Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,533
BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94 (https://dejure.org/1995,533)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1995 - 5 C 15.94 (https://dejure.org/1995,533)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1995 - 5 C 15.94 (https://dejure.org/1995,533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Umgangsrecht - Erhöhung - Erforderliches Maß an Umgang

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1838
  • NVwZ 1996, 794 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
    Um das erforderliche Maß des Umgangs festzustellen, sind vielmehr alle das Eltern-Kind-Verhältnis bestimmenden Umstände zu würdigen (im Anschluß an BVerfG, Beschluß vom 25. Oktober 1994 - 1 BvR 1197/93 - [FamRZ 1995, 86 = NJW 1995, 1342]).«.

    Auf Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 25. Oktober 1994 - 1 BvR 1197/93 - (FamRZ 1995, 86 = NJW 1995, 1342 ) das Revisionsurteil aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen: Die verfassungsrechtliche Bedeutung des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sei verkannt, wenn hinsichtlich des Umfangs der Sozialhilfeleistungen zur Ermöglichung des Umgangsrechts durch den nichtsorgeberechtigten Elternteil auf die familiengerichtliche Rechtsprechung zu der konfliktregelnden Norm des § 1634 Abs. 2 Satz 1 BGB Bezug genommen und hieraus ein "Regelfall" auch für die Fälle einer zwischen den Elternteilen vereinbarten Umgangsregelung abgeleitet werde.

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
    Dieses Umgangsrecht ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 51, 219 [222] sowie Urteil vom 23. Mai 1984 - IV b ZR 9/83 - [NJW 1984, 1951/1952]; BVerfGE 31, 194 [206] und Beschluß vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - [NVwZ 1990, 455 f.]).
  • BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68

    Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
    Dieses Umgangsrecht ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 51, 219 [222] sowie Urteil vom 23. Mai 1984 - IV b ZR 9/83 - [NJW 1984, 1951/1952]; BVerfGE 31, 194 [206] und Beschluß vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - [NVwZ 1990, 455 f.]).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
    Das Umgangsrecht wurzelt ebenso wie das Sorgerecht des anderen Elternteils im natürlichen Elternrecht (vgl. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ) und der damit verbundenen Elternverantwortung, die auch auf seiten des nicht sorgeberechtigten Elternteils grundsätzlich fortbesteht (vgl. BVerfGE 64, 180 [188]).
  • BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 9/83

    Zusage der Nichtausübung des Umgangsrechts gegen Freistellung von der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
    Dieses Umgangsrecht ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 51, 219 [222] sowie Urteil vom 23. Mai 1984 - IV b ZR 9/83 - [NJW 1984, 1951/1952]; BVerfGE 31, 194 [206] und Beschluß vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - [NVwZ 1990, 455 f.]).
  • BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83

    Kosten einer Reise - Teilnahme an auswärtiger Demonstration - Notwendiger

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
    Der Senat teilt auch die Auffassung des Berufungsgerichts, die Ausübung des Umgangsrechts falle wegen des höchstpersönlichen Charakters dieser Befugnis und wegen der engen persönlich-familiären Bindungen zwischen Eltern und Kind nicht in den Bereich der "Beziehungen zur Umwelt" (so aber wohl Mergler/Zink, BSHG , Rn. 34 a zu § 12 ), deren Aufnahme und Pflege § 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG zwar "auch" zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens zählt, aber wegen des prinzipiell offenen und mit sachgerechten Maßstäben kaum begrenzbaren Kreises der sozialen "Umwelt" unter den ausdrücklichen Vorbehalt des Vertretbaren und damit Finanzierbaren stellt (vgl. hierzu BVerwGE 72, 113 [115]).
  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
    Dieses Umgangsrecht ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 51, 219 [222] sowie Urteil vom 23. Mai 1984 - IV b ZR 9/83 - [NJW 1984, 1951/1952]; BVerfGE 31, 194 [206] und Beschluß vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - [NVwZ 1990, 455 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1990 - 24 A 2758/86

    Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens; Ausübung des Besuchsrechts ;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
    Zu Recht hat das Berufungsgericht aus alldem den Schluß gezogen, daß die Ausübung des Umgangsrechts durch den nicht sorgeberechtigten Elternteil ein persönliches Grundbedürfnis seines täglichen Lebens darstellt und hieraus entstehende Kosten nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG als Teil des notwendigen Lebensunterhalts dem Grunde nach sozialhilferechtlich anerkennungsfähiger Bedarf sind (ebenso OVG Münster, Urteil vom 16. März 1990 - OVG 24 A 2758/86 - [NJW 1991, 190 f. = FamRZ 1991, 244 f.]; aus verfassungsrechtlicher Sicht zustimmend BVerfG, Beschluß vom 25. Oktober 1994 [aaO. S. 87 bzw. S. 1343]).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
    Das ist aber nur der ohne die Besonderheit des Einzelfalles bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehende, nicht nur einmalige Bedarf (vgl. BVerwGE 87, 212 [216]).
  • BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92

    Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
    Daß Elternbesuche bei getrenntlebenden Kindern als Besonderheit des Einzelfalles nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG eine von den Regelsätzen abweichende Bemessung laufender Leistungen rechtfertigen können, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. November 1992 (BVerwGE 91, 156 [158]) angemerkt.
  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 30.89

    Sozialhilfe - Regelbedarf - Umgangsrecht - Kosten - Notwendiger Lebensunterhalt

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Es sind demnach das Alter, die Entwicklung und die Zahl der Kinder, die Intensität ihrer Bindung zum Umgangsberechtigten, die Einstellung des anderen Elternteils zum Umgangsrecht, insbesondere das Vorliegen und der Inhalt einverständlicher Regelungen, die Entfernung der jeweiligen Wohnorte beider Elternteile und die Art der Verkehrsverbindungen in den Blick zu nehmen (BVerwG Urteil vom 22.8.1995 - 5 C 15/94 - juris RdNr 12; vgl Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 21, RdNr 86, Stand V/2011) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 1995 5 C 15/94 (Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1838), das Kosten für den Umgang mit dem Kind dem Grunde nach als sozialhilferechtlichen, nicht durch die Regelsätze abgedeckten Bedarf angesehen hat, für den einmalige Leistungen nach § 21 Abs. 1 BSHG oder besondere Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG in Betracht kommen können, lassen sich für die steuerrechtliche Behandlung keine Schlüsse ziehen.
  • BFH, 27.09.2007 - III R 28/05

    Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 1995 5 C 15/94 (Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1838), das Kosten für den Umgang mit dem Kind dem Grunde nach als sozialhilferechtlichen, nicht durch die Regelsätze abgedeckten Bedarf angesehen hat, für den einmalige Leistungen nach § 21 Abs. 1 BSHG oder besondere Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG in Betracht kommen können, lassen sich für die steuerrechtliche Behandlung keine Schlüsse ziehen.
  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15

    Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als

    Es soll dem umgangsberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 - FamRZ 2016, 1917 Rn. 18 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 22. August 1995 - 5 C 15.94 - Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 32).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

    Einem Elternteil ohne ausreichend hohes eigenes Einkommen oder Vermögen wird die Ausübung seines Umgangsrechts mit seinem Kind dadurch ermöglicht, dass die dadurch entstehenden Kosten ein Teil des notwendigen Lebensunterhalts sind und daher einmalige oder besondere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) rechtfertigen können (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 25. Oktober 1994 1 BvR 1197/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1995, 86; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. August 1995 5 C 15.94, FamRZ 1996, 105).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 7 AS 744/17

    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

    Richtig ist zwar, dass das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Umgangsrecht es dem Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend wohnt, ermöglichen soll, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. zusammenfassend BVerwG Urteil vom 22.08.1995 - 5 C 15/94).
  • SG Dresden, 05.11.2005 - S 23 AS 982/05

    Zuschussweise Erbringung von Geldleistungen durch Übernahme der notwendigen

    Das - wie bereits betont kontinuierlich durchzuführende - Umgangsrecht ermöglicht dem nichtsorgeberechtigten und erst recht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. dazu ausdrücklich: BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.1994, Az: 1 BvR 1197/93 und BVerwG, Urteil vom 22.08.1995, Az: 5 C 15/94).

    Hierbei ist zunächst Folgendes zu berücksichtigen: Bereits unter Geltung des bis zum 31. Dezember 2004 geltenden BSHG war anerkannt, dass die hier streitigen Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts als Teil der Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - vom zuständigen Sozialhilfeträger zu übernehmen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.1995, Az: 5 C 15/94).

    Als Umstände des Einzelfalles sind dabei in den Blick zu nehmen: Alter, Entwicklung und Zahl der Kinder, Intensität ihrer Bindung zum Umgangsberechtigten, Einstellung des anderen Elternteils zum Umgangsrecht, insbesondere Vorliegen und Inhalt einverständlicher Regelungen, Entfernung der jeweiligen Wohnorte beider Elternteile und Art der Verkehrsverbindungen (so bereits unter Geltung des BSHG: BVerwG, Urteil vom 22.08.1995, Az: 5 C 15/94; ebenso ausdrücklich im Bereich des SGB II: Behrend in: JURIS-Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 23, Rn. 26).

  • SG Dresden, 20.05.2006 - S 23 AS 768/06

    Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechtes eines nicht

    Das - wie bereits betont kontinuierlich durchzuführende - Umgangsrecht ermöglicht dem nichtsorgeberechtigten und erst recht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. dazu ausdrücklich: BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.1994, Az: 1 BvR 1197/93 und BVerwG, Urteil vom 22.08.1995, Az: 5 C 15/94).

    Hierbei ist zunächst Folgendes zu berücksichtigen: Bereits unter Geltung des bis zum 31. Dezember 2004 geltenden BSHG war anerkannt, dass die hier streitigen Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts als Teil der Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - vom zuständigen Sozialhilfeträger zu übernehmen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.1995, Az: 5 C 15/94).

    Als Umstände des Einzelfalles sind dabei in den Blick zu nehmen: Alter, Entwicklung und Zahl der Kinder, Intensität ihrer Bindung zum Umgangsberechtigten, Einstellung des anderen Elternteils zum Umgangsrecht, insbesondere Vorliegen und Inhalt einverständlicher Regelungen, Entfernung der jeweiligen Wohnorte beider Elternteile und Art der Verkehrsverbindungen (so bereits unter Geltung des BSHG: BVerwG, Urteil vom 22.08.1995, Az: 5 C 15/94; ebenso ausdrücklich im Bereich des SGB II: Behrend in: JURIS-Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 23, Rn. 26).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AS 57/05

    Anspruch auf Übernahme von durch die Ausübung eines Umgangsrechts mit den Kindern

    Bereits unter Geltung des bis zum 31. Dezember 2004 geltenden BSHG war anerkannt, dass die hier streitigen Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts als Teil der Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - vom zuständigen Sozialhilfeträger zu übernehmen waren (vgl Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 22. August 1995 - 5 C 15/94 - FEVS 46, Seite 89 = NJW 1996, Seite 1838).
  • SG Duisburg, 20.03.2006 - S 2 (27) AS 97/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, das wegen der engen persönlich-familiären Bindungen zwischen Eltern und Kind nicht in den Bereich der "Beziehungen zur Umwelt" fällt (BVerwG, Urteil vom 22.08.1995, Az.: 5 C 15/94 mit weiteren Nachweisen auf Literatur und Rechtsprechung).

    Dabei lässt sich die Kammer von dem Gedanken leiten, dass es sich bei der Ausübung des Umgangsrechts nach wohl einhelliger Rechtsprechung um einen verfassungsrechtlich anerkannten notwendigen Bedarf zum Lebensunterhalt handelt, der unter dem Schutz des Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG fällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.1995, Az.: 5 C 15/94 mit weiteren Nachweisen; BVerfG, NJW 1995, 1342 ff.; NJW 2002, S. 1863 ff).

  • BFH, 27.09.2007 - III R 41/04

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

  • BFH, 27.09.2007 - III R 30/06

    Aufwendungen für den Besuch getrenntlebender Kinder

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2016 - L 10 AS 480/12

    Leistungen für Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Berlin -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 8 AS 491/05

    Zusätzliche Leistungen für die Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen

  • LSG Bayern, 26.02.2010 - L 8 SO 129/09

    Sozialhilfe - Altenhilfe - kein monatlicher Pauschbetrag für

  • LSG Sachsen, 10.09.2009 - L 3 AS 210/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Aufwendungen für

  • SG Hannover, 01.11.2016 - S 54 AS 697/16

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender Bedarf - Kosten der

  • SG Gotha, 19.11.2008 - S 14 SO 1833/08

    Übernahme von Umgangskosten bzgl. einer bei ihrer Mutter lebenden Tochter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2002 - 12 E 658/00

    Recht des Kindes auf unbehinderten Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2010 - 14 A 3292/08

    Gewährung von Wohngeld unter Anrechnung des Einkommens der minderjährigen, mit in

  • SG Dortmund, 23.08.2007 - S 22 AS 17/06

    Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses für den Besuch eines Kindes zur Wahrnehmung

  • SG Reutlingen, 20.04.2005 - S 3 SO 780/05

    Sozialhilfe - Hilfe in sonstigen Lebenslagen - abweichende Festlegung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - L 21 AS 2060/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ;

  • SG Hannover, 07.02.2005 - S 52 SO 37/05

    Gewährung der auf Grund des Umgangsrechts mit den Kindern entstehenden

  • SG Berlin, 03.12.2012 - S 158 AS 22451/09
  • SG Stade, 11.04.2012 - S 28 AS 762/10

    Anspruch auf Leistungen gem. § 21 Abs. 6 SGB II bzw. unmittelbar aus Art. 1 Abs.

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.08.2005 - L 9 B 158/05

    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Sozialhilfe - abweichende Festlegung

  • SG Wiesbaden, 23.10.2006 - S 16 AS 376/06

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung i.R.d. Gewährung eines Darlehens

  • SG Berlin, 22.04.2010 - S 128 AS 11433/08

    Arbeitslosengeld II; Unterkunfts- und Heizkosten; Ermittlung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 8 SO 17/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 16 B 1056/00
  • BSG, 06.12.2022 - B 7 AS 17/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05

    Übernahme von Fahrtkosten aus der Wahrnehmung des Umgangsrechts durch den Träger

  • SG Schleswig, 14.09.2005 - S 17 SO 192/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Regelsatzanpassung bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 22 E 102/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf

  • SG Duisburg, 11.07.2005 - S 27 AS 233/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2005 - L 7 AS 104/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2002 - 16 B 1635/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bewilligung von

  • SG Oldenburg, 10.04.2007 - S 44 AS 252/07
  • SG Oldenburg, 27.12.2005 - S 47 AS 986/05
  • SG Lüneburg, 21.11.2006 - S 30 AS 1127/06
  • SG Hildesheim, 11.08.2006 - S 13 AS 816/06
  • SG Hannover, 29.03.2006 - S 21 AS 342/06
  • SG Münster, 22.03.2005 - S 12 AS 18/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht