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   BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11   

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BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11 (https://dejure.org/2012,17810)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 (https://dejure.org/2012,17810)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 (https://dejure.org/2012,17810)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BAföG § 2, § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 3, § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Satz 1, § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 48
    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss; Ausbildungsförderung; Ausbildungsstand; Ausbildungsstätte; Besuch der Ausbildungsstätte; Ausbildungsstättenart; Auslandsaufenthalt; Auslandsausbildung; ergänzende Auslandsausbildung; Auslandsstudium; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 2, § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 3, § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Satz 1, § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 48
    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss; Ausbildungsförderung; Ausbildungsstand; Ausbildungsstätte; Ausbildungsstättenart; Auslandsaufenthalt; Auslandsausbildung; Auslandsstudium; Auszubildende; Bachelor; Bachelor-Abschluss; Bachelor-Studium; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 S 1 Nr 1 BAföG, § 5 Abs 4 S 1 BAföG, § 5 Abs 2 S 3 BAföG, § 9 Abs 1 BAföG, § 2 BAföG
    Ausbildungsförderung für ein Auslandsstudium; Studierende im Masterstudiengang; Einschreibung in einem undergraduate-Studiengang

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die institutionelle Gleichwertigkeit beim Besuch einer ausländischen Bildungsstätte gem. § 5 Abs. 4 S. 1 BAföG; Vorliegen eines Förderungsanspruchs bei Belegung eines Bachelor-Studiengangs an einer ausländischen Hochschule im Bezug auf die spätere ...

  • rewis.io

    Ausbildungsförderung für ein Auslandsstudium; Studierende im Masterstudiengang; Einschreibung in einem undergraduate-Studiengang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; BAföG § 5 Abs. 4 S. 1
    Anforderungen an die institutionelle Gleichwertigkeit beim Besuch einer ausländischen Bildungsstätte gem. § 5 Abs. 4 S. 1 BAföG; Vorliegen eines Förderungsanspruchs bei Belegung eines Bachelor-Studiengangs an einer ausländischen Hochschule im Bezug auf die spätere ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Förderfähigkeit einer ergänzenden Auslandsausbildung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Förderfähigkeit einer ergänzenden Auslandsausbildung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Förderfähigkeit einer ergänzenden Auslandsausbildung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung der Auslandsausbildung beim BAföG

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu BAföG im Ausland - Master-Studenten dürfen Kurse von Bachelor-Studiengängen belegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Förderfähigkeit einer ergänzenden Auslandsausbildung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Master vs. Bachelor - Anspruch auf BAföG im Ausland bejaht

  • bista.de (Kurzinformation)

    Master-Studentin darf auch Bachelor-Kurse belegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 143, 314
  • NVwZ 2013, 308
  • FamRZ 2012, 1875
  • DÖV 2013, 40
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.12.2000 - 5 C 25.00

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
    Damit ist die allgemeine Förderlichkeit für die Inlandsausbildung gemeint, nämlich dass der Auszubildende über die reine Erweiterung seines Fachwissens hinaus durch Einblick in einen anderen Lebens- und Kulturkreis eine allgemeine Horizonterweiterung erfährt, die ihm in seinem späteren Berufsleben von Nutzen sein kann (Urteile vom 24. November 1983 - BVerwG 5 C 92.80 - Buchholz 436.36 § 13 BAföG Nr. 6 S. 3 und vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 5 C 25.00 - BVerwGE 112, 248 unter Hinweis auf BTDrucks 8/2868 S. 25).

    Für die Förderlichkeit der Auslandsausbildung ist deshalb lediglich zu verlangen, dass die inländische Ausbildung des Bewerbers für eine Auslandsförderung einen gewissen Stand erreicht, der Auszubildende also an einer inländischen Ausbildungsstätte in der gewählten Fachrichtung bereits Grundkenntnisse erworben hat (Urteile vom 5. Dezember 2000 a.a.O. und vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 3.78 - BVerwGE 59, 1 ).

    a) Für die nach § 5 Abs. 4 Satz 2 BAföG von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens vorzunehmende Prüfung, ob der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gegenüber dem der inländischen gleichwertig ist (§ 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG), geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gleichwertigkeit anzunehmen ist, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt (Urteile vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 78.80 - Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 2 und vom 5. Dezember 2000 a.a.O. ; Beschluss vom 28. Juli 1982 - BVerwG 5 B 83.81 - Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 3 m.w.N.).

    Auf die Gleichwertigkeit einzelner besuchter Lehrveranstaltungen mit dem Ausbildungsstand des Auszubildenden stellt das Gesetz in § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG nicht ab (Urteil vom 5. Dezember 2000 a.a.O. zur insoweit gleich lautenden früheren Fassung des § 5 Abs. 4 Satz 2 BAföG).

  • OVG Bremen, 23.01.2012 - 2 B 261/11
    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
    Die durch das Ausbildungsförderungsreformgesetz erfolgten Änderungen sind zudem im zeitlichen Zusammenhang mit dem zuvor eingeleiteten Bologna-Prozess zu betrachten, zu dessen Hauptzielen die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit zählen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 2 B 261/11 - NVwZ-RR 2012, 274).

    Es spricht bereits Überwiegendes dafür, dass ein "Semester" im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 BAföG auch ein "Trimester" sein kann, wenn an einer ausländischen Hochschule die Ausbildungsabschnitte nicht in Semester, sondern in Trimester gegliedert sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23. Januar 2012 a.a.O.).

  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
    Schon aus der diesem Gesetz zugrunde liegenden Begründung des Regierungsentwurfs eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung vom 18. März 1971 (BTDrucks VI/1975 S. 24) geht hervor, dass § 5 Abs. 2 die individuellen Anforderungen an die Förderung regeln, während § 5 Abs. 4 die allgemeinen Anforderungen an die Ausbildungsstätte statuieren soll (vgl. die Begründung zu § 5 Abs. 2, wo es heißt:.

    Hieraus ist erkennbar, dass der Gleichwertigkeitsvergleich von Anfang an auf die Ausbildungsstätten bezogen werden sollte (vgl. auch die Begründung zu § 2 Abs. 2 BAföG in BTDrucks VI/1975 S. 22).

  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 78.80

    Ausbildung an einer ausländischen Ausbildungsstätte wegen Mangels an

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
    a) Für die nach § 5 Abs. 4 Satz 2 BAföG von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens vorzunehmende Prüfung, ob der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gegenüber dem der inländischen gleichwertig ist (§ 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG), geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gleichwertigkeit anzunehmen ist, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt (Urteile vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 78.80 - Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 2 und vom 5. Dezember 2000 a.a.O. ; Beschluss vom 28. Juli 1982 - BVerwG 5 B 83.81 - Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 3 m.w.N.).

    Zudem hat sich der Gesetzgeber von Beginn an davon leiten lassen, durch die Gewährung von Ausbildungsförderung auch den Besuch ausländischer Ausbildungsstätten (wenn auch zunächst hauptsächlich europäischer Ausbildungsstätten) zu begünstigen (vgl. Urteil vom 29. April 1982 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 7 A 11613/06

    Zur Vorlage eines Leistungsnachweises im Falle einer Auslandsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
    Sinn dieser Regelung ist es, dem Auszubildenden, der nur zeitweilig im Ausland ist und dort nur seine Inlandsausbildung ergänzt, den für ihn dort schwierigen Nachweis über seine Eignung (§ 9 BAföG) zu ersparen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2007 - 7 A 11613/06 - juris Rn. 19; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 48 Rn. 27).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 3.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
    Für die Förderlichkeit der Auslandsausbildung ist deshalb lediglich zu verlangen, dass die inländische Ausbildung des Bewerbers für eine Auslandsförderung einen gewissen Stand erreicht, der Auszubildende also an einer inländischen Ausbildungsstätte in der gewählten Fachrichtung bereits Grundkenntnisse erworben hat (Urteile vom 5. Dezember 2000 a.a.O. und vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 3.78 - BVerwGE 59, 1 ).
  • BVerwG, 28.07.1982 - 5 B 83.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
    a) Für die nach § 5 Abs. 4 Satz 2 BAföG von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens vorzunehmende Prüfung, ob der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gegenüber dem der inländischen gleichwertig ist (§ 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG), geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gleichwertigkeit anzunehmen ist, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt (Urteile vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 78.80 - Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 2 und vom 5. Dezember 2000 a.a.O. ; Beschluss vom 28. Juli 1982 - BVerwG 5 B 83.81 - Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.1986 - 5 B 48.86

    Ausbildungssemester an einer österreichischen Universität - Aufnahme als

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
    Weil in diesem Erfordernis das Prinzip der Fachbezogenheit zum Ausdruck kommt, ist die Anrechenbarkeit in einem lehrveranstaltungsbezogenen Sinne zu verstehen; dabei kann schon die Möglichkeit der nur teilweisen Anrechnung der Auslandsausbildung genügen (Beschluss vom 8. Juli 1986 - BVerwG 5 B 48.86 - Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 4).
  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 3.96

    Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätte bei Auslandsausbildung.

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
    Die Beurteilung der Gleichwertigkeit setzt damit einen an der Aufzählung der Ausbildungsstätten in § 2 BAföG orientierten wertenden Vergleich des Ausbildungsgangs und der durch diesen vermittelten Berufsqualifikation voraus, wie sie von der ausländischen Ausbildungsstätte einerseits und einer unter jene Vorschrift fallenden inländischen Ausbildungsstätte andererseits angeboten und vermittelt werden (Urteil vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 3.96 - BVerwGE 106, 1 ).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
    Diese norminterpretierende Verwaltungsvorschrift bindet die Gerichte nicht und kann dem Gesetz keinen Inhalt zuschreiben, der mit der objektiven Rechtslage unvereinbar ist (Urteil vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 3.09 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 5 C 92.80

    Ausbildung im Ausland - Unterrichts- und vorlesungsfreie Zeit - Förderungsfähige

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 699/16

    (Keine) Ausbildungsförderung für ein an einer angegliederten Einrichtung einer

    Der Förderung eines an einer angegliederten Einrichtung einer deutschen Universität im außereuropäischen Ausland absolvierten Fachsemesters steht das Erfordernis der institutionellen Gleichwertigkeit nach § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314) entgegen.

    Mit dieser in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG normierten Anforderung ist die allgemeine Förderlichkeit für die Inlandsausbildung gemeint, nämlich dass der Auszubildende über die reine Erweiterung seines Fachwissens hinaus durch Einblick in einen anderen Lebens- und Kulturkreis eine allgemeine Horizonterweiterung erfährt, die ihm in seinem späteren Berufsleben von Nutzen sein kann; für die Förderlichkeit der Auslandsausbildung ist deshalb lediglich zu verlangen, dass die inländische Ausbildung des Bewerbers für eine Auslandsförderung einen gewissen Stand erreicht, der Auszubildende also an einer inländischen Ausbildungsstätte in der gewählten Fachrichtung bereits Grundkenntnisse erworben hat (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn.14 und vom 05.12.2000 - 5 C 25.00 - BVerwGE 112, 248 Rn. 40, unter Hinweis auf BT-Drs 8/2868 S. 25; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 5 Rn. 15).

    Weil in diesem Erfordernis das Prinzip der Fachbezogenheit zum Ausdruck kommt, ist die Anrechenbarkeit in einem lehrveranstaltungsbezogenen Sinne zu verstehen; dabei kann schon die Möglichkeit der nur teilweisen Anrechnung der Auslandsausbildung genügen (BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn.15).

    1.) Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. Juli 2012 (5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314) für diese von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens vorzunehmende Prüfung sein in ständiger Rechtsprechung vertretenes Verständnis bestätigt.

    Auf die Gleichwertigkeit einzelner besuchter Lehrveranstaltungen mit dem Ausbildungsstand des Auszubildenden stellt das Gesetz in § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG nicht ab (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 23 ff.).

    An einer solchen ausbildungsförderungsrechtlichen Nachvollziehung hochschulrechtlich innovativer Konzepte durch eine dem Rechnung tragende Bestimmung der "Gleichwertigkeit" als eines wertausfüllungsbedürftigen und -fähigen Begriffs, dessen Verwendung im Normtext grundsätzlich interpretatorische Spielräume eröffnet, sieht sich der Senat jedoch mit Blick auf die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG (nachfolgend b) gehindert (vgl. zum Urteil des BVerwG vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - auch Störmer, jurisPR-BVerwG 22/2012 Anm. 4, wonach das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung die Voraussetzungen für eine ergänzende Auslandsförderung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 BAföG in einer Weise konkretisiert und geklärt habe, dass insoweit in der Praxis kaum noch Zweifelsfragen verbleiben dürften).

    Die Gleichwertigkeit sollte von Anfang an auf einen Vergleich der Ausbildungsstätten nach § 2 BAföG, einerseits im Inland und andererseits im Ausland, bezogen werden, sich jedoch nicht auf den konkreten Studiengang oder einzelne besuchte Lehrveranstaltungen beziehen (BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 20 ff., Rn. 28).

    Diese institutionellen Kriterien sind nicht reine "Hilfskriterien" unter mehreren, die nur die Absicherung der Qualität der Auslandsausbildung bezwecken und damit ggfs. auch verzichtbar sind, wenn die Sicherung der Qualität des geförderten Auslandsstudiums (siehe zu diesem Anliegen des § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 25) auf andere Weise sichergestellt ist.

  • VG Aachen, 06.12.2022 - 2 K 1910/21

    Ausbildung; grenzüberschreitende Zusammenarbeit; einheitliche Ausbildung;

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14/11 -, juris Rn. 18 m.w.N.

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14/11 -, juris Rn. 23, 25.

    Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar SRB, BAföG § 5 Rn. 16, beck-online; dies zugrunde legend auch: BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2012 - 5 C 14/11 -, juris Rn. 21 und 23 und vom 4. Dezember 1997 - 5 C 3/96 -, juris Rn. 16; anders (noch): OVG NRW, Urteil vom 29. August 1990 - 16 A 2226/88 -, NVwZ-RR 1991, 306.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14/11 -, juris Rn. 24; OVG Koblenz Urteil vom 15. Juni 2011 - 7 A 10396/11 -, juris Rn. 30.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2012 - 5 C 14/11 -, vom 5. Dezember 2000 - 5 C 25/00 - und vom 4. Dezember 1997 - 5 C 3/96 -, jeweils juris.

    So auch BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14/11 -, juris Rn. 29 mit weiteren Bezugnahmen auf die entsprechenden Gesetzesbegründungen.

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16

    Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse;

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 - NVwZ 2013, 308 Rn. 55 und vom 16. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 32).
  • VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20

    Ausbildungsförderung für Studium an ausländischer privaten Fachhochschule

    Für die nach § 5 Abs. 4 Satz 2 BAföG von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens vorzunehmende Prüfung, ob der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gegenüber dem der inländischen gleichwertig ist (§ 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG), schließt sich das Gericht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. Urt. v. 12.7.2012, 5 C 14.11, juris Rn. 18).

    Dieses nimmt nach ausführlicher Analyse des Wortlauts der Vorschrift, einer gesetzessystematischen Betrachtung, einer teleologischen Auslegung und unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (BVerwG, Urt. v. 12.7.2012, a.a.O., juris Rn. 20 ff.) die entscheidungserhebliche institutionelle Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätten an, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt.

    Denn die Vorschrift knüpft weder an die Einschreibung in demselben Ausbildungs- bzw. Studiengang oder die Gleichwertigkeit der belegten Veranstaltungen noch an den konkreten Abschluss an, sondern nennt als Bezugspunkt den "Besuch der Ausbildungsstätte" (BVerwG, Urt. v. 12.7.2012, a.a.O. m.w.N.).

    "Die Gleichwertigkeit sollte von Anfang an auf einen Vergleich der Ausbildungsstätten nach § 2 BAföG, einerseits im Inland und andererseits im Ausland, bezogen werden, sich jedoch nicht auf den konkreten Studiengang oder einzelne besuchte Lehrveranstaltungen beziehen (BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 20 ff., Rn. 28).

    Diese institutionellen Kriterien sind nicht reine "Hilfskriterien" unter mehreren, die nur die Absicherung der Qualität der Auslandsausbildung bezwecken und damit ggfs. auch verzichtbar sind, wenn die Sicherung der Qualität des geförderten Auslandsstudiums (siehe zu diesem Anliegen des § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 25) auf andere Weise sichergestellt ist.

  • VG Hannover, 25.08.2021 - 3 A 314/19

    Anabin; Anrechenbarkeit von Leistungen; Ausbildungsförderung; Auslandsausbildung;

    bb) Dass es (ausschließlich) auf eine institutionelle Gleichwertigkeit ankommen soll, lässt sich auch nicht dem Regelungsgehalt des § 5 Abs. 4 BAföG bzw. dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2012 (5 C 14/11 - juris) entnehmen.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 12. Juli 2012 (5 C 14/11 - juris) das Erfordernis einer institutionellen Gleichwertigkeit des Besuchs einer ausländischen Ausbildungsstätte nach § 5 Abs. 4 BAföG aufgestellt hat, bezieht sich dies ausschließlich auf die Frage der Förderungsfähigkeit eines Auslandsstudiums bei Wohnsitz im Inland.

    So dient das nach dem Bundesverwaltungsgericht in § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG verankerte Erfordernis einer institutionellen Gleichwertigkeit vorrangig der Sicherstellung der Qualität des geförderten Auslandsstudiums (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2012 - 5 C 14/11 - juris Rn. 25 m. w. N.).

    Ein solches Verständnis der Systematik des § 5 BAföG lässt sich auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2012 (5 C 14/11 - juris Rn. 24 u. 26) entnehmen:.

  • BVerwG, 06.02.2020 - 5 C 10.18

    Voraussetzungen für BAföG-Leistungen bei Fachrichtungswechsel nach dem 4.

    Insofern wird der Begriff der Ausbildungsstätte in § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG in einem anderen Sinne verwendet als der gleichlautende Begriff in § 2 BAföG (vgl. insoweit etwa BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 23 und vom 17. Oktober 2018 - 5 C 8.17 - BVerwGE 163, 252 Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 20.12.2023 - 7 CE 23.1714

    Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen, private, in Malta lizensierte

    Auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur institutionellen Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten im Ausbildungsförderungsrecht in der Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - (juris) und ebenso auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 26. Januar 2023 - 3 A 287/19 - (juris) kann hier entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht zurückgegriffen werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht führt in der Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - (juris Rn. 18) aus, dass die nach § 5 Abs. 4 Satz 2 BAföG vorzunehmende Prüfung, ob der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gegenüber dem der inländischen gleichwertig ist (§ 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG), einen an der Aufzählung der Ausbildungsstätten in § 2 BAföG orientierten wertenden Vergleich des Ausbildungsgangs und der durch diesen vermittelten Berufsqualifikation voraussetze, wie sie von der ausländischen Ausbildungsstätte einerseits und einer unter jene Vorschrift fallenden inländischen Ausbildungsstätte andererseits angeboten und vermittelt würden.

    Entsprechend stellte das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - (juris Rn. 18 ff.) auch fest, dass es auf die inhaltliche Gleichwertigkeit einzelner besuchter Lehrveranstaltungen in § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG nicht ankomme, weil dieser an die "Ausbildungsstätte" und nicht an den Ausbildungs- oder Studiengang oder den konkreten Abschluss - wie im hier streitgegenständlichen Verfahren - anknüpfe.

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Beratungstätigkeit; Besuchs- und

    Diese nur inneradministrativ wirkende Verwaltungsvorschrift kann Rechtssätzen des verbindlichen Gesetzes- und Verordnungsrechts keinen Inhalt zuschreiben, der sich mit der objektiven Rechtslage als unvereinbar erweist (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 30).
  • BVerwG, 17.10.2018 - 5 C 8.17

    Kein Auslands-BAföG für den Besuch eines in Indonesien gelegenen angegliederten

    Der in dieser Vorschrift angeordnete institutionelle Vergleich (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 18) setzt zwingend voraus, dass der im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte die dort vermittelte Ausbildung selber zuzurechnen ist.

    Die so zu verstehende Selbstständigkeit brauchte in den bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts lediglich deshalb nicht eigens hervorgehoben zu werden, weil in allen bislang entschiedenen Fällen die betreffenden Auszubildenden eine im Ausland für dort ansässige Auszubildende ohnehin nach dortigem Recht eingerichtete Ausbildungsstätte besuchten, der die dort vermittelte Ausbildung ohne jeden Zweifel förderungsrechtlich zuzurechnen war (BVerwG, Urteile vom 29. April 1982 - 5 C 78.80 - Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 2, vom 4. Dezember 1997 - 5 C 3.96 - BVerwGE 106, 1, vom 5. Dezember 2000 - 5 C 25.00 - BVerwGE 112, 248 und vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314; Beschluss vom 28. Juli 1982 - 5 B 83.81 - Buchholz 436.36 § 5 BAföG Nr. 3).

  • BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14

    Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Ausbildung; Erstausbildung;

    Auf eine etwaige Förderlichkeit der Ausbildung im Einzelfall kommt es nicht an (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 22 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2023 - 14 LB 81/22

    Ausbildungsförderung; Auslandsaufenthalt; Vollzeit; Ausbildungsförderung für

  • OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18

    Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Neuvergabe eines

  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

  • BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18

    Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis;

  • BVerwG, 17.07.2019 - 5 C 8.18

    Ausbildung; Ausbildungsförderung im Ausland; Ausbildungsstätte;

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 6.14

    Lastenausgleich; Hauptentschädigung; Mietwohngrundstücksregelung;

  • VG Sigmaringen, 24.02.2016 - 1 K 3751/14

    European Overseas Campus; Gleichwertigkeit als Ausbildungsstätte iSv § 5 BAföG

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12

    Praktikum im Ausland; Auslandspraktikum; Durchführung eines Praktikums im

  • VG Braunschweig, 26.01.2023 - 3 A 287/19

    Ausbildungsförderung; ausländisches Fernstudium; Bachelor of Medicine;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2022 - 15 B 1575/21

    Anforderungen an die Annahme einer einheitlichen Ausbildung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2022 - 15 B 1574/21

    Anforderungen an die Annahme einer einheitlichen Ausbildung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2015 - 12 A 829/15

    Gleichwertigkeit des Besuchs eines College in den USA mit dem Besuch einer

  • VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00383

    Anspruch auf Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2023 - 12 A 1659/21

    Erstausbildung; Auslandsausbildung; institutionelle Gleichwertigkeit;

  • VG Berlin, 23.04.2013 - 19 L 117.12

    Festsetzung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages

  • OVG Sachsen, 18.06.2020 - 3 A 227/19

    Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; Bürgerkrieg; Syrien; Syrische

  • VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15

    Ausbildungsförderung für ihr Studium im Bachelorstudiengang Sozialökonomie

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2019 - 4 ME 202/19

    Fachrichtungswechsel; gleichwertige Ausbildung; Gleichwertigkeit; institutionelle

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 LB 326/22

    Förderungsfähige Ausbildung; Auslandsausbildung; Berufsqualifikation;

  • VG Hamburg, 29.05.2015 - 2 K 3939/13

    Ausbildungsförderung; Vorbehalt der Rückforderung; abschließende Entscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2015 - 12 A 1051/13

    Verpflichtung zum Bestehen der Abschlussprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 4 LA 51/13

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "Semester" gem. § 5 Abs. 2 S. 3 BAföG i.R.

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15

    Vorabentscheidung, Förderfähigkeit; berufsqualifizierender Abschluss

  • VG München, 04.05.2016 - M 15 K 14.1191

    Ausbildungsförderung für nicht gleichwertiges Studium im europäischen Ausland

  • VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
  • VGH Bayern, 25.11.2019 - 12 BV 18.357

    Zeitlich unbegrenzt förderfähiges integriertes Auslandsstudiums

  • VG Hamburg, 22.09.2014 - 2 K 2118/14

    Ausbildungsförderung; Anerkennung eines ukrainischen Abschlusses; Eheschluss mit

  • VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13

    Ausbildungsförderung; Förderungsfähigkeit nach Erwerb eines ausländischen

  • VG Hamburg, 20.05.2015 - 2 K 2876/13

    Umwandlung der Förderungsart für eine inländische Ausbildung

  • VG Augsburg, 04.11.2013 - Au 3 K 13.1147

    Prozesskostenhilfe; Verkehrspilot; Gleichwertige Ausbildungsstätte

  • VG Cottbus, 16.06.2016 - 5 K 1076/13

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12

    Ausbildungsförderung, Ausbildung im Ausland, Ungarn, allgemeinbildende Schule,

  • VG Hamburg, 01.12.2014 - 2 K 1577/13

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer Fachoberschule - zum Begriff des

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