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   BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81   

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BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81 (https://dejure.org/1982,600)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1982 - 5 C 109.81 (https://dejure.org/1982,600)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1982 - 5 C 109.81 (https://dejure.org/1982,600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Hilfeempfänger - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 161
  • DÖV 1983, 687
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem vom Verwaltungsgerichtshof zur Stützung seiner Ansicht angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 57, 26.

    Der Bescheid ist also bei Eintritt seiner Unanfechtbarkeit vollstreckungsfähig (vgl. dazu BVerwGE 57, 26 und das Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 70.80 - FEVS 31, 265 -).

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81
    Der Bescheid ist also bei Eintritt seiner Unanfechtbarkeit vollstreckungsfähig (vgl. dazu BVerwGE 57, 26 und das Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 70.80 - FEVS 31, 265 -).
  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R

    Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des

    Anderenfalls liefe der Erbenersatz nach § 102 SGB XII in vielen Fällen leer (BVerwG vom 23.9.1982 - 5 C 109.81 - BVerwGE 66, 161, 167) .
  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Der Begriff "Erbe" in § 92c BSHG entspricht dem des Bürgerlichen Gesetzbuchs und verweist auf die dort getroffenen Regelungen (BVerwGE 66, 161 (163)).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung

    Der Wert des Nachlasses (Erbschaft) umfasst das als Ganzes übergehende Vermögen des Erblassers und ermittelt sich anhand des angefallenen Aktivvermögens des Erblassers, von dem die Nachlassverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind, also der Differenz zwischen dem in Geld zu veranschlagenden Aktivbestand und den Passiva im Zeitpunkt des Erbfalls (BVerwGE 66, 161, 163; Edenhofer in Palandt, BGB, 69. Aufl 2010, § 2311 RdNr 1 f) .
  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 3/19 R

    Anspruch auf darlehensweise Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Insoweit gelten bei der Bestimmung des Werts des Nachlasses die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen, wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu § 92c Bundessozialhilfegesetz (BSHG), der Vorgängernorm von § 102 SGB XII, bereits entschieden hat (BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - SozR 4-5910 § 92c Nr. 1 RdNr 24 unter Hinweis auf BVerwG vom 23.9.1982 - 5 C 109/81 - BVerwGE 66, 161, 163) .

    Es mindern zwar nicht sämtliche Nachlassverbindlichkeiten iS von § 1967 Abs. 2 BGB den (hier nur geschätzten) Wert des Aktivbestands, insbesondere nicht der Anspruch nach § 102 SGB XII selbst (vgl bereits BVerwG vom 23.9.1982 - 5 C 109/81 - BVerwGE 66, 161, 163) .

  • SG Karlsruhe, 31.08.2012 - S 1 SO 362/12

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses - keine

    Die in § 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII verwendeten Begriffe "Erbfall" und "Wert des Nachlasses" entsprechen denen des BGB (vgl. BVerwG, FEVS 32, 177 ff.).

    Er ist eng auszulegen (vgl. BVerwG, FEVS 32, 177 ff sowie Simon, a.a.O., Rdnr. 56).

  • SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder

    Dies führt zu einer entsprechenden teilweisen Freistellung ("soweit"), wenn Betrag darüber liegt (vgl. BVerwG, Urtl. v. 23.09.1982, Az.: 5 C 109/81).

    Daher genügt die Stellung als Ehegatte (vgl. BVerwG, BVerwG, Urtl. v. 23.09.1982, Az.: 5 C 109/81) oder eine enge Verwandtschaft nicht, um diese zu begründen.

    Dies ergibt sich nach Auffassung der Kammer im Grunde schon daraus, dass andernfalls kaum je eine Kostenerstattung in Betracht käme, da der Hilfeempfänger dann regelmäßig das Vermögen selbst schon hätte einsetzen müssen (vgl. zu dieser Überlegung auch BVerwG, Urtl. v. 23.09.1982, Az.: 5 C 109/81).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2001 - 12 A 10133/01

    Heranziehung als Erbin zum Ersatz von Kosten einer Heimunterbringung;

    Unter dem Wert des Nachlasses in diesem Sinn kann - dies ist in dem angefochtenen Urteil schon dargelegt worden - nichts anderes verstanden werden als unter dem wortgleichen Begriff in § 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB (BVerwG, Urteil vom 23. September 1982, BVerwGE 66, 161 ff.).

    Dass die Kosten der Beerdigung im Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht angefallen sind, sondern erst in den Tagen danach entstehen, spielt keine entscheidende Rolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1982, BVerwGE 66, 161 ff.).

  • LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - darlehensweise Leistung - Erlass eines

    Der Anspruch nach § 102 SGB XII als Nachlassverbindlichkeit mindert selbst nicht den Wert des Aktivbestandes (BSG, a.a.O., mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 23.9.1982 - 5 C 109.81 -, zu § 92c BSHG).
  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700

    Sozialhilfe, - Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Erben auf Ersatz der

    Der in der Vorschrift verwandte Begriff "Wert des Nachlasses" ist der des Bürgerlichen Gesetzbuches (vgl. BVerwG vom 23.9.1982 BVerwGE 66, 161 = FEVS 32, 177).

    Davon geht jedenfalls bezüglich der vom Erben zu tragenden Kosten einer angemessenen Beerdigung (§ 1968 BGB) auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte aus, wobei es keine Rolle spielt, dass diese Kosten nicht im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, sondern erst in den Tagen danach entstehen (BVerwG vom 23.9.1982, a.a.O.; OVG RhPf vom 5.4.2001 FEVS 52, 573).

  • BayObLG, 03.03.2005 - 3Z BR 192/04

    Rückgriffsanspruch gegen Erben des Betreuten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme

    Dem entspricht es, dass, wie das Landgericht zu Recht bemerkt, der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836e Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechend den parallel formulierten § 2311 BGB, § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG grundsätzlich durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700; Palandt/Diederichsen aaO; Palandt/Edenhofer § 2311 Rn. 3; zum Sozialhilferecht Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 92c Rn. 16, BVerwGE 66, 161/163).
  • BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B

    Kostenersatz für Leistungen der stationären Hilfe zur Pflege

  • SG Gotha, 28.09.2009 - S 14 SO 1150/09

    Aufhebung eines Rückforderungsbescheids bzgl. einer vollstationären Unterbringung

  • BVerwG, 17.04.1985 - 5 B 117.84

    Kostenersatz durch die Erben eines Sozialhilfeempfängers - Vorliegen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 6 S 2567/90

    Sozialhilfe: Kostenersatzverlangen gegenüber dem Erben des Sozialhilfeempfängers

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 6 S 2877/93

    Haftung des Vermögensübernehmers für sozialhilferechtlichen

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05

    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02

    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

  • OVG Berlin, 23.06.2005 - 6 B 23.03

    Inanspruchnahme auf Ersatz von Sozialhilfeleistungen; Ende der Hilfebedürftigkeit

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 66/05

    Erbenhaftung für Betreuervergütung; Grundbuchmäßig gesicherte Verpflichtung zur

  • BVerwG, 10.04.1991 - 5 B 29.90

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch Erben - Sittenwidrigkeit einer

  • BVerwG, 10.04.1991 - 5 B 30.90

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch Erben - Sittenwidrigkeit einer

  • OVG Bremen, 05.07.1983 - 2 B 11/83

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Erfordernis der hinreichenden Erfolgsaussicht

  • VG Oldenburg, 03.11.2000 - 13 A 5506/97

    Inanspruchnahme des Erben eines Sozialhilfeempfängers; Hausgrundstück als

  • VG Berlin, 11.06.1987 - 6 A 50.85

    Kostenersatzanspruch gegen einen Erben im Sozialversicherungsrecht;

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