Rechtsprechung
AG Lahr, 26.10.2007 - 5 C 138/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Fernabsatzvertrag: Nutzungsersatz nach Widerruf eines Fernabsatzvertrages; Vorlage an den Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung der Fernabsatzrichtlinie
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Hat Onlinehändler nach einem Widerruf durch den Verbraucher Anspruch auf Nutzungsersatz?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wertersatz wegen Nutzung der bestellten Ware bei Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist aufgrund unwirksamer Widerrufsbelehrung; Wertersatz bei Verschlechterung der Sache durch bestimmungsgemäßen Gebrauch bei Hinweis in Textform auf die Rechtsfolge und auf die ...
- Betriebs-Berater
Nutzungsersatz nach Widerruf eines Fernabsatzvertrags
- ra.de
- uni-oldenburg.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Europarechtswidrigkeit nationaler Bestimmungen zum Wertersatz
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Nutzungsersatz nach Widerruf eines Fernabsatzvertrags
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Darf für die Nutzung der Ware während der Widerrufsfrist eine Gebühr verlangt werden?
- beck.de (Leitsatz)
Zulässigkeit des Wertersatzes bei einem Widerruf des Verbrauchers - Vorlagebeschluss
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Darf für die Nutzung der Ware während der Widerrufsfrist eine Gebühr verlangt werden?
Verfahrensgang
- AG Lahr, 26.10.2007 - 5 C 138/07
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
- EuGH, 03.09.2009 - C-489/07
Papierfundstellen
- MMR 2008, 270
- BB 2008, 694
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.03.2009 - VIII ZR 149/08
Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen …
Damit könnte eine Wertersatzpflicht, wie sie nach nationalem deutschem Recht im Falle des Verbrauchs der Ware besteht (siehe oben unter 2 c), unvereinbar sein (vgl. Vorlagebeschluss des AG Lahr, MMR 2008, 270;… MünchKommBGB/Masuch, 5. Aufl., § 357 Rdnr. 5 f. m.w.N).