungen in der jeweiligen Phase der Ausbildung erforderlich ist, um diese voranzubringen (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 102.80 - BVerwGE 66, 261 = Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 13 S. 16).
  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13

    Ausbildungsförderung im Urlaubssemester; Ausbildungsförderung nach

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine förmliche - auch rückwirkende - Beurlaubung für ein ganzes Studiensemester dazu führt, dass ein Anspruch auf Ausbildungsförderung für den Zeitraum der Beurlaubung entfällt, wobei dies auch dann gilt, wenn während der Beurlaubung noch einzelne Lehrveranstaltungen besucht werden (BVerwG, Urteil 25. November 1982 - 5 C 102/80 -, BVerwGE 66, 261 = FamRZ 1983, 840; Beschluss vom 25. August 1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99 -, FEVS 51, 151; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 12 E 970/10 -, juris-Ausdruck; VG Leipzig, Urteil vom 8. März 2012 - 5 K 271/11 -, juris-Ausdruck).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. November 1982 (a.a.O., juris-Ausdruck Rn. 12) ausgeführt, bei einer Erkrankung habe der Auszubildende die förderungsrechtlichen Folgen einer Beurlaubung zu bedenken.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - 12 A 2318/14

    Ausbildungsförderungsleistungen für einen Studiengang nach dem

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982- 5 C 102.80 -, juris Rn. 11, und vom 26. November 1998 - 5 C 39.97 -, juris Rn. 10; Fischer, in: Rothe/Blanke, a. a. O., § 15a Rn. 6; Lackner, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Auflage 2016, § 15a Rn. 4.

    Gleichwohl ist als Fachsemester nur ein Semester zu werten, in dem der Auszubildende nach den für ihn geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften seine Ausbildung voranbringen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982- 5 C 102.80 -, juris Rn. 11, in dem also jedenfalls die rechtliche Möglichkeit der Erzielung eines Ausbildungsfortschritts besteht.

  • VG München, 20.11.2014 - M 15 K 13.4860

    Ausbildungsförderung; Nichtbetreiben der Ausbildung wegen krankheitsbedingter

    Lässt sich ein Auszubildender - z.B. wegen einer Erkrankung - beurlauben, dauert seine förderungsfähige Ausbildung dementsprechend nicht fort mit der Folge, dass ihm für die Zeit der Beurlaubung Ausbildungsförderung nicht zusteht (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 5 C 102/80 - BVerwGE 66, 261; HessVGH, B.v. 19.9.2013 - 10 D 757/13 - juris; VG Augsburg.

    Letzteres gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in solchen Fällen, in denen der Auszubildende innerhalb der Zeit der Beurlaubung, aber vor einer rückwirkend ausgesprochenen Beurlaubungsbewilligung Lehrveranstaltungen tatsächlich besucht hat (so ausdrücklich: BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 5 C 102/80 - BVerwGE 66, 261).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2014 - 3 LB 4/14

    Rückforderung von Ausbildungsförderung bei Krebserkrankung

    Auch eine rückwirkend ausgesprochene Beurlaubung - sei sie auch durch Krankheit veranlasst - hat förderrechtlich die Folge, dass dem Studenten Ausbildungsförderung für das Urlaubssemester nicht zusteht (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 5 C 102/80 -, BVerwGE 66, 261).
  • OVG Sachsen, 17.02.2014 - 1 A 790/12

    Masterstudiengang

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 75.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Rückforderung - Ausbildungsunterbrechung -

  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2013 - 3 K 1460/13

    Rückforderung von Ausbildungsförderung

  • SG Aachen, 24.01.2017 - S 11 AS 913/15

    Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II wegen des Vorliegens eines nach dem

  • BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 50.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Eignungsbescheinigung - Leistungsbescheinigung

  • OVG Hamburg, 01.03.2012 - 4 Bf 116/10

    Ausbildungsförderung; Hilfe zum Studienabschluss; universitäre

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 14/97 R

    Kindergeld - Studium - Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - 12 A 2318/14

    Maßgeblichkeit der Zahl der Fachsemester für die Förderungshöchstdauer i.R. der

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 1/98 R

    Anspruch auf Kindergeld bei Unterbrechung des Studiums durch Mitarbeit in der

  • VG Hamburg, 27.04.2006 - 8 E 1085/06

    Ausbildungsförderungsrechtliche Folgen einer nichtbestandenen ersten juristischen

  • VGH Hessen, 27.11.1990 - 9 UE 3341/86

    Zur Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen Beurlaubung

  • VG Frankfurt/Main, 04.12.2008 - 3 K 342/08

    Rückforderung von Ausbildungsförderung

  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2016 - 3 K 2282/16
  • VG Ansbach, 15.10.2015 - AN 2 K 14.00455

    Ausbildungsförderung, Rückforderung, rückwirkende Beurlaubung, Erkrankung

  • VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.827

    (rückwirkende) Beurlaubung; Erkrankung; Änderung der Förderungsbewilligung;

  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2020 - 3 K 4704/18

    Ausbildungsförderung

  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 9 UE 1882/91

    Ausbildungsförderung; kein BAföG bei Urlaubssemester

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