Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10, 5 C 16.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2955
BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10, 5 C 16.10 (https://dejure.org/2011,2955)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2011 - 5 C 15.10, 5 C 16.10 (https://dejure.org/2011,2955)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2011 - 5 C 15.10, 5 C 16.10 (https://dejure.org/2011,2955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche -; Einstellungsbewerber, schwerbehinderte -; Entschädigung wegen Benachteiligung; fachliche Eignung; Schwerbehinderung, Benachteiligung wegen -; Verbot der Benachteiligung Schwerbehinderter; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AGG § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 22
    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche -; Einstellungsbewerber, schwerbehinderte -; Entschädigung wegen Benachteiligung; Schwerbehinderung, Benachteiligung wegen -; Verbot der Benachteiligung Schwerbehinderter; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren als Richterin

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsanspruch liegt aufgrund der Verletzung eines Verbots der Benachteiligung Schwerbehinderter bei einer Bewerbung um eine Einstellung in den Richterdienst vor; Entschädigungsanspruch aufgrund der Verletzung eines Verbots der Benachteiligung Schwerbehinderter ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche -; Einstellungsbewerber, schwerbehinderte -; Entschädigung wegen Benachteiligung; fachliche Eignung; Schwerbehinderung, Benachteiligung wegen -; Verbot der Benachteiligung Schwerbehinderter; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren als Richterin

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schwerbehinderte Bewerberin um Richteramt erhält Entschädigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diskriminierung im Bewerbungsverfahren als Richterin

  • lto.de (Kurzinformation)

    AGG - Schwerbehinderte Bewerberin um Richteramt erhält Entschädigung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung Schwerbehinderter bei Bewerbung als Richter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung: schwerbehinderte Stellenbewerber gestärkt

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung wegen Diskriminierung eines Behinderten im Bewerbungsverfahren

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung wegen Diskriminierung einer schwerbehinderten Bewerberin um ein Richteramt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Arbeitnehmer zum Vorstellungsgespräch

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbliebene Einladung zum Vorstellungsgespräch einer schwerbehinderten Stellenbewerberin als unmittelbare Diskriminierung

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbliebene Einladung zum Vorstellungsgespräch einer schwerbehinderten Stellenbewerberin als unmittelbare Diskriminierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10
    Zugleich bestimmt der öffentliche Arbeitgeber mit dem Anforderungsprofil den Umfang seiner der eigentlichen Auswahlentscheidung vorgelagerten verfahrensrechtlichen Verpflichtung nach § 82 Satz 2 und 3 SGB IX. Denn schwerbehinderte Menschen und die ihnen gleichgestellten behinderten Menschen, die nach den schriftlichen Bewerbungsunterlagen eine ihrerseits diskriminierungsfrei bestimmte fachliche Eignungsvoraussetzung, die im Anforderungsprofil ausdrücklich und eindeutig bezeichnet ist, nicht erfüllen, müssen nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden (so auch: BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - NJW 2009, 3319 ).

    Mitursächlichkeit reicht aus (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321 f. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 31).

    Andernfalls würde der durch besondere verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu gewährende Schutz vor einer Benachteiligung weitgehend leerlaufen (BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321; zum alten Recht im Ergebnis offen gelassen Beschluss vom 22. Februar 2008 - BVerwG 5 B 209.07 - Buchholz 436.61 § 81 SGB IX Nr. 1).

    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit)beeinflusst haben (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3322 und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 45).

    Dies entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 82 Satz 2 SGB IX, der das Recht schwerbehinderter Menschen und der ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf ein benachteiligungsfreies Bewerbungsverfahren schützt (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn 48).

    Dass sich eine Bewerberin oder ein Bewerber nach Abschluss der juristischen Ausbildung - wie hier - parallel in mehreren Ländern um die Einstellung in den höheren Justizdienst bewirbt und zudem im Falle der Erfolglosigkeit der Bewerbungen im Hinblick auf eine jeweils unterlassene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch mehrere Entschädigungsklagen gegen verschiedene öffentliche Arbeitgeber erhebt, reicht für sich allein insoweit nicht aus (BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 a.a.O.).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10
    Dem Charakter des § 15 AGG als umfassender Regelung der finanziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot (vgl. BTDrucks 16/1780 S. 25 und 38) entspricht es aber, auch die Entschädigung immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG an einen derartigen Verstoß zu binden (so auch z.B.: BAG, Urteil vom 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - juris Rn. 25).

    Mitursächlichkeit reicht aus (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321 f. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 31).

    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit)beeinflusst haben (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3322 und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 45).

    Dies entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 82 Satz 2 SGB IX, der das Recht schwerbehinderter Menschen und der ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf ein benachteiligungsfreies Bewerbungsverfahren schützt (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn 48).

    Insoweit wird das Berufungsgericht insbesondere zu prüfen haben, ob der Beklagte auch gegen die Pflicht zur Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung aus § 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX verstoßen hat, die ebenfalls als Indiz im Sinne von § 22 AGG in Betracht kommt (BAG, Urteil vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 35), und ob (zudem) ein Verstoß gegen die bestehende Meldepflicht nach § 82 Satz 1 SGB IX vorliegt.

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10
    (Parallelurteil zum Urteil des Senats vom 3. März 2011 im Verfahren BVerwG 5 C 16.10).

    Zu diesen und weiteren Voraussetzungen hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren der Klägerin (BVerwG 5 C 16.10) Folgendes ausgeführt:.

    Zu diesen Voraussetzungen hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren der Klägerin (BVerwG 5 C 16.10) Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10
    Der öffentliche Arbeitgeber hat im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ; BVerfG , Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - ZBR 2008, 167 ).

    Eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerberinnen und Bewerber um ein öffentliches Amt darf nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (BVerfG , Beschluss vom 20. September 2007 a.a.O).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10
    Der öffentliche Arbeitgeber hat im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ; BVerfG , Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - ZBR 2008, 167 ).

    Es ist für den öffentlichen Arbeitgeber während des Auswahlverfahrens verbindlich (Urteil vom 16. August 2001 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10
    Als weiteres Indiz im Sinne des § 22 AGG ist die Berufung auf ein nicht im maßgeblichen Anforderungsprofil enthaltenes Auswahlkriterium (hier: bestimmte Examensnoten) anzusehen (BVerfG, Beschluss vom 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276 ).
  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 209.07

    Keine Zulassung zur Revision - Benachteiligung einer schwerbehinderten Lehrerin

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10
    Andernfalls würde der durch besondere verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu gewährende Schutz vor einer Benachteiligung weitgehend leerlaufen (BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321; zum alten Recht im Ergebnis offen gelassen Beschluss vom 22. Februar 2008 - BVerwG 5 B 209.07 - Buchholz 436.61 § 81 SGB IX Nr. 1).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10
    Es genügt die Überzeugung des Gerichts von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Grund und Nachteil (vgl. BTDrucks 16/1780 S. 47 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 ).
  • BVerwG, 01.02.2006 - 2 PKH 3.05

    Widerruf einer Zusage auf vorläufige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Grund

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10
    Soweit es die Ersteinstellung von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern in den höheren Justizdienst betrifft, bei denen fachliche Leistungen im engeren Sinn noch nicht vorliegen können, kann der öffentliche Arbeitgeber bestimmen, dass die fachliche Eignung u.a. durch eine bestimmte Gesamtnote im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen nachzuweisen ist (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2006 - BVerwG 2 PKH 3.05 - juris Rn. 11).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 15.10
    Seiner Aufgabe als Grundlage der leistungsbezogenen Auswahl entsprechend muss das Anforderungsprofil zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festgelegt werden (BAG, Urteil vom 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BAGE 119, 262 ).
  • VG Freiburg, 10.05.2011 - 5 K 989/10

    Rechtsmissbrauch bei Vielzahl von Klagen wegen Entschädigung aufgrund

    Mit dieser Entscheidung setzt sich die Kammer wohl nicht in Widerspruch zur jüngsten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, soweit diese bekannt geworden ist (Urt. v. 03.03.2011 - 5 C 15.10 und 16.10 -, vgl. die entsprechende Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts; die vollständigen Gründe liegen noch nicht vor).
  • VG Stuttgart, 17.09.2013 - 3 K 1995/13

    Entschädigung wegen Diskriminierung als Schwerbehinderter

    Für diesen verfahrensrechtlichen Anspruch gelten deshalb andere Kriterien als für die Bestenauslese nach § 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.03.2011 - 5 C 15.10 und 5 C 16.10 - BAG, Urteil vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 2 M 163/11

    Bekanntgabe der Beförderungsauswahlentscheidung vor vorbehaltener Beteiligung des

    Der Dienstherr kann den Kreis der Bewerber aufgrund der ihm zustehenden Organisations- und Personalhoheit einschränken, indem er mit der Stellenausschreibung ein Anforderungsprofil festlegt, durch das Mindestanforderungen an die Bewerber gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, zit. nach juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 3. März 2011 - 5 C 15.10 -, zit. nach juris Rn. 14 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht