Weitere Entscheidung unten: AG Altenburg, 09.03.1999

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   BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99   

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BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99 (https://dejure.org/2000,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 5 C 16.99 (https://dejure.org/2000,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 5 C 16.99 (https://dejure.org/2000,1948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BAföG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 1 a, § 12 Abs. 3a
    Bei den Eltern wohnen i. S. v. § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG; Wohnen bei den Eltern i. S. v. § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG

  • Wolters Kluwer

    Wohnen bei den Eltern

  • Judicialis

    BAföG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BAföG § 2 Abs. 1 a; ; BAföG § 12 Abs. 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei den Eltern wohnen i.S.v. § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG; Wohnen bei den Eltern i.S.v. § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2369
  • NVwZ 2000, 1059 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 1191
  • DVBl 2000, 1214
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.11.1977 - 5 C 68.76

    Studierender - Wohnung bei Elternteil - Auszubildender - Ausbildungsförderung -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99
    Zu dieser Vorgängerbestimmung und zu den den Bedarf für Schüler bzw. Studierende betreffenden Regelungen in § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt festgestellt, daß der in diesen Bestimmungen enthaltene Begriff "bei seinen Eltern wohnt" in Hinblick auf seine wortgleiche Verwendung einheitlich auszulegen ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. November 1977 - BVerwG 5 C 68.76 - ; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 10.92 - ).

    Die durch die Präposition "bei" geprägte Formulierung erfaßt danach das nahe räumliche Zusammenleben mit den Eltern bzw. einem Elternteil in einem Haushalt, wobei auf das tatsächliche Erscheinungsbild abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 24. November 1977, a.a.O. S. 56 bzw. S. 2; Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 5 C 54.76 - ).

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99
    Zu dieser Vorgängerbestimmung und zu den den Bedarf für Schüler bzw. Studierende betreffenden Regelungen in § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt festgestellt, daß der in diesen Bestimmungen enthaltene Begriff "bei seinen Eltern wohnt" in Hinblick auf seine wortgleiche Verwendung einheitlich auszulegen ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. November 1977 - BVerwG 5 C 68.76 - ; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 10.92 - ).

    Dies hat der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Februar 1993 (a.a.O. S. 26) mit Blick auf eine Übertragung der Fiktionsregelung in § 13 Abs. 3 a BAföG auf die seinerzeit maßgebliche Förderungsgrundregel des § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG festgestellt; die vom 11. Senat damals ausdrücklich offengelassene Frage, ob dies auch für die zeitgleich mit der Einfügung des § 12 Abs. 3 a BAföG durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz erfolgte systematische Verlagerung der Förderungsgrundregel in den § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 a Satz 1 BAföG gilt, ist zu bejahen.

  • BVerwG, 15.08.1996 - 5 C 15.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Wohnung/Wohnraum/bewohnter Raum im Eigentum der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99
    Als Sinn und Zweck der Regelung in § 13 Abs. 3 a BAföG hat die Rechtsprechung angesehen, einen Vermietergewinn der Eltern des Auszubildenden oder Vorteile, die diesem durch das Bewohnen einer den Eltern gehörenden Wohnung erwachsen, von der Förderung auszunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 1996 - BVerwG 5 C 15.95 - ).
  • BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82

    Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99
    Auf die Frage der Unvereinbarkeit eines Begünstigungsausschlusses mit dem Grundgesetz kommt es nämlich nicht an, wenn in einem Rechtsstreit lediglich beanstandet wird, der Gesetzgeber habe eine am Verfahren überhaupt nicht beteiligte Personengruppe zu Unrecht bei der Gewährung einer Leistung außer acht gelassen (vgl. BVerfGE 66, 100, 105 f.).
  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76

    Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99
    Die durch die Präposition "bei" geprägte Formulierung erfaßt danach das nahe räumliche Zusammenleben mit den Eltern bzw. einem Elternteil in einem Haushalt, wobei auf das tatsächliche Erscheinungsbild abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 24. November 1977, a.a.O. S. 56 bzw. S. 2; Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 5 C 54.76 - ).
  • VGH Bayern, 11.02.1999 - 12 B 93.1406
    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99
    BVerwG 5 C 16.99 VGH 12 B 93.1406.
  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99
    Der Unterschied zwischen der Neuregelung in § 2 Abs. 1 a BAföG und der früheren Regelung in § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG besteht allein darin, daß der Sachverhalt des Wohnens bei den Eltern, der in § 68 BAföG gesetzessystematisch im Rahmen der Übergangs- und Schlußvorschriften geregelt war, aber den maßgebenden Vollzugsrahmen für das gesamte Gesetz bestimmte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 - ), in der Neufassung - in gesetzessystematisch klarerer Weise - die grundsätzliche Förderungsfähigkeit der Ausbildung betrifft.
  • BVerwG, 08.11.2017 - 5 C 11.16

    Umfang der Ausbildungsförderung für mit einem Elternteil zusammenwohnende

    Denn ausgehend von der Wortbedeutung, die geprägt wird durch die Präposition "bei", erfasst die Formulierung "bei seinen Eltern wohnen" das nahe räumliche Zusammenleben mit den Eltern in einem Haushalt (BVerwG, Urteile vom 24. November 1977 - 5 C 68.76 - BVerwGE 55, 54 und - 5 C 69.76 - Buchholz 436.36 § 13 BAföG Nr. 1 S. 4; vom 13. April 1978 - 5 C 54.76 - BVerwGE 55, 325 ; vom 16. Dezember 1980 - 5 C 48.79 - BVerwGE 61, 235 ; vom 17. Februar 1993 - 11 C 10.92 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 15 S. 23 f. und vom 24. Februar 2000 - 5 C 16.99 - Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 27 S. 6).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 4 LC 41/12

    Gewährung von Ausbildungsförderung für eine einjährige Ausbildung zum staatlich

    In seinem späteren Urteil vom 24. Februar 2000 (- 5 C 16.99 -, NJW 2000, 2369) hat das Bundesverwaltungsgericht aber klargestellt, dass "der Sachverhalt des Wohnens bei den Eltern, der vor dem Inkrafttreten des 12. BAföG-Änderungsgesetzes in § 68 BAföG gesetzessystematisch im Rahmen der Übergangs- und Schlussvorschriften geregelt war, aber den maßgeblichen Vollzugsrahmen für das gesamte Gesetz bestimmte, ... in der Neufassung - in gesetzessystematisch klarerer Weise - die grundsätzliche Förderungsfähigkeit der Ausbildung betrifft".

    Diese Annahme des Beklagten ist zwar zutreffend und stimmt überein mit den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Februar 2000 (- 5 C 16/99 -, NJW 2000, 2369), dass die Begründung des Regierungsentwurfs zum 12. BAföG-Änderungsgesetz keine Anhaltspunkte dafür ergebe, dass durch die Einführung des § 2 Abs. 1 a BAföG eine substanzielle Neuregelung der Ausbildungsförderung für die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG genannten Auszubildenden vorgenommen werden sollte; abgesehen von dem allgemeinen Hinweis, das Bundesausbildungsförderungsgesetz solle strukturell verbessert werden und bei der Schülerbeförderung sollten Verbesserungen u. a. bei Schülern von Berufsfachschulen und Fachschulen erfolgen, heiße es in der Begründung zu der Regelung in § 2 Abs. 1 und 1 a BAföG lediglich, die Änderungen dienten der Vereinfachung und besseren Übersichtlichkeit des Gesetzes, indem die bisher in §§ 2 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 2, 12 Abs. 2 und 3 und § 68 Abs. 2 enthaltenen Teilregelungen über die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung in § 2 Abs. 1 und 1 a zusammengefasst würden.

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 12 LA 188/05

    Förderungsrechtliche Betrachtung einer Ausbildung als einjährige Ausbildung;

    Die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung dem Grunde nach wird geregelt u.a. in § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 1a BAföG (BVerwG, Urt. v. 27.5.1999 - BVerwG 5 C 23.98 -, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 26 =DVBl. 2000, 64 = NVwZ 2000, 200 = FEVS Bd. 51, 108; BVerwG, Urt. v. 24.2.2000 - BVerwG B C 16.99 -, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 27 = NJW 2000, 2369 = DVBl. 2000, 1214).
  • VG Hamburg, 13.04.2012 - 2 K 1801/11

    Ausbildungsförderung; Wohnen bei den Eltern; qualifizierendes Merkmal

    Ob, wie die Klägerin unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2000 (5 C 16/99, juris) weiter vorbringt, eine Zuordnung ihrer Wohnsituation zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG jedenfalls deshalb ausscheidet, weil § 2 Abs. 1a Satz 1 BAföG für ein Wohnen bei den Eltern das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft zwischen Eltern und Kind voraussetzt und das Merkmal des Wohnens bei den Eltern in § 13 Abs. 2 BAföG in gleicher Weise auszulegen ist, kann hier dahinstehen, da bereits in Anlegung der allgemeinen Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 Abs. 2 BAföG eine Zuordnung der Wohnsituation der Klägerin zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG, wie ausgeführt, ausscheidet.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2004 - 12 PA 554/03

    Ausbildung; Ausbildungsförderung; einzige weitere Ausbildung; Grundanspruch;

    Entsprechend rechnet das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 27.5. 1999 - BVerwG 5 C 23/98 -, DVBl 2000, 64 ff und vom 24.2.2000 - BVerwG 5 C 16/99 -, DVBl 2000, 1214 ff) § 2 Abs. 1a BaföG zu denjenigen Vorschriften, die bestimmen, ob ein Anspruch auf Ausbildungsförderung dem Grunde nach besteht.
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Rechtsprechung
   AG Altenburg, 09.03.1999 - 5 C 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,52045
AG Altenburg, 09.03.1999 - 5 C 16/99 (https://dejure.org/1999,52045)
AG Altenburg, Entscheidung vom 09.03.1999 - 5 C 16/99 (https://dejure.org/1999,52045)
AG Altenburg, Entscheidung vom 09. März 1999 - 5 C 16/99 (https://dejure.org/1999,52045)
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Verfahrensgang

 
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