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   BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80   

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BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80 (https://dejure.org/1983,181)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1983 - 5 C 103.80 (https://dejure.org/1983,181)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1983 - 5 C 103.80 (https://dejure.org/1983,181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung rechtsmißbräuchlich verschenkten Vermögens bei der Ausbildungsförderung - Unentgeltliche Vermögensübertragung an wirtschaftlich nicht leistungsfähige Eltern - Ausbildungsförderung - Bedürftigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2829
  • FamRZ 1983, 1174
  • DVBl 1983, 846
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Aus diesem Grund stellt sich eine unentgeltliche Vermögenszuwendung an Dritte ausbildungsförderungsrechtlich grundsätzlich als Rechtsmissbrauch dar (vgl. Urteile vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1 S. 4 ff. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 19. Mai 2009 - BVerwG 5 B 111.08 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Denn derartige Beschränkungen bei Bausparverträgen stellen sich wegen der Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung nicht als rechtliche Verwertungshindernisse dar (vgl. Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 27 Rn. 6; Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand Februar 2007, § 27 Rn. 10).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    c) Der Verwaltungsgerichtshof hat in rechtsfehlerfreier Anwendung der Grundsätze, die der Senat (s. Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1) zur förderungsrechtlichen Unbeachtlichkeit unentgeltlicher Vermögensübertragungen entwickelt hat, dem Kläger auch den Wert eines auf dessen Schwester übertragenen Aktiendepots zugerechnet, der zu dem hier nach § 28 Abs. 2 Halbs. 2 BAföG (a.F.) noch maßgeblichen Zeitpunkt des Endes des vor der Antragstellung abgelaufenen Jahres 3 658, 50 EUR betragen hatte.

    Auch unabhängig vom Bestehen eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses hängt es von den Umständen einer etwaigen Übertragung der für den Aktienkauf erforderlichen Mittel (oder der Aktien selbst) durch Dritte auf den Kläger ab, ob die Grundsätze zur förderungsrechtlichen Unbeachtlichkeit unentgeltlicher Vermögensübertragungen (s. Urteil vom 13. Januar 1983, a.a.O.) auf die besondere Konstellation übertragbar sind, dass einem Auszubildenden ein Vermögenswert erst nach Beginn der Ausbildung zugeflossen und dann mehr als sechs Monate vor der neuerlichen Antragstellung wieder abgeflossen ist.

  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag;

    Das ist systemwidrig und rechtfertigt den Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung im Sinne einer Umgehung des Gesetzes (vgl. Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1 S. 4).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Zwar kann dem Auszubildenden im Einzelfall auch im Ausbildungsförderungsrecht Vermögen weiterhin zugerechnet werden, das er unentgeltlich und rechtsmissbräuchlich etwa an seine wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Eltern übertragen hat (vgl. Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07

    Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht;

    So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Vermögensübertragung des Auszubildenden unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit im Fall eines Rechtsmissbrauchs, der eine Fallgruppe des Verstoßes gegen Treu und Glauben darstellt, für unbeachtlich erklärt (BVerwG, Urt. v. 13.01.1983 - 5 C 103.80 - NJW 1983, 2829 (2830); Urt. v. 04.09.2008 a.a.O.; Beschl. v. 19.05.2009 - 5 B 111.08 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.08.2007 - 12 B 07.475 - m. w. N., juris; VGH BW, Urt. v. 21.02.1994, FamRZ 1995, 62 = juris; ebenso Ramsauer/ Stallbaum/ Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 28 Rdnr. 10).

    Hingegen ist - so das Bundesverwaltungsgericht - nicht erforderlich, dass der Auszubildenden zugleich verwerflich gehandelt, mithin der objektive Missbrauchstatbestand die Vermögensdisposition zugleich von dem Willen getragen ist, die Guthaben einer Vermögensanrechnung zu entziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1983, a.a.O.).

    Ob sich im Hinblick hierauf im Falle eines im Antrag "formal" korrekt ausgefüllten, jedoch unterbliebenen (zusätzlichen) Hinweises des Antragstellers auf eine vorausgegangene förderungsrechtlich relevante Vermögensdisposition, welche nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht notwendigerweise verwerflich sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1983, a.a.O.), stets schon der Vorwurf begründen lässt, der Betroffene habe die gebotene Sorgfalt in besonders schwerwiegender Weise außer Acht gelassen, erscheint zweifelhaft und dürfte einzelfallabhängig sein.

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 2.10

    Ausbildungsförderung: Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses

    Zwar kann dem Auszubildenden im Einzelfall auch im Ausbildungsförderungsrecht Vermögen weiterhin zugerechnet werden, das er unentgeltlich und rechtsmissbräuchlich etwa an seine wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Eltern übertragen hat (vgl. Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1).

    In diesem Fall scheidet eine förderungsrechtlich unbeachtliche, weil rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung (dazu Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1) indes selbst dann aus, wenn der Kläger rechtsirrig von einer wirksamen Treuhand ausgegangen sein sollte.

  • BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten

    Als solcher konkretisiert er den in § 1 Halbs. 2 BAföG verankerten Grundsatz der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung (Urteile vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1 S. 4 und vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 10.87 - BVerwGE 82, 323 = Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 13 S. 7).
  • VG Saarlouis, 02.08.2019 - 3 K 773/18

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von durch die Eltern angelegten Vermögenswerten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.01.1983 FamRZ 1983, 1174 (1175); vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 31. März 2009 - 10 D 2625/08; BayVGH, Beschluss vom 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578 - Juris) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten unentgeltlich überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden.

    Abgesehen von zivilrechtlichen Fragen, was die Verfügungsbefugnis über das Vermögen angeht, ist diese Vermögensverfügung unter Zugrundelegung der von der Beklagten im Widerspruchsbescheid zitierten Rechtsprechung des BVerwG(BVerwG, Urteil vom 13.01.1983 - 5 C 103/80 -, FamRZ 1983, 1174 und juris) förderungsrechtlich unbeachtlich.

    Dies gilt insbesondere, wenn der Auszubildende sein Vermögen auf seine Eltern oder einen Elternteil überträgt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.(BVerwG, Urteil vom 13.01.1983 - 5 C 103/80 -, NJW 1983, 2829 ff.) Ein gewichtiges Indiz für die Absicht des Auszubildenden, durch die Vermögensübertragung eine Anrechnung von Vermögen zu vermeiden, ist die zeitliche Nähe zwischen Vermögensübertragung und der Beantragung von Ausbildungsförderung.(BayVGH, Beschluss vom 02.08.2006 - 12 C 06.491 - vgl. auch Urteil der Kammer vom 29.04.2011 - 3 K 308/10 -, juris).

  • VG München, 01.08.2019 - M 15 K 18.709

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglicher Vermögensanrechnung

    Überträgt der Auszubildende Vermögen rechtsmissbräuchlich auf Dritte, führt dies nach ständiger Rechtsprechung, die dem Gesetzeszweck Rechnung trägt, zur fiktiven Anrechnung nach Maßgabe der §§ 26 ff. BAföG (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Sachsen, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris Rn. 19).

    Rechtsmissbräuchliches Handeln liegt vor, wenn im Hinblick auf eine konkrete oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten rechtsgrundlos und unentgeltlich, d.h. ohne gleichwertige Gegenleistung übertragen wird, um eine Anrechnung von Vermögen zu vermeiden, anstatt es für den Lebensunterhalt und die Ausbildung einzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 27.11.2006 - 12 C 06.1171 - juris Rn. 3).

    Unabhängig von der bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit der Übertragung von Vermögen ist in solchen Fällen der Betrag dem Vermögen des Auszubildenden förderungsrechtlich weiterhin - fiktiv - zuzurechnen und auf seinen Bedarf nach Maßgabe der §§ 26 ff. BAföG anzurechnen (grundlegend hierzu: BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - juris; U.v. 30.6.2010 - 5 C 2/10 - juris).

  • SG Karlsruhe, 30.06.2011 - S 13 AS 1217/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung wegen

  • VG Augsburg, 16.12.2014 - Au 3 K 14.921

    Ausbildungsförderung; Rücknahme für die Vergangenheit; Rückforderung; Anrechnung

  • BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08

    Tatsächliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs im Hinblick

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 12 S 2493/06

    Ausbildungsförderung; Zweckschenkung; Bereicherungsanspruch; vermögensmindernde

  • BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 10.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81

    Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren

  • VG Düsseldorf, 31.01.2005 - 11 K 7239/03

    Auslandsstudium, Ausbildungsförderung, BAföG

  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364

    Ausbildungsförderung, Rücknahme, Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen,

  • VG Hamburg, 29.02.2016 - 2 K 5189/14

    Ausbildungsförderung; Anrechnung einer rechtsmissbräuchlichen

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17

    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der

  • VG Minden, 11.01.2008 - 6 K 1128/07
  • VG Düsseldorf, 31.01.2005 - 11 K 7681/03

    Antrag auf Ausbilderungsförderung

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 12 LC 201/04

    Zulässigkeit und Umfang der Teilanfechtung eines Verwaltungsaktes; Anforderungen

  • VG München, 12.03.2009 - M 15 K 07.2693

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen vorhandenen Vermögens;

  • BVerwG, 03.04.2012 - 5 B 59.11

    Rechtsgrundsätzliche Klärung des Vestoßes einer Behörde gegen den Grundsatz von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2016 - 7 D 10279/16

    Anrechenbares Vermögen, Anrechnung, Anschaffung, Anschaffungskosten, Ausbildung,

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2010 - 4 ME 38/10

    Rechtmäßigkeit einer Vermögensübertragung bei Kostenübernahme für eine

  • VGH Hessen, 14.08.2012 - 10 D 1499/12

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungsbescheide von Ausbildungsförderung;

  • VGH Hessen, 31.03.2009 - 10 D 2625/08

    Ausbildungsförderung - Vermögensübertragung auf Verwandte, Nachrang der

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2010 - 4 LC 318/08

    Zurückverweisung einer Sache an das Verwaltungsgericht bei Heilung des

  • OVG Sachsen, 30.08.2007 - 5 E 153/07

    Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Übertragung; Vermögenszurechnung;

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2006 - 15 K 3699/03

    Ausbildungsförderung, rechtsmissbräuchliche Berufung auf interne Treuhandabrede,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 3.11

    Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Rücknahme; Vermögensanrechnung;

  • VG Oldenburg, 22.02.2008 - 13 A 2911/05

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher

  • VG Ansbach, 19.02.2019 - AN 2 K 17.01840

    Umfang des Erstattungsanspruchs des nachrangigen Sozialhilfeträgers gegenüber dem

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2012 - 4 LA 240/10

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der Rechtsmissbräuchlichkeit von

  • VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1317/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Mitteln der

  • BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 23.85

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem

  • VG Ansbach, 19.02.2019 - AN 2 K 17.01499

    Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung

  • VG München, 29.01.2009 - M 15 K 07.2968

    Ausbildungsförderung; Rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung; Behauptetes

  • VG Ansbach, 26.05.2021 - AN 2 K 19.01639

    Rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung, Darlehen, Frage der Heilung einer

  • VG Hamburg, 23.02.2012 - 2 K 3667/09

    Ausbildungsförderung: Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens;

  • VG Aachen, 09.09.2010 - 5 K 1829/09

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über Ausbildungsförderung für den

  • VG München, 23.07.2009 - M 15 K 07.5750

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglich bekannt gewordenen

  • VG München, 20.11.2008 - M 15 K 07.4856

    Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung; verdeckte Treuhand;

  • VG Gera, 31.08.2018 - 6 K 1025/17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Vermögensverschiebung im Rahmen von

  • VG München, 26.06.2008 - M 15 K 07.699

    Ausbildungsförderung

  • VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 2 K 22.01122

    Rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung, Frage der Heilung einer

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1983 - 5 C 103.80   

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    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

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