Rechtsprechung
BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 11.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- Judicialis
BSHG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; RegelsatzVO § 3 Abs. 1 F. 1962
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.02.1996 - 2 K 808/95
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1996 - 7 S 833/96
- BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 145.96
- BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 11.97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 11.97
Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrigbleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ).Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
Die darin liegende Beschränkung des Hilfeanspruchs ist im sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz angelegt, sie läuft ihm nicht zuwider (BVerwGE 101, 194 ).
Bereits deshalb scheidet § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO als Anspruchsgrundlage aus (BVerwGE 75, 168 ; 101, 194 ).
Denn auch ein Sozialhilfeempfänger, der eine aus sozialhilferechtlicher Sicht an sich abstrakt zu teure Wohnung bezieht, kann die Übernahme seiner tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe beanspruchen, wenn und solange für ihn auf dem Wohnungsmarkt im Zuständigkeitsbereich seines örtlichen Trägers der Sozialhilfe keine bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunftsalternative verfügbar ist (BVerwGE 101, 194 ).
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 101, 194 ) ein Hilfesuchender, der die Übernahme einer an sich (abstrakt) unangemessen hohen Miete für eine bereits bezogene Wohnung begehrt, verpflichtet, dem Sozialhilfeträger substantiiert darzulegen, daß eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft ihm nicht zugänglich ist.
- BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85
Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 11.97
Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).Bereits deshalb scheidet § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO als Anspruchsgrundlage aus (BVerwGE 75, 168 ; 101, 194 ).
- BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 11.97
Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ). - BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91
Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 11.97
Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrigbleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ). - BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84
Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes …
- BVerwG, 04.07.2000 - 5 B 11.00
Bindung des Revisionsgerichts an tatsächlichen Feststellungen
Es begründet weder einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen die Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO noch eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 11.97 -, dass der Verwaltungsgerichtshof sich bei der nach Aufhebung seines Beschlusses vom 3. September 1996 - VGH 7 S 833/96 - und Zurückverweisung der Sache erfolgten erneuten Entscheidung über den von der Klägerin verfolgten Anspruch auf Übernahme von Unterkunftskosten nicht an seine tatsächlichen Feststellungen in dem aufgehobenen Beschluss gebunden gesehen, sondern der erneuten Entscheidung davon abweichende tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt hat. - VG Münster, 15.12.2005 - 11 K 420/04 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 11.97 -, BVerwGE 99, 158 = FEVS 46, 133; Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 11.98 -, FEVS 49, 434.