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   BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 16.01   

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https://dejure.org/2002,2295
BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 16.01 (https://dejure.org/2002,2295)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2002 - 5 C 16.01 (https://dejure.org/2002,2295)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2002 - 5 C 16.01 (https://dejure.org/2002,2295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGB VIII §§ 74, 90
    Kindergarten, Übernahme von Teilnahmebeitrag; Teilnahmebeitrag, Übernahme eines - für Kindergartenbetreuung; Übernahme eines Teilnahmebeitrags für Kindergartenbetreuung.

  • Wolters Kluwer

    Übernahme eines Teilnahmebeitrags für Kindergartenbetreuung - Ausbleiben institutioneller Förderung - Höhe des die Einkommensgrenze übersteigenden Betrages - Erstattungsanspruch - Auswärtigenzuschlag

  • Judicialis

    SGB VIII § 74; ; SGB VIII § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII §§ 74 90
    Jugendhilferecht - Kindergarten, Übernahme von Teilnahmebeitrag; Teilnahmebeitrag, Übernahme eines - für Kindergartenbetreuung; Übernahme eines Teilnahmebeitrags für Kindergartenbetreuung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Finanzielle Förderung auswärtiger Kindergartenplätze

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Finanzielle Förderung auswärtiger Kindergartenplätze

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Förderung auswärtiger Kindergartenplätze

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kindergartenförderung auch im Nachbarkreis möglich // Orientierung am Elternwunsch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 40
  • DVBl 2003, 146
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 16.01
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom gleichen Tage (BVerwG 5 C 18.01 - Urteilsabdruck S. 8, 10) dargelegt hat, ist die institutionelle Förderung von Kindergärten bzw. Kindergartenplätzen nach § 74 SGB VIII nicht individuell auf ein konkretes Kind und dessen Wünsche im Einzelfall bezogen, sondern auf Kindergärten insgesamt oder auf ein bestimmtes Kontingent von Kindergartenplätzen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe institutionell primär deshalb fördert, damit sie Kindern aus seinem Gebiet offen stehen, er ihnen gegenüber also seine Verpflichtung aus § 24 Satz 1 SGB VIII erfüllen kann.
  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 16.01
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. April 1997 - BVerwG 5 C 6.96 - (Buchholz 436.511 § 90 KJHG/SGB VIII Nr. 3 = DVBl 1997, 1438 = FEVS 48, 16) darauf hingewiesen, dass nach der Systematik des Gesetzes die Kostenbeteiligung für die in § 90 SGB VIII bezeichnete Inanspruchnahme von Angeboten der Jugendhilfe dort abschließend geregelt ist.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht - worauf die Beklagte hinweist - im Urteil vom 25. April 2002 (- BVerwG 5 C 16.01 - Buchholz 436.511 § 90 KJHG/SGB VIII Nr. 9) ausgeführt hat, dass nach der Systematik des Gesetzes die Kostenbeteiligung für die in § 90 SGB VIII bezeichnete Inanspruchnahme von Angeboten der Jugendhilfe abschließend in dieser Vorschrift geregelt sei, beziehen sich diese Ausführungen allein auf die Kostenbeteiligung der Eltern und damit auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Eltern einen Kostenbeitrag zu zahlen oder Anspruch auf Erlass dieses Beitrags haben bzw. seine Übernahme durch den Jugendhilfeträger beanspruchen können.
  • VG Stuttgart, 28.11.2014 - 7 K 3274/14

    Nichterfüllung des Anspruch von Kindern unter drei Jahren auf frühkindliche

    Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 25. April 2002 (- 5 C 16.01 -, juris), dass nach der Systematik des Gesetzes die Kostenbeteiligung für die in § 90 SGB VIII bezeichnete Inanspruchnahme von Angeboten der Jugendhilfe abschließend in dieser Vorschrift geregelt sei, beziehen sich allein auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Eltern einen Kostenbeitrag zu zahlen oder Anspruch auf Erlass dieses Beitrags haben bzw. seine Übernahme durch den Jugendhilfeträger beanspruchen können.
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Nach dem Wortlaut ("Ausgleich") und der Entstehungsgeschichte (BTDrucks 15/5616 S. 27) ging es dem Gesetzgeber um die "Schaffung eines Kostenausgleiches für die Kommunen bei der Aufnahme gemeindefremder Kinder in Tageseinrichtungen" und nicht um eine Förderregelung für Einrichtungsträger; u.a. wurde der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 16.01 - FEVS 54, 3) Rechnung getragen, nach der im Rahmen des § 90 SGB VIII keine Auswärtigenzuschläge erhoben werden durften (Vondung, in: LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 69 Rn. 10d).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 9 B 10/05

    Kein Auswärtigenzuschlag zum Kindergartenbeitrag

    Ferner lassen sich dem vom Antragsgegner angesprochenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.4.2002 - 5 C 16.01 - (NVwZ-RR 2003, 40 f.) keine Erwägungen entnehmen, die dem dargelegten abschließenden Charakter des § 17 GTK auch in Fällen der Betreuung auswärtiger Kinder entgegen stehen könnten.
  • VG Aachen, 17.12.2004 - 7 L 950/04

    Keine zusätzlichen Beiträge für Kindergartenbesuch ortsfremder Kinder

    Nach der Systematik des Gesetzes ist die Kostenbeteiligung für die in § 90 SGB VIII bezeichnete Inanspruchnahme von Angeboten dort abschließend geregelt, vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 1997, a.a.O., und vom 25. April 2002 - 5 C 16.01 -, NVwZ-RR 2003, 41.

    Soweit der Antragsgegner zur Untermauerung seiner Rechtsposition auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2002 - 5 C 16.01 - (NVwZ-RR 2003, 40) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 17. Mai 2000 - 4 L 841/00 - verweist, folgt ihm die beschließende Kammer nicht.

  • VG Aachen, 13.05.2005 - 7 K 340/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Elternbeiträgen nach dem Gesetz

    Nach der Systematik des Gesetzes ist die Kostenbeteiligung für die in § 90 SGB VIII bezeichnete Inanspruchnahme von Angeboten dort abschließend geregelt, vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 1997, a.a.O., und vom 25. April 2002 - 5 C 16.01 -, NVwZ-RR 2003, 41.

    Soweit der Antragsgegner zur Untermauerung seiner Rechtsposition auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2002 - 5 C 16.01 - (NVwZ-RR 2003, 40) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 17. Mai 2000 - 4 L 841/00 - verweist, folgt ihm die beschließende Kammer nicht.

  • VG Minden, 14.10.2013 - 6 L 577/13

    Kein Anspruch auf Übernahme des Betriebskostenzuschusses i.H.v. 130 EUR für den

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - 5 C 16.01 -, NVwZ-RR 2003, 40.

    Nach der im vorliegenden Verfahren nur gebotenen summarischen Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den in § 90 SGB VIII abschließend geregelten Anspruch auf Beteiligung eines öffentlichen Jugendhilfeträgers an den Kosten für die Inanspruchnahme eines Angebots der Jugendhilfe vgl. BVerwG, Urteile vom 25.4.2002 - 5 C 16.01 - und vom 25.4.1997 - 5 C 6.96 - , jeweils a.a.O.

  • LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09

    Sozialhilfe - Anspruch eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege gegen den

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 16/01 , juris einen solchen Anspruch dem Grunde nach verneint habe, sei dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2005 - 9 B 10/05

    Erhebung von neben die Elternbeiträge tretenden einkommensunabhängigen

    Ferner lassen sich dem vom Antragsgegner angesprochenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2002 - 5 C 16.01 - (NVwZ-RR 2003, 40 f.) keine Erwägungen entnehmen, die dem dargelegten abschließenden Charakter des § 17 GTK auch in Fällen der Betreuung auswärtiger Kinder entgegen stehen könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2013 - 12 A 2115/13

    Kostenbeteiligung der Eltern für öffentlich geförderte Betreuungsangebote

    Siehe auch BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 16.01 -, NVwZ-RR 2003, 40, juris (zu § 74 SGB VIII in Hinblick auf.
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