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   BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 16.92   

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BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 16.92 (https://dejure.org/1994,2789)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 5 C 16.92 (https://dejure.org/1994,2789)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 5 C 16.92 (https://dejure.org/1994,2789)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 147
  • NJW 1995, 410
  • MDR 1995, 215
  • NVwZ 1995, 275 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 599 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1313
  • DÖV 1995, 70
  • DÖV 1995, 71
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.10.1978 - 1 RJ 32/78

    Berechtigtes Interesse - Feststellungsklage - Offenbarung vonGeheimnissen -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 16.92
    Unter den Schutzbereich von § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB I fällt vielmehr schon jede Kennzeichnung der Herkunft solcher Mittel, soweit daraus auf die persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreffenden geschlossen werden kann (vgl. auch BSG, Urteil vom 25. Oktober 1978 - 1 RJ 32/78 -, für den Bezug einer Rente wegen Berufsunfähigkeit).
  • Drs-Bund, 13.01.1983 - BT-Drs 9/2386
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 16.92
    Für die Qualifizierung als "personenbezogene Daten" spielt es keine Rolle, ob den persönlichen oder sachlichen Verhältnissen, um die es im Einzelfall geht, etwas anhaftet, das als diskriminierend empfunden werden kann (vgl. zu letzterem die Unterrichtung des Deutschen Bundestags durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz - BT-Drucks. 9/2386, S. 58; Hase, in: Borchert/Hase/Walz, GK-SGB X 2, Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Schutz der Sozialdaten , § 69 Rdnr. 87).
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verletzung des Sozialgeheimnisses -

    Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II durch die Kläger ist ein Sozialdatum iS des § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB I, § 67 Abs. 1 Satz 1 SGB X, weil dies eine Einzelangabe über ihre persönlichen Verhältnisse ist, die vom Beklagten verarbeitet und genutzt wird (vgl nur: Bundesverwaltungsgericht vom 23.6.1994 - 5 C 16.92 - BVerwGE 96, 147: Angabe "Sozialleistung" auf Überweisungsträger) .
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 294/12 B
    Die von dem Kläger weiter gerügte Divergenz zu der Entscheidung des BVerwG vom 23.6.1994 (5 C 16/92 - BVerwGE 96, 147) kann nach dem eindeutigen Wortlaut des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG nicht zu einer Zulassung führen.

    Das BVerwG habe die Angabe des Verwendungszwecks "Sozialleistungen" auf dem Überweisungsträger beanstandet (BVerwG vom 23.6.1994 - 5 C 16/92 - BVerwGE 96, 147).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - L 12 AS 2309/11
    Der Kläger forderte den Beklagten auf, jede Kennzeichnung der Herkunft der Mittel zu unterlassen und verwies zur Begründung auf das Urteil des BVerwG vom 23.06.1994 - 5 C 16/92 -, BVerwG 96, 147 ff. Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, die Überweisung erfolge zentral über die Bundesagentur für Arbeit aufgrund des automatisierten Einsatzes eines Zahlungsprogramms.
  • SG Hannover, 24.03.2014 - S 53 AY 29/13
    In anderen Zusammenhang sei den Sozialleistungsträgern bereits untersagt worden, auf Überweisungsträgern die Zahlung von Sozialhilfe an Bedürftige mit dem Vermerk Sozialleistungen zu kennzeichnen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.6.1994 - 5 C 16.92).
  • SG Hannover, 26.02.2014 - S 53 AY 29/13

    Rechtmäßigkeit der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    In anderen Zusammenhang sei den Sozialleistungsträgern bereits untersagt worden, auf Überweisungsträgern die Zahlung von Sozialhilfe an Bedürftige mit dem Vermerk Sozialleistungen zu kennzeichnen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.6.1994 - 5 C 16.92).
  • SG Hannover, 07.04.2014 - S 53 AY 29/13
    In anderen Zusammenhang sei den Sozialleistungsträgern bereits untersagt worden, auf Überweisungsträgern die Zahlung von Sozialhilfe an Bedürftige mit dem Vermerk Sozialleistungen zu kennzeichnen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.6.1994 - 5 C 16.92).
  • VG Münster, 04.03.2009 - 5 K 42/08

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Wohngeld wegen fehlender Mitwirkung des

    Die Behörde hat dann über den geltend gemachten Sozialleistungsanspruch erneut zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1985 - 5 C 133.81 -, BVerwGE 71, 8, 11 und Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16.92 -, BVerwGE 98, 195, 202).
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