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   AG Fürstenfeldbruck, 17.03.2011 - 5 C 1779/10   

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https://dejure.org/2011,28553
AG Fürstenfeldbruck, 17.03.2011 - 5 C 1779/10 (https://dejure.org/2011,28553)
AG Fürstenfeldbruck, Entscheidung vom 17.03.2011 - 5 C 1779/10 (https://dejure.org/2011,28553)
AG Fürstenfeldbruck, Entscheidung vom 17. März 2011 - 5 C 1779/10 (https://dejure.org/2011,28553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für Überspannungsschaden durch falsche Verwendung eines Starthilfekabels

  • verkehrslexikon.de

    Keine Haftung des Haftpflichtversicherers eines Fahrzeugs für fehlerhafte Starthilfe für ein anderes Fahrzeug

  • IWW
  • rabüro.de

    Keine Haftung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Schaden durch fehlerhafte Starthilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn die Starthilfe daneben geht, zahlt die Kfz-Haftpflicht ... nichts!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Fehler bei der Starthilfe ist kein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 103/63

    Betriebshaftpflichtversicherung und Kfz-Versicherung

    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 17.03.2011 - 5 C 1779/10
    Gebrauch ist deshalb jeder Vorgang und jede Handlung, die mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen zeitlich oder örtlich in unmittelbarem Zusammenhang stehen (BGHZ 45, 168).
  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80

    Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 17.03.2011 - 5 C 1779/10
    Es ist grundsätzlich nicht Zweck der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, sondern der Privathaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung, andere Haftungsrisiken abzudecken, als die unmittelbar vom versicherten Fahrzeug ausgehende Gefahr (vgl. BGHZ 78, 52).
  • OLG Hamm, 29.05.1987 - 20 W 73/86
    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 17.03.2011 - 5 C 1779/10
    Es ist ein adäquater Zurechnungszusammenhang erforderlich (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 87, 1246).
  • LG Lübeck, 26.11.2015 - 14 S 86/15

    Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung: Definition des Gebrauchs eines

    Die Ausführungen des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck in seinem Urteil vom 17.03.2011 zum Az. 5 C 1779/10 (vgl. Ausdruck der juris-Veröffentlichung des Urteils als Anlage 1 zur Klagerwiderung, Blatt 47 ff.) überzeugen die Kammer nicht.
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