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   BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93   

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BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93 (https://dejure.org/1994,21)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1994 - 5 C 11.93 (https://dejure.org/1994,21)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1994 - 5 C 11.93 (https://dejure.org/1994,21)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 110
  • MDR 1995, 756
  • NVwZ 1995, 1104
  • FamRZ 1995, 599 (Ls.)
  • DVBl 1995, 684 (Ls.)
  • DVBl 1995, 689
  • DÖV 1995, 602
 
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Wird zitiert von ... (224)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.); 75, 168 (170); 92, 1 (3)) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatz VO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89); 75, 168 (170)).

    Klagt nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, so kann es in eigenem Namen nur den auf sie entfallenden Anteil des Unterkunftsbedarfs geltend machen (vgl. BVerwGE 92, 1 (2)).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats, der bereits entschieden hat, daß die Frage nach der sozialhilferechtlich angemessenen Wohnfläche anhand der Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften beantwortet werden kann (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)), und hierbei die Verwaltungsvorschriften der Länder zu § 5 Abs. 2 WoBindG im Blick gehabt hat; zur Zulässigkeit der hierin liegenden Typisierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - (Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 28 S. 30 f. = NJW 1993, 1024/1025)).

    Diese möglicherweise für die Übernahme auch unangemessen hoher Unterkunftsaufwendungen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO erforderliche Prüfung (vgl. insoweit BVerwGE 92, 1 (3 f.)) ist mit der Verhältnismäßigkeitskontrolle der Mehrkosten im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG nicht identisch.

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.); 75, 168 (170); 92, 1 (3)) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatz VO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89); 75, 168 (170)).

    Bei der Beurteilung, ob der Aufwand für die Unterkunft einen der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang hat, ist von der tatsächlich entrichteten Miete auszugehen (vgl. BVerwGE 75, 168 (171)).

    Das Verwaltungsgericht hat - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - bisher tatsächliche Feststellungen dazu nicht getroffen, ob die Klägerin für sich und ihre Kinder in W. im hier streitgegenständlichen Bedarfszeitraum eine andere (zumutbare) Unterkunft hätte erhalten können, für die eine deutlich geringere Monatsmiete als 570 DM zu zahlen gewesen wäre (vgl. bereits BVerwGE 75, 168 (171)), und zwar in einem solchen Umfang, daß die mit diesem Betrag verbundenen Mehrkosten als unverhältnismäßig erscheinen müßten.

  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.); 75, 168 (170); 92, 1 (3)) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatz VO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89); 75, 168 (170)).

    Geht es um den Bedarf von mehreren Personen (Bedarfsgemeinschaft), so kommt es auch auf deren Zahl und Alter an (vgl. BVerwGE 72, 88 (90); 75 168 (170)).

  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Findet der Hilfebedürftige im Zuständigkeitsbereich seines Sozialhilfeträgers mehrere Wohnungen, die im Rahmen der gleichsam abstrakten Spannbreite des sozialhilferechtlich Angemessenen liegen, betrifft die Auswahl zwischen ihnen das "Wie" der Hilfe (vgl. BVerwGE 65, 52 (54)) und unterliegt dem Wunschrecht des Hilfeempfängers und seinen Begrenzungen nach § 3 Abs. 2 BSHG.

    Unverhältnismäßig sind die durch Kostenvergleich festzustellenden Mehrkosten (vgl. BVerwGE 65, 52 (55 f.); 75, 343 (348)) dann, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zu dem Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die Wohnung seiner Wahl nicht mehr im rechten Verhältnis steht.

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Er setzt vielmehr eine Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten als Teil des notwendigen Lebensunterhalts nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes einschließlich des § 3 Abs. 2 voraus und regelt lediglich für den Fall, daß diese Prüfung positiv ausfällt, die Übernahme der Kosten in ihrer tatsächlichen Höhe und nicht in pauschalierter oder typisierter Form nach Art des Regelsatzes (vgl. hierzu BVerwGE 94, 326 (330 ff.)).
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85

    Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung -

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Unverhältnismäßig sind die durch Kostenvergleich festzustellenden Mehrkosten (vgl. BVerwGE 65, 52 (55 f.); 75, 343 (348)) dann, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zu dem Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die Wohnung seiner Wahl nicht mehr im rechten Verhältnis steht.
  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86

    Kein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf eine "kleine Eigentumswohnung"

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen im übrigen ist - im Hinblick auf die Aufgabe der Hilfe zum Lebensunterhalt, nur den "notwendigen" Bedarf abzudecken - nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfeempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (vgl. Beschluß vom 2. August 1994 (a.a.O. S. 2 f.) unter Hinweis auf BVerwGE 87, 278 (282 f.)).
  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats, der bereits entschieden hat, daß die Frage nach der sozialhilferechtlich angemessenen Wohnfläche anhand der Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften beantwortet werden kann (vgl. BVerwGE 92, 1 (3)), und hierbei die Verwaltungsvorschriften der Länder zu § 5 Abs. 2 WoBindG im Blick gehabt hat; zur Zulässigkeit der hierin liegenden Typisierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - (Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 28 S. 30 f. = NJW 1993, 1024/1025)).
  • Drs-Bund, 10.05.1976 - BT-Drs 7/5160
    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
    Dabei bedingen die Besonderheiten des Wohnungsmarktes und die Unschärfe des ihn beherrschenden Preisbildungmechanismus (vgl. hierzu Bericht der Bundesregierung betreffend die Ermöglichung einer vermehrten Aufstellung von Mietspiegeln durch die Gemeinden, BTDrucks. 7/5160, S. 4 f.) sowie der einzelnen Preisbildungsfaktoren Mietpreise, die sich in gewissen Spannbreiten bewegen, so daß das Maß des sozialhilferechtlich Angemessenen sich insoweit zunächst nur als gleichsam abstrakte Spannbreite bestimmen läßt.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Dem steht nicht die Entscheidung des BVerwG vom 17. November 1994 (BVerwGE 97, 110 ff) entgegen, die die Übernahme angemessener Kosten nach einem Umzug während des Sozialhilfebezugs in eine teurere Unterkunft als vor dem Umzug unter bestimmten Voraussetzungen ablehnt.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Der Senat folgt hingegen der Rechtsprechung des BVerwG, das in ständiger Rechtsprechung zum früheren § 12 BSHG iVm § 3 der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG (RegelsatzV vom 20. Juli 1962 - BGBl I 515 - idF vom 21. Dezember 2000, BGBl I 1983) entschieden hat, dass die Tabellenwerte in § 8 WoGG keinen geeigneten Maßstab für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft darstellen (vgl nur BVerwGE 75, 168; 77, 232; 97, 110 und zuletzt Urteile vom 31. August 2004 - 5 C 8/04 -, NJW 2005, 310 und vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 -, DVBl 2005, 1326 = NVwZ 2005, 1197; vgl hierzu auch Rothkegel, aaO, RdNr 25 ff und Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 36 ff; zur Unanwendbarkeit der Tabelle zu § 8 WoGG im BSHG vgl auch Hofmann in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 12 RdNr 24).

    Schließlich wird zu überprüfen sein, ob nach der Struktur des Wohnungsmarktes am Wohnort D die Kläger tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können (vgl hierzu Berlit, aaO, RdNr 31; zur sog Unterkunftsalternative vgl auch BVerwGE 97, 110, 115 ff; BVerwGE 101, 194, 198 ff).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Er hat sich hierbei stark an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) orientiert (BVerwGE 97, 110 ff und BVerwGE 101, 194 ff; BVerwGE 87, 278 ff).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.93   

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BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.93 (https://dejure.org/1993,27427)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 5 C 11.93 (https://dejure.org/1993,27427)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 5 C 11.93 (https://dejure.org/1993,27427)
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